Toxische Männlichkeit. Sebastian Tippe

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       Das Ausmaß ist viel höher

      Diese Zahlen spiegeln bei Weitem nicht das wirkliche Ausmaß der (sexuellen) Gewalt gegen Frauen wider. Es fehlen Vergewaltigungen im Kontext von Prostitution, von Pornografie sowie von Gewalt unter der Geburt. Es fehlen Situationen, die beispielsweise durch K.-o.-Tropfen oder unter Narkose herbeigeführt wurden und die im Nachhinein für Frauen oftmals gar nicht einordbar sind, da sie sich nicht richtig an das Erlebte erinnern können. Auch fehlen detaillierte Erinnerungen an Missbrauchserfahrungen aus der Kindheit, die meist weitestgehend abgespalten wurden. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass Vergewaltigung in der Ehe erst seit 1997 in Deutschland als Straftatbestand eingestuft wird und 2004 (!) den rechtlichen Status des Offizialdelikts2 erhielt (vgl. Mundlos 2013, S. 176). Viele ältere Generationen von Frauen sind damit aufgewachsen, dass sie „eheliche sexuelle Pflichten“ zu erfüllen hätten und ordnen dies bei Befragungen auch dementsprechend ein. Geprägt durch Pornografie ist das heutige Sexualleben viel gewalttätiger als noch vor 20 Jahren. Junge Mädchen berichten, dass Analsex, Cumshots3 oder Deep Throats4 beispielsweise zum „Standard-Programm“ gehören und von ihnen erwartet werden. Ebenso, dass Frauen von Männern gewürgt werden oder dass Männer, ohne dass Frauen dies wissen, kurz vor dem Samenerguss heimlich das Kondom abziehen (Stealthing). All diese Formen von sexueller Gewalt gegen Mädchen und Frauen sind nicht in den Befragungen und Fragebögen berücksichtigt. Die Soziologin Mundlos schlägt vor, dass Frauen am Ende ihres Lebens unter Berücksichtigung einer eindeutigen Definition von sexueller Gewalt befragt werden. Die Definition muss den Frauen vorher mitgeteilt werden. So kann ein valides Ergebnis erzielt werden. Nur dann ist es möglich, tatsächliche Zahlen zu sexueller Gewalt zu erheben.

      Abschließend ist anzumerken, dass auch die Zahlen zu sexueller Belästigung fragwürdig sind. Es wird keine Frau geben, die noch keine sexuelle Belästigung und keinen Sexismus erlebt hat. Das wäre ungefähr so, als wenn behauptet würde, dass nur ein gewisser Prozentsatz Schwarzer Menschen Rassismus erfahren hätte.

       Gewalt in der Corona-Krise

      Die Professorin für Global Health der technischen Universität München (TUM) Janina Steinert und die Doktorin Cara Ebert vom RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung führten im Kontext der Corona-Krise vom 22. 04. – 08. 05. 2020 bezüglich des Vormonats (Zeitraum der strengsten Kontaktbeschränkungen) eine repräsentative Online-Befragung mit 3.800 Frauen im Alter von 18 bis 65 Jahren durch und kamen zu folgenden Ergebnissen: 3,1 % der befragten Frauen gaben an, mindestens einmal körperliche Gewalt durch beispielsweise Schläge erlebt zu haben, es gab in 6,5 % der Haushalte körperliche Bestrafungen der Kindern, 3,6 % der Frauen gaben an, vergewaltigt worden zu sein, 3,8 % der Frauen berichteten, von ihrem Partner bedroht worden zu sein, 2,2 % der Frauen durften nicht ohne die Erlaubnis des Partners das Haus verlassen, bei 4,6 % der Frauen regulierten die Partner ihre sozialen Kontakte – auch online (vgl. Ebert/Steinert 2020). Erschreckend ist, dass diese Zahlen die Ergebnisse von nur einem einzigen Monat sind! Zudem zeigt es die Dimensionen toxischer Männlichkeit. Um das Ausmaß der Zahlen zu verdeutlichen: Wenn die Vergewaltigungszahlen auf 12 Monate hochgerechnet werden, würde das unter den Corona-Umständen bedeuten, dass innerhalb eines Jahres 43,2 % aller Frauen, also fast jede 2. Frau, vergewaltigt wurde. Wenn sich Familien in Quarantäne befanden, erfuhren 7,5 % der Frauen körperliche Gewalt und 10,5 % der Kinder – verbale Konflikte erlebten 30,59 % der Frauen. Wenn Familien finanzielle Sorgen hatten, erfuhren 8,4 % der Frauen Gewalt und 9,8 % der Kinder – 33,16 % hatten verbale Konflikte. Wenn ein Erwachsener in Kurzarbeit war oder die Lohnerwerbstätigkeit verlor, erfuhren 5,6 % der Frauen und 9,3 % der Kinder Gewalt; wenn einer der Erwachsenen depressiv war oder Angst hatte, erfuhren 9,7 % der Frauen und 14,3 % der Kinder körperliche Gewalt – 43,12 % gaben an, dass sie verbale Konflikte erleiden mussten. In Haushalten mit Kindern unter zehn Jahren erfuhren 6,3 % der Frauen und 9,2 % der Kinder Gewalt – verbale Konflikte erlebten knapp 39,09 % der Frauen. Eine hohe Anzahl an Frauen gab zudem an, dass sie Angst vor ihrem Partner hat (vgl. ebd.).

       Schutz für betroffene Frauen: Frauenhäuser und Schutzwohnungen

      Um Frauen und ihre Kinder zu schützen, die von ihrem (Ex-) Partner häusliche Gewalt erlebt haben, werden Frauenhäuser benötigt. Die Bundesregierung hat sich mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention dazu verpflichtet (vgl. Schlapeit-Beck 2018). Jedoch existieren in Deutschland nur 350 Frauenhäuser und 40 Schutzwohnungen, sodass beispielsweise am Stichtag im März 2018 in drei Bundesländern nicht ein freier Platz für betroffene Frauen zur Verfügung stand. Zudem sind nur 10 % der Frauenhäuser behindertengerecht. 1.500 Familienzimmer fehlen bundesweit. Finanzierungen müssen jährlich beantragt werden und sind nicht kostendeckend, es besteht kein Anspruch auf Fördermittel durch Land und Kommune, Eigenleistungen der Träger durch beispielsweise Spenden werden vorausgesetzt. Frauen mit Einkommen müssen Sozialleistungen beantragen oder sich verschulden, da die Plätze teurer sind als ein durchschnittliches Einkommen. Zudem wird eine Aufnahme für betroffene Frauen oftmals problematisch, wenn sie kein Anrecht auf Sozialleistungen haben und die Aufenthaltsdauer durch Kostenträger begrenzt wird (vgl. ebd.). Da Frauen Opfer von Männern werden, oftmals stark traumatisiert sind und Frauenhäuser Schutzorte für betroffene Frauen darstellen – sie sind für Außenstehende nicht einsehbar und auch die Adressen sind geheim – müssen diese Schutzräume auch ausschließlich Frauen vorbehalten bleiben.

      Täglich werden vor allem in sozialen Netzwerken hitzige Debatten darüber geführt, ob auch trans Frauen in die Schutzräume von Frauen gelassen werden sollten. Dies ist in keiner Weise empfehlenswert. Zum einen haben trans Frauen in ihrer Kindheit eine männliche Zuschreibung und somit auch männliche Sozialisation erfahren, zum anderen ist der Großteil der trans Frauen biologisch männlich. Dies kann betroffene Frauen, die Gewalt durch Männer – und speziell bei sexueller Gewalt auch durch den Penis – erfahren haben, retraumatisieren und ihnen ihre Schutzräume nehmen. Darüber hinaus wäre, wenn biologische Männer in die Schutzräume von Frauen dürften, dieser auch für trans Frauen kein Schutzraum mehr. Transsexuelle Menschen sind unbestreitbar ebenfalls von Diskriminierung und Gewalt betroffen, doch müssen für sie eigene Schutzkonzepte geschaffen werden, damit der Schutzraum von Frauen nicht verloren geht. Andernfalls könnten von Gewalt betroffene Männer ebenfalls im Frauenhaus aufgenommen werden. Dies verdeutlicht, dass der Sinn von Frauenhäusern dadurch ad absurdum geführt werden würde.

       Strafvollzug

      Die Zahlen zu Häftlingen bestätigen das Geschlechterbild: Inhaftierte Straftäter sind fast ausschließlich männlich (Statistisches Bundesamt 2019a):

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      Das bedeutet zudem, dass Männer und toxische Männlichkeit den Staat und somit alle Steuerzahlenden bezüglich der Inhaftierungskosten enorm viel Geld kosten. Beispielsweise waren im Jahr 2018 nur 5,75 % der Inhaftierten Frauen und 94,25 % der Inhaftierten Männer.

      Die Kosten für einen Häftling unterscheiden sich nach Bundesland, nach der Schwere der Tat sowie den daraus resultierenden Haftbedingungen. Ein Häftling kostet beispielsweise laut dem Ministerium für Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (vgl. 2018) in NRW durchschnittlich 135,65 Euro pro Tag, Schwerverbrecher in der Sicherheitsverwahrung kosten 450 Euro pro Tag (vgl. Tunk 2018). Dies bedeutet, dass bei einem Tagessatz von 135,65 Euro ein Häftling in NRW über 4.000 Euro pro Monat und 49.512 Euro pro Jahr kostet. Schätzungen gehen davon aus, dass der Vollzug in Deutschland den Staat in etwa 4 Milliarden Euro pro Jahr kostet (vgl. ebd.). Noch gar nicht berücksichtigt sind die Kosten für Opferentschädigungen, Therapiekosten, Gerichtskosten sowie generelle Justizkosten im Kontext der Straftat, Kosten für die Arbeit der Polizei sowie anfallende Kosten für Unterhaltsvorschüsse. Außerdem fehlen dem Staat durch

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