Politische Justiz. Otto Kirchheimer
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52 Recueil Dalloz … (siehe oben Anmerkung 40).
53 R. Garraud: Traité théorique et pratique du Droit pénal français, Band III, 3. Auflage, Paris, 1916, § 1193, S. 531 ff.
54 Émile Garçon: Code pénal annoté, Neubearbeitung von Marcel Rousselet, Maurice Patin und Marc Ancel, Band I, Buch III, Kapitel I, Paris, 1952, Art. 79, Nrn. 88 und 89.
55 Zitiert in Alfred Fabre-Luce: Caillaux, Paris, 1933, S. 179.
56 Siehe weiter unten Kapitel X, Abschnitt 3. Schon 1926 schied Caillaux aus dem Amt, weil seine Finanz- und Wirtschaftspolitik bei den Sozialisten auf Widerstand stieß. Er war dann bis ans Ende der Dritten Republik Vorsitzender des Senatsausschusses für Finanzen. Etwa zur selben Zeit amtierte Malvy, der andere amnestierte »Verbrecher«, als Finanzausschussvorsitzender in der Kammer.
57 Eine ausgezeichnete vergleichende Studie bietet David Riesman: »Democracy and Defamation«, in: Columbia Law Review, Jahrgang 42, S. 1085-1123 und 1282-1318 (Heft 7, September 1942).
58 Klaus Epstein: Matthias Erzberger and the Dilemma of German Democracy, Princeton, 1959, bringt in Kapitel XIV (S. 349-369) eine ausführliche Darstellung des Prozesses; seinen Nachwirkungen ist Kapitel XV (S. 370-389) gewidmet.
59 Siehe die eingehende Erörterung des Prozesses bei Karl Brammer (Hg.): Der Prozeß des Reichspräsidenten, Berlin, 1925. Für die Zeugenaussagen wurden die detail-lierten Prozessberichte im Berliner Tageblatt herangezogen. Die kommunistische Position kommt beim führenden DDR-Anwalt, Friedrich Karl Kaul: Justiz wird zum Verbrechen, Der Pitaval der Weimarer Republik, Band I, {Ost-}Berlin, 1953, S. 135-170, zum Ausdruck. Einer der Anwälte Eberts, Otto Landsberg: »Der Prozeß Rothardt«, in: Die Justiz {Organ des Republikanischen Richterbundes}, Band I, S. 124-136 (Heft 2, Dezember 1925), hat das Verfahren namentlich im Hinblick auf die Haltung der Richter einer scharfen Kritik unterzogen. Über das spätere Disziplinarverfahren gegen einen der Richter, dem länger zurückliegende beschimpfende Äußerungen über Ebert lediglich eine »Warnung«, die mildeste Form des disziplinarischen Verweises, eintrugen, siehe Otto Landsberg: »In eigener Sache«, in: Die Justiz, Band III, S. 211 ff. (Heft 2, Dezember 1927).
60 »Massenstreik und Sozialdemokratie«, in: Vorwärts, Jahrgang 35, Nr. 37, 6. Februar 1918, S. 1, Sp. 1 f. Drei Tage vorher – »Unsere Aufgabe«, a.a.O., Nr. 34, 3. Februar 1918, S. 1, Sp. 1 f. – hatte es unmissverständlich geheißen: »Die Partei hat genauso gehandelt, wie nach alter erprobter Regel die Gewerkschaften handeln, wenn ein wilder Streik ausgebrochen ist. Hat dieser wilde Streik eine gewisse Stärke erreicht, so wird kein Gewerkschaftsführer sich wie ein Bußprediger hinstellen und den Streikenden raten, ins Mauseloch zu kriechen. Er wird … herauszuholen versuchen, was aus ihr {der Bewegung} herauszuholen ist, {er wird} nachdrücklich die berechtigten Forderungen der Arbeiter durchzusetzen versuchen …«
61 »Die Forderungen der Arbeiter« in: Vorwärts, Jahrgang 35, Nr. 29, 29. Januar 1918, S. 1, Sp. 1-3; »… diese Arbeiter«, hieß es in demselben Artikel, »streiken in dem guten Glauben, ihrem Land und ihrem Volk dadurch einen großen Dienst zu erweisen, daß sie mit Nachdruck auf der Erfüllung ihrer Forderungen bestehen.« Es wurde kein Zweifel daran gelassen, dass die »mit gesteigertem Nachdruck« vertretenen Forderungen die »grundsätzliche« Billigung der Sozialdemokratie fänden. Linkssozialistische Kreise und die Führer der Streikbewegung glaubten den größeren Nachdruck in der Hoffnung der Sozialdemokraten auf das Einlenken der Regierung zu entdecken. In diesem Sinne wurde ihre Haltung auch schon vor dem Magdeburger Prozess vom einstigen Vorsitzenden der elfköpfigen Streikleitung interpretiert; siehe Richard Müller: Vom Kaiserreich zur Republik. Ein Beitrag zur Geschichte der revolutionären Arbeiterbewegung während des Weltkrieges, ohne Ort, ohne Jahr {Copyright 1924, Malik-Verlag, Wien}.
62 »Unsere Aufgabe« (siehe oben Anmerkung 60). Zur Verhängung des Belagerungszustands war in einem »Berlin, 31. Januar«, signierten Artikel – Vorwärts, Jahrgang 35, Nr. 30-32, 1. Februar 1918, S. 1, Sp. 1 ff. – gesagt worden: »Die gegenwärtige Bewegung soll die Landesverteidigung nicht treffen, will sie nicht treffen und wird sie nicht treffen, wenn ihre Interessen auch von Seiten der Regierung und der Behörden richtig wahrgenommen werden.« Auf jeden Fall würden die Sozialdemokratische Partei und ihre Reichstagsfraktion »treu zur arbeitenden Bevölkerung stehen.« Am nächsten Tag hieß es in einer Pressepolemik – »Reine Zweideutigkeit!«, a.a.O., Nr. 33, 2. Februar 1918, S. 1, Sp. 3 –, gegen die Sozialdemokratie bleibe gerade noch der Vorwurf bestehen, »daß sie sich in schwerster Zeit von den Arbeitern, ihren Klassengenossen und Brüdern, nicht getrennt hat«, und diesen Vorwurf werde sie »erhobenen Hauptes tragen.«
63 Aussage des früheren Volksbeauftragten Emil Barth am 10. Dezember 1924.
64 Vergleiche die Darstellung von Hugo Sinzheimer in Brammer: Der Prozeß … (siehe oben Anmerkung 59), S. 183-190.
65 Zitiert bei Landsberg: Der Prozeß … (siehe oben Anmerkung 59), S. 128.
66 Charakteristisch für die kritische Position unter anderen {Alexander} Graf zu Dohna: »Vorsatz bei Landesverrat«, in: Deutsche Juristen-Zeitung, Jahrgang 30, S. 146-150 (Heft 2, 15. Januar 1925), und Gustav Radbruch in Brammer :Der Prozeß … (siehe oben Anmerkung 59), S. 167-170.
67 {Ludwig} Träger: »Rechtsgutachten betreffend den Prozeß des Reichspräsidenten Ebert«, in: Der Gerichtssaal
68 Urteil des Reichsgerichts (I. Strafsenat) vom 20. Oktober 1931, I 426/31, in: Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen, Band 65, Berlin/Leipzig, 1931, S. 422-433, insbesondere 431 f.
69 »Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die antidemokratische Tätigkeit von Schweizern und Ausländern im Zusammenhang mit dem Kriegsgeschehen 1939 - 1945«, Bundesblatt der Schweizer Eidgenossenschaft, Jahrgang 98, Band I, S. 39 (Nr. 1, 4. Januar 1946).
70 Eine Übersicht über die Strafverfolgung von Nazi-Anhängern im »Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über Verfahren gegen nationalsozialistische Schweizer wegen Angriffs auf die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft« findet sich in Bundesblatt der Schweizer Eidgenossenschaft, Jahrgang 100, Band III, S. 997-1073 (Nr. 48, 2. Dezember 1948). Zwischen 1946 und 1948 sind insgesamt