Der weite Weg nach Westen. William H. Clark
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1 Sergeant | 9 Sergeant | 18 Sergeant |
Charles Floyd | John Ordway | Nathaniel Pryor |
Gefreite: | Gefreite: | Gefreite: |
2 Hugh McNeal | 10 William Bratton | 19 George Gibson |
3 Patrick Gass | 11 John Colter | 20 George Shannon |
4 Reuben Fields | 12 Moses B. Reed | 21 John Shields |
5 John B. Thompson | 13 Alexander Willard | 22 John Collins |
6 John Newman | 14 William Werner | 23 Joseph Whitehouse |
7 Richard Windsor | 15 Silas Goodrich | 24 Peter Wiser |
+ François Rivet | 16 John Potts | F 25 Pierre Cruzatte |
8 Joseph Fields | 17 Hugh Hall | F 26 François Labiche |
Die befehlshabenden Offiziere ordnen des Weiteren an, dass der Rest der Truppe zwei Gruppen bilden wird; und dass dieselben folgendermaßen zusammengesetzt werden:
Patron Baptiste Dechamps | 1 Corporal Richard Warfington |
Dienstverpflichtete: | Gefreite: |
Etienne Malbœuf | 2 Robert Frazier |
Paul Primeau | 3 John Boley |
Charles Hebert | 4 John Dame |
Baptiste La Jeunesse | 5 Ebenezer Tuttle und |
Peter Pinaut | 6 Isaac White |
Peter Roi | |
und Joseph Collins |
Die befehlshabenden Offiziere ordnen des Weiteren an, dass die Gruppen der Sergeants Floyd, Ordway und Pryor bis auf weitere Befehle die Truppe des Bateaus bilden werden; die Gruppe des Patrons La Jeunesse wird die ständige Truppe der roten Piroge bilden; Korporal Warfingtons Gruppe bildet diejenige der weißen Piroge …
Die Aufgaben und Pflichten der Sergeants werden folgendermaßen festgesetzt: Wenn das Bateau unterwegs ist, wird ein Sergeant am Ruder stationiert werden, einer im Zentrum auf der Rückseite des Steuerbordkabuffs und einer am Bug. Der Sergeant am Ruder wird das Boot steuern und darauf sehen, dass das Gepäck auf dem Achterdeck richtig angeordnet und in der vorteilhaftesten Art und Weise verstaut ist; darauf schauen, dass keine Kochgerätschaften oder loses Gerümpel auf dem Deck herumliegt, die den Durchgang zwischen den einzelnen Teilen der Ladung blockieren können; er wird sich auch um den Kompass kümmern, wenn notwendig.
Der Sergeant im Zentrum wird die Wache befehlen, die Segel handhaben, darauf sehen, dass die Männer an den Rudern ihre Pflicht tun; dass sie zur richtigen Zeit am Morgen an Bord kommen und dass das Boot wie geplant unterwegs ist; er wird eine aufmerksame Ausschau nach den Mündungen aller Flüsse, Wasserläufe, Inseln und anderen bemerkenswerten Orten halten und wird über dieselben sofort den befehlshabenden Offizieren berichten; er wird sich um die Ausgabe von Spirituosen kümmern; er wird die Halts des Bateaus während des Tages regeln, um den Männern Erfrischungen zukommen zu lassen, und wird auch die Zeit des Aufbruchs festlegen, wobei er darauf achtet, dass nicht mehr Zeit als notwendig bei jedem Halt aufgewendet wird – es soll auch seine Pflicht sein, eine Wache am Ufer in der Nähe des Bootes zu postieren, wann immer wir im Verlauf des Tages anlegen und halten. Zur selben Zeit wird er (begleitet durch zwei seiner Wachen) den Wald rund um den Landeplatz im Umkreis von wenigstens hundert Schritten auskundschaften. Wenn wir zum Zweck des Lagerns bei Nacht anlegen, soll der Sergeant der Wache zwei Wachposten unmittelbar an unserer Landestelle aufstellen; einer von ihnen soll in der Nähe des Bootes postiert werden und der andere in einer zweckmäßigen Entfernung hinter dem Feldlager. Bei Nacht hat der Sergeant immer für seine Wache erreichbar zu sein, und ihm wird ausdrücklich verboten, irgendeinem Mann seiner Wache zu erlauben, unter welchem Vorwand auch immer sich zu entfernen. Er wird bei jeder Ablösung während der Nacht, begleitet von den zwei abgelösten Männern, in jeder Richtung um das Zeltlager bis zur Entfernung von wenigstens hundertfünfzig Schritten absichern und auch den Zustand des Bootes und der Pirogen untersuchen und sich vergewissern, ob sie sicher am Ufer liegen.
Es soll die Pflicht des Sergeants am Bug sein, wachsam nach jeder Gefahr Ausschau zu halten, die sich nähern könnte, entweder in Form eines Gegners oder von Behinderungen, die die Durchfahrt des Bootes erschweren könnten; von der Erstgenannten wird er den Sergeant im Bootsinneren benachrichtigen, der die Informationen an die befehlshabenden Offiziere weiterleiten wird, und von der zweiten, der Behinderungen für das Boot, wird er den Sergeant am Ruder benachrichtigen, er wird auch den befehlshabenden Offizieren durch den Sergeant im Bootsinneren alle Pirogen, Boote, Kanus oder anderen Fahrzeuge berichten, welche er im Fluss entdecken kann, ferner alle Jagdlager oder Indianertrupps melden, die während der Fahrt in unser Gesichtsfeld rücken. Er wird zu jeder Zeit mit einer Schifferstange ausgerüstet sein und dem Bugmann helfen, den Bug des Bootes zu staken und zu lenken. Es wird auch seine Pflicht sein, alle Signale zu geben und zu beantworten, welche nachher für die Abstimmung zwischen den Pirogen und den Trupps am Ufer festgelegt werden.
Die Sergeants werden an jedem Morgen vor unserer Abreise einander in der folgenden Art ablösen, (nämlich): Der Sergeant am Ruder wird mit der neuen Wache paradieren, den Sergeant und die alte Wache ablösen und die mittlere Station im Boot einnehmen; der Sergeant der alten Wache wird den Platz am Bug einnehmen, und der Sergeant, der am vorangegangenen Tag am Bug stationiert war, wird sich an das Ruder stellen. Über diese Pflichten hinaus sind die Sergeants beauftragt, ein gesondertes Reisetagebuch Tag für Tag mit allen Vorkommnissen zu führen und sämtliche Beobachtungen über das Land etc., die ihnen als notierenswert erscheinen, aufzuzeichnen.
Die Sergeants sind von der Arbeit des Feuermachens, des Zelte Aufschlagens oder Kochens befreit und werden die Männer ihrer eigenen Gruppen so einteilen, dass sie einen gleichen Anteil an der Erfüllung dieser Aufgaben haben.
Die Wache soll aus einem Sergeant und sechs Gefreiten und Dienstverpflichteten bestehen.
Patron Dechamps, Korporal Warfington und George Drewyer sind von der Wachtpflicht befreit; die zwei Erstgenannten werden sich zu jeder Zeit insbesondere um ihre Pirogen kümmern und dafür sorgen, dass ihre Ladung in guter Ordnung ist, und dass dieselbe vor Regen oder anderer Feuchtigkeit geschützt wird; der Letztere wird bestimmte Pflichten am Ufer durchführen, welche ihm von Zeit zu Zeit übertragen werden: Alle anderen Soldaten und verpflichteten Männer, welchen Dienstgrades auch immer, müssen ihren regulären Anteil an der Wachtpflicht leisten.
Sergeant