Buchhaltung kompakt für Dummies. Michael Griga
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Wenn Sie eine zeitversetzte Inventur machen, gilt trotzdem der Bilanzstichtag. Das heißt, alles, was zwischen der Inventur und dem Bilanzstichtag beziehungsweise zwischen dem Bilanzstichtag und der Inventur passiert, müssen Sie ebenfalls berücksichtigen. Je nachdem, ob Sie die Inventur vor oder nach dem Bilanzstichtag gemacht haben, werden die Wertbestände fortgeschrieben oder zurückgerechnet.
Die Fortschreibung
Fortgeschrieben wird, wenn die Inventur vor dem Bilanzstichtag gemacht wird. Also zum Beispiel wenn der Bilanzstichtag des Supermarkts der 31. Dezember ist und Sie die Inventur am 10. Dezember durchführen. Bei einer Fortschreibung zählen Sie die Wertzugänge zum Warenwert am Inventurstichtag hinzu und ziehen die Wertabgänge ab. Eine Fortschreibung sieht dann wie in Tabelle 2.1 aus.
Wert der Waren am Inventurstichtag 10.12. | 2.000.000 Euro |
Wertzugänge 10.12.–31.12.: | 150.000 Euro |
Wertabgänge 10.12.–31.12.: | 200.000 Euro |
Wert am Bilanzstichtag 31.12.: | 1.950.000 Euro |
Tabelle 2.1: Fortschreibung bei der zeitversetzten Inventur
Die Rückrechnung
Wenn Sie die Inventur erst nach dem Bilanzstichtag machen, wird zurückgerechnet. Sollten Sie etwa erst am 15. Januar die Inventur durchführen können, müssen Sie die Wertzugänge zwischen dem 31. Dezember und dem 15. Januar abziehen und die Wertabgänge dieses Zeitraums dazuzählen. Dann kommen Sie wieder auf den Bestand zum 31. Dezember. Die Rückrechnung geht so wie in Tabelle 2.2.
Wert der Waren am Inventurstichtag 15.01. | 2.000.000 Euro |
Wertzugänge 01.01.–15.01.: | 200.000 Euro |
Wertabgänge 01.01.–15.01.: | 150.000 Euro |
Wert am Bilanzstichtag 31.12.: | 1.950.000 Euro |
Tabelle 2.2: Rückrechnung bei der zeitversetzten Inventur
Für Durchblicker: Die permanente Inventur
Sie führen täglich Buch darüber, wie viele Tütensuppen, Tiefkühlpizzen und Co ein- und verkauft werden? Glück gehabt. Dann machen Sie nämlich eine permanente Inventur und müssen am Bilanzstichtag keine körperliche Bestandsaufnahme durchführen.
Aber freuen Sie sich nicht zu früh. Die körperliche Inventur muss dafür im nächsten Geschäftsjahr nachgeholt werden.
Für Rechenprofis: Die Stichprobeninventur
Vorratsvermögen, wie zum Beispiel das Schmieröl für die Warentransportbänder an den Kassen des Supermarkts, darf auch anhand von Stichproben ermittelt werden. Das nennt man dann Stichprobeninventur. Anhand dieser Stichproben wird der Bestand anschließend hochgerechnet. Dafür brauchen Sie allerdings ein wenig Mathe- und Statistik-Know-how.
Ausgezählt: Das Inventar
Nachdem fleißig gezählt, gewogen, gemessen und geschätzt wurde, gilt es nun, das Ganze zu dokumentieren. Das Ergebnis wird dabei in einem Bestandsverzeichnis, dem sogenannten Inventar, festgehalten. Ein Inventar kann in drei Teile aufgeteilt werden:
Vermögen
Schulden
Eigenkapital beziehungsweise Reinvermögen
Hab und Gut: Das Vermögen
Das Vermögen setzt sich aus dem Anlagevermögen und aus dem Umlaufvermögen zusammen.
Anlagevermögen ist das, was dem Supermarkt beziehungsweise dem Unternehmen dauerhaft dient, zum Beispiel die Regale, die Kassen oder das Gebäude. Umlaufvermögen ist dagegen nur kurz im Unternehmen. Dazu zählen etwa die Kassenrollen oder die bösen Plastiktütchen für das Obst und Gemüse oder das Obst und Gemüse selbst.
Im Inventar wird das Vermögen danach geordnet, wie schnell es sich zu Geld machen lässt. Das nennt man Liquidität. Die olle Registerkasse ist beispielsweise schneller an den Mann oder die Frau gebracht als das ganze Supermarktgebäude.
Nur geliehen: Die Schulden
Nach dem Vermögen erscheinen im Inventar die Schulden – und zwar fein säuberlich geordnet nach ihrer Fälligkeit. Zuerst werden die langfristigen Schulden aufgeführt und dann die kurzfristigen Schulden.
Langfristige Schulden sind zum Beispiel Hypotheken- oder Darlehensschulden. Kurzfristiger Natur sind dagegen Schulden, die Sie bei Ihren Lieferanten haben, oder der Dispokredit Ihres Girokontos.
Unterm Strich: Das Eigenkapital beziehungsweise Reinvermögen
In dem Teil des Inventars werden die Schulden vom Vermögen abgezogen. Was dabei herauskommt, nennt man Eigenkapital oder auch Reinvermögen. Im Idealfall ist das Vermögen größer als die Schulden. Ansonsten sind Sie überschuldet, was wir mal nicht hoffen wollen. Das fertige Inventar eines Supermarkts könnte dann in etwa wie in Tabelle 2.3 aussehen.
Die Gliederung der Bilanz
Mit der Erstellung eines Inventars sind Sie einer Bilanz schon ganz nahe. Das Inventar ist nämlich die Basis für die Bilanz. Eine Bilanz hat wie so vieles im Leben genau zwei Seiten – eine aktive und eine passive:
Aktivseite: Auf der Aktivseite einer Bilanz wird das Vermögen dargestellt.
Passivseite: Auf der Passivseite steht das Eigen- und das Fremdkapital, mit dem das Vermögen finanziert wurde.
Wert in Euro | Gesamt in Euro | |
---|---|---|
1. Vermögen | ||
1.1 Anlagevermögen | ||
1.1.1 Gebäude | 5.000.000 |