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Kritisch ist allerdings anzumerken, dass es sich hierbei im Wesentlichen um ein Modell der Assimilation handelt. Für Esser (2001) bedeutet Integration eine Angleichung an die Einwanderungsgesellschaft über mehrere Generationen hinweg, die in die vier Dimensionen der kulturellen, strukturellen, sozialen und emotionalen Assimilation unterschieden werden kann; Mehrfachintegration (in Herkunftsgesellschaft und Aufnahmeland) und Marginalisierung (Fehlen jeder Sozialintegration) sowie Segmentation (dauerhafte Etablierung eines eigenen gesellschaftlichen Systems der Einwanderungsgruppe) sind nach Esser eher seltene Integrationsverläufe (ebd.: 2).
Hier wird deutlich, dass der Integrationsbegriff häufig synonym mit dem Assimilationsbegriff verwendet wird; genaugenommen stellt letzterer aber nur eine Unterkategorie des Integrationsprozesses mit einem sehr hohen Ausprägungsgrad von Integration dar. Parallel zum Mainstreamdiskurs über Integration haben sich andere Sichtweisen zu Integrationsprozessen wie bspw. die multiethnische Gesellschaft in Anlehnung an Benhabib (Grote 2011) entwickelt. Unter dem Terminus multiethnische Gesellschaft sind verschiedene Forschungsstränge zu verstehen, die sich klar gegenüber Assimilationstheorien abgrenzen. Sie sind aus der Kritik an diesen heraus entstanden und werfen ihnen vor, »noch zu ethnozentrisch und zu sehr auf die Bringschuld der Einwander_innen konzentriert zu sein« (Hoesch 2018: 93). Die Grundidee einer multiethnischen Gesellschaft ist die »Wertschätzung von Diversität und die Anerkennung unterschiedlicher Kulturen als gleichwertig« (Hans 2016: 39). Gerade dies sieht Hans für das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft in einer Gesellschaft als zentral an, da hierbei religiöse Minderheiten gefördert sowie deren kulturelle Eigenständigkeit und Lebensweise unterstützt werden können (ebd.: 39). Dennoch gibt es auch Grenzen, denn bspw. autoritäre und diskriminierende Praktiken wie Kinder- oder Zwangsverheiratungen sind auch in diesem Integrationsverständnis stets zu verurteilen (Bielefeldt 2007: 18f.). Eine multiethnische Gesellschaft zielt darauf ab, dass verschiedene ethnische Gruppen unter einem politischen bzw. staatlichen Dach koexistieren und ihre kulturelle Eigenständigkeit behalten können, ohne diskriminiert zu werden. Als Basis hierfür müssen die Grund- und Menschenrechte angesehen werden. Somit fördert diese Form der Sozialintegration Teilhabe, Partizipation und Chancengleichheit.
Aschenbrenner-Wellmann (2003: 68f.) geht jedoch einen Schritt weiter, indem sie zu bedenken gibt, dass auch eine multiethnische Gesellschaft von einem statischen und geschlossenen Kulturbegriff geprägt ist, wodurch eine gegenseitige Annäherung und Veränderung der Individuen erschwert ist. Da es innerhalb einer multiethnischen Gesellschaft lediglich um das ›Nebeneinander-her-Leben‹ und nicht um das voneinander und miteinander Lernen geht, sind wechselseitige Integrationsprozesse in dieser Form immer nur begrenzt möglich. Nach Aschenbrenner-Wellmann (2003: 37) muss es jedoch darum gehen, dass Migrant_innen »weder unter dem Primat der formalen Gleichheit als unvollkommene Deutsche betrachtet noch Multikulturalismus als ein Nebeneinander verschiedener Gruppen mit teilweise unterschiedlichen bzw. gegensätzlichen Werten präferiert werden [dürfen]. Vielmehr geht es um eine Politik der Anerkennung, die den Eigenwert kultureller Differenz und die darauf aufbauende Identität schätzt«. Insofern muss der Begriff Interkulturalität aufgenommen werden, der Prozesse »des Austausches, der Verständigung, der Konstruktion, der Irritation wie auch Prozesse der Selbstvergewisserung, der Deformation, der Erweiterung und des Wandels [bezeichnet], die dann bedeutsam werden, wenn Kulturen auf der Ebene von Gruppen, von Individuen und Symbolen in Kontakt miteinander treten« (Mecheril 1998: 287). Unter Interkulturalität wird also ein gegenseitiger Prozess des Austauschs der Interaktion und der Interpretation verstanden, der dann relevant wird, wenn Individuen und Gruppen miteinander agieren und nicht über dieselben Wertorientierungen, Bedeutungssysteme und Wissensbestände verfügen (Barmeyer 2012: 81).
Ziel der Auseinandersetzung mit Interkulturalität in der Sozialen Arbeit sind vor allem gegenseitige Lernprozesse sowie die Gestaltung einer multiethnischen Gesellschaft, in der Herkunftsdeutsche und Neubüger_innen gleiche Rechte und Chancen haben (Freise 2017: 68). Gleichzeitig hilft diese Auseinandersetzung, Tendenzen zur gegenseitigen Abschottung von Mehr- und Minderheiten abzubauen, wechselseitige Akzeptanz gegenüber kultureller Besonderheiten weiterzuentwickeln und Probleme, die sich aus der Zuwanderung für Migrant_innen und die Aufnahmegesellschaft ergeben, auf der Grundlage humanitärer Grundsätze zu bearbeiten (FH Düsseldorf 2004, zitiert nach Freise 2007: 19). Interkulturalität ist aber auch gerade für eine postmoderne Gesellschaft wichtig, da »heutzutage […] Kulturen nicht isoliert und losgelöst voneinander [existieren], sondern […] in ständigem Kontakt und Austausch miteinander [sind]« (Aschenbrenner-Wellmann 2003: 64).
Bei der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Themenfeld »Integration« sollte es nicht vorrangig um politische Zielvorstellungen, die Formulierung von Sollens-Vorstellungen für die Zukunft der Gesellschaft oder um die Bewertung von Zuständen der Integration oder Desintegration gehen. Vielmehr sollen in reflexiver Weise die Positionen bestimmter Gruppen im gesellschaftlichen Kontext beschrieben und verstanden werden und betrachtet werden, wie und warum sich Lebenslangen von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund unterscheiden, inwieweit Menschen in die gesellschaftlichen Funktionsbereiche (Arbeitsmärkte, wohlfahrtsstaatliche Strukturen, Kulturbetrieb etc.) einbezogen oder ausgeschlossen sind. Der Integrationsbegriff (aber auch der Inklusions- oder Inkorporationsbegriff) ist nicht frei von Assoziationen zu normativen Vorstellungen von einer einseitigen Anpassung. Sinnvoller wäre es jedoch von einem bereichs- und teilhabeorientierten Integrationsverständnis auszugehen: Integration ist die »empirisch messbare Teilhabe an den zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Sie reicht von Erziehung, Bildung beruflicher Ausbildung und Zugang zum wirtschaftlichen Leben, insbesondere zum Arbeitsmarkt, über die sozialen Schutz- und Sicherheitssysteme bis hin zur (statusabhängigen) politischen Partizipation« (Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration 2012: 17).
Integration ist unserem Verständnis nach ein langfristig angelegter, wechselseitiger Prozess, an dem einzelne Personen oder Gruppen und die sog. Mehrheitsgesellschaft aktiv beteiligt sind. Dabei verändern sich sowohl die Migrant_innen als auch die Mehrheitsgesellschaft. F. Heckmann geht es unter dem Stichwort »ethnischer Pluralismus« um das gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft (Heckmann 1992). Das Zusammenleben der Menschen beruht dabei auf einer Politik der Anerkennung kultureller Vielfalt und auf einer anzustrebenden Einheit in der Verschiedenheit, wobei unabdingbar für eine multikulturelle Gesellschaft die politische Auseinandersetzung und Strategien gegen Diskriminierung sind. Ziel ist hierbei »die bestmögliche Gestaltung der Lebensverhältnisse von Zuwanderern unter den gesellschaftlichen Gegebenheiten in Deutschland. Dabei soll die nationale, kulturelle und religiöse Identität der Zuwanderer gewahrt bleiben« (Aric 2001: 4). Es geht also keinesfalls um die Anpassung einer Minderheit an die herrschende Mehrheit oder die Herstellung von Gleichartigkeit. Die Grundidee ist vielmehr die »Wertschätzung von Diversität und die Anerkennung unterschiedlicher Kulturen als gleichwertig« (Hans 2016: 39).
Chancengerechtigkeit