Diversität in der Sozialen Arbeit. Beate Aschenbrenner-Wellmann
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Lernfragen
Welche Vor- bzw. Nachteile hat der affirmative Ansatz gegenüber dem machtsensiblen Ansatz? In welchem dieser beiden Ansätze kann Diversität eher als Chance gesehen werden und warum?
2.2.4 Diversität und soziale Ungleichheit (ungleichheitskritische Bedeutungsdimension)
In dieser Bedeutungsdimension wird Diversität nicht als mögliche Chance gesehen, sondern als ein gesellschaftliches Problem. Diversität wird dabei als »Produkt sozialer Ungleichheiten in modernen Gesellschaften reflektiert« (Walgenbach 2014: 29). Soziale Ungleichheit bedeutet »gesellschaftlich verankerte Formen der Begünstigung oder Bevorrechtigung einiger, der Benachteiligung und Diskriminierung anderer« (Kreckel 2001: 1730).
Praxisbeispiele Dreigliedriges Schulsystem
Hier stellt die Schule und ihr System selbst eine Ungleichheit her. Leicht werden z. B. Schüler_innen, die eine Hauptschule besuchen, als ›dumm‹ oder ›schlechter‹ dargestellt.
Stereotype Auswahlstrategien bei der Beschäftigung von Personal
In der Jugendgerichtshilfe werden ausschließlich Männer mittleren Alters eingestellt, da davon ausgegangen wird, dass diese mit Jugendlichen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, besser umgehen können als bspw. junge Frauen.
Häufig ereignen sich Diskriminierungsmechanismen entlang der Differenzlinien Geschlecht, Nationalität oder Hautfarbe. Benachteiligung oder Begünstigung bezieht sich auf gesellschaftlich als »normal« oder erstrebenswert angesehene Güter und Positionen z. B. im Bereich der Erwerbsarbeit, Bildung oder bei Netzwerken und Wohnen. Die ungleichheitskritische Betrachtungsweise steht damit konträr zur Bedeutungsdimension Diversität als Chance, da hier Unterschiedlichkeit und ihre Auswirkungen kritisch hinterfragt werden.
M. Köttig (2015: 123) zufolge kann sich die Verschiedenheit von Menschen »auf alle nur denkbaren Merkmale und Erfahrungshintergründe von Menschen beziehen und ist in allen sozialen Kontexten gegeben«. Würde diese Beschreibung als Zielsetzung einer demokratischen Gesellschaft in die Wirklichkeit umgesetzt werden, könnte dieser Zustand in Anlehnung an A. Prengel (2001) als »egalitäre Differenz« bezeichnet werden. »Die begriffliche Perspektive egalitäre Differenz eröffnet eine Perspektive, in der nach Verschiedenheit und Gleichberechtigung von Menschen gefragt wird. Egalität und Differenz werden nicht mehr als gegensätzlich, sondern als einander wechselseitig bedingend verstanden« (Prengel 2001: 93). Dies erscheint jedoch als kaum möglich, da einzelne Differenzmerkmale, Erfahrungshintergründe etc. mit Bewertungen verbunden sind, die zu In- und Exklusionsprozessen bzw. zu einer Auf- oder Abwertung von Menschen oder Personengruppen führen. Welche Merkmale gut angesehen und welche eher als wenig erstrebenswert gelten, bestimmen die gesellschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen und die herrschenden Normen und Werte. »Differenzen können und müssen analytisch damit weniger als anerkennenswerte Qualitäten an sich, sondern zutreffender als machtvolle Zuschreibungspraxen und Benachteiligungsmuster ungleichheits(re)produzierender Strukturen betrachtet werden« (Heite 2010: 190).
Seit einigen Jahren zielen sozialwissenschaftliche Forschungen darauf ab, die Komplexität und Verwobenheit sozialer Veränderungsprozesse und individueller Entwicklungen mit dem Fokus auf Ungleichheitsrelationen besser verstehen und beschreiben zu können.
»In besonderer Weise interessiert dabei der Versuch, […] Klasse, Geschlecht und ethnische Herkunft/Ethnizität, aber auch Alter, Sexualität, Gesundheit […] als aufeinander bezogene und ineinander wirkende, wechselweise einander gewichtende differentielle Entwicklungskräfte zu analysieren und die darin wirksamen Überschneidungspotentiale verschiedener Diskriminierungsrelationen zu thematisieren« (Fleßner 2011: 61).
Scherr (2011) geht von einem unmittelbaren Zusammenhang zwischen kultureller Diversität und sozio-ökonomischen Ungleichheiten aus:
»In zahlreichen Fällen sind sozioökonomische Ungleichheiten und soziokulturelle Klassifikationen ineinander verschränkt und bedingen sich wechselseitig. […] Ethnisierende und rassistische Klassifikationen, die den so Klassifizierten die Fähigkeit und das Recht bestreiten, vollwertige und gleichberechtigte Gesellschaftsmitglieder zu sein, sind sowohl Ausdruck als auch Legitimationsmittel von sozioökonomischen Hierarchien und Positionszuweisungen. In vergleichbarer Weise hat die Geschlechterforschung aufgezeigt, dass die ungleiche Bewertung männlicher und weiblicher Arbeit sowohl patriachalische kulturelle Wertmuster voraussetzt als auch zu einer sozioökonomischen Ungleichheitsbewertung führt und damit Ungleichheiten verfestigt, die wiederum Ungleichwertigkeitsvorstellungen plausiblisieren können« (Scherr 2011: 87).
Praxisbeispiel: Ungleiche Bezahlung für Männer und Frauen im selben Beruf
Auch heute gibt es noch zahlreiche Berufe, in denen Frauen – trotz gleicher Fähigkeiten und gleicher Arbeitsstelle – gegenüber Männern finanziell benachteiligt werden. Das wiederum kann zu der Annahme innerhalb der Gesellschaft führen, dass Frauen in diesen Berufen auch weniger ›wert‹ sind. Dies bedingt die Festigung des bisherigen Klischees sowie die Akzeptanz einer schlechteren Bezahlung für Frauen.
Als Ergebnis sozialer Ungleichheit kommt es zu sozialer Benachteiligung, d. h. zu einem dauerhaft eingeschränkten Zugang zu sozialen Gütern und Positionen, der auch mit ungleichen Macht- und Interaktionsmöglichkeiten verbunden ist (Kreckel 2001; Munsch 2010).
Die Analyse dieser sozialen Ungleichheiten ist gerade für die Soziale Arbeit zentral, denn Klient_innen der Sozialen Arbeit sind primär »ausstattungsarme Menschen«. Das bedeutet, dass sie über weniger Einkommen, Wissen und Bildung und aufgrund dessen auch über weniger Status als etablierte Gesellschaftsmitglieder verfügen. Hierdurch werden sie häufig weiter benachteiligt im Vergleich zu den Schnellen, Gebildeten, mit Statusmacht ausgestatteten, die die besser vergüteten Arbeitsstellen erhalten und sich so Privilegien sichern können. Daher fordern Löcherbach und Puhl, dass die Soziale Arbeit für gerechte Austauschstrukturen eintreten und insbesondere den Zusammenhang zwischen individueller Benachteiligung und Ungleichheit und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen thematisieren muss. Denn aus dem Sozialstaatsprinzip leitet sich eine Sozialpolitik mit dem Auftrag an die Soziale Arbeit ab, Beeinträchtigungen zu kompensieren und Diskriminierung zu verhindern oder abzumildern (Löcherbach/Puhl 2016: 50).
Lernfrage
Welche Vorteile kann eine Betrachtung von Diversität in Bezug auf soziale Ungleichheit vor allem im Hinblick auf die Praxis in der Sozialen Arbeit haben?
2.2.5 Diversität und gesellschaftlicher Zusammenhalt (integrationspolitische Bedeutungsdimension)
Migration als allgemeines Phänomen der Moderne betrifft alle gesellschaftlichen und gemeinschaftlichen Lebenszusammenhänge. Hieraus folgt, dass die Unterstützung bei Integrationsprozessen inzwischen ein bedeutendes Feld in der Sozialen Arbeit geworden ist, da sie als professionelle Praxis mit der Bearbeitung von Migrationsfolgen – also der Integration – befasst ist (Filsinger 2017: 6). Durch vermehrte Migrationsbewegungen rückte auch der Zusammenhang zwischen vorhandener Vielfalt und gesellschaftlicher Kohäsion in den näheren Fokus der Betrachtung. Die entstehende Unübersichtlichkeit von Situationen und Handlungsoptionen kollidiert dabei mit einer bestehenden Sehnsucht nach