Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV 2014. H Uske

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Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV 2014 - H Uske Baustellenhandbücher

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und Klimaanlagen geschlossen, abgedichtet bzw. ausgeschaltet. Bei dem zu untersuchenden Gebäudeteil ist der Zustand der Fenster, opaken Wände, Dach, Boden und die Position der Öffnungen, sowie alle Abdichtungen an allen absichtlich vorhandenen Öffnungen zu dokumentieren. Wärmeerzeuger, die mit der Raumluft verbunden sind, sowie mechanische Lüftungs- und Klimaanlagen werden abgeschaltet. Luftdurchlässe von Lüftungsanlagen müssen abgedichtet werden. Alle Türen innerhalb des zu untersuchenden Bereiches müssen geöffnet werden, damit innen ein gleichmäßiger Druck erreicht wird.

      Folgende Werte dürfen bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen (natürliche Lüftung):

      • bezogen auf das Raumvolumen 3,0 h-1

      • bezogen auf die Nettogrundfläche 7,8 m3/(m2h)

      bei Gebäuden mit raumlufttechnische Anlagen (auch Abluftanlagen):

      • bezogen auf das Raumvolumen 1,5 h-1

      • bezogen auf die Nettogrundfläche 3,9 m3/(m2h)

      nicht überschritten werden.

      Nach der EnEV 2014 dürfen Wohngebäude die nach dem Verfahren der Anlage 1 berechnet wurden und deren Luftvolumen 1.500 m3 übersteigt, sowie Nichtwohngebäude deren Luftvolumen 1.500 m3 aller Zonen nicht übersteigt und nach Anlage 2 berechnet wurden, folgende Werte nicht überschreiten

      • Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen 4,5 m h-1

      • Gebäude mit raumlufttechnische Anlagen 2,5 m h-1

      EnEV 2014 § 6 Abs. 2:

       „(2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.“

      Der Berechnung werden nachfolgende Werte für den Luftwechsel bei einer freien Lüftung (Fenster) zugrunde gelegt:

      • Gebäude ohne Dichtheitsprüfung 0,7 h-1

      • Gebäude mit Dichtheitsprüfung und Einhaltung der geforderten Werte 0,6 h-1

      Bei Wohngebäuden im Bestand ist nach EnEV 2014 Anlage 3 die Luftwechselrate bei der Berechnung abweichend von DIN V4108-6

      • bei offensichtlichen Undichtheiten mit 1,0 h-1 anzusetzen.

      Hierbei wird von einem Standardluftwechsel pro Stunde, welcher sich auf das Luftvolumen des Gebäudes bezieht, ausgegangen. Ein Luftwechsel von „1“ heißt, dass in einer Stunde ein Luftaustausch von 100 % der Raumluft stattfindet.

      Die Luftdichtheit wird anhand der Luftwechselzahl n bestimmt.

       Anforderungen der EnEV an Wohngebäude

      Ausführung des Referenzgebäudes (Anlage 1 Tab. 1)

       Anforderungen der EnEV an Nichtwohngebäude

      Ausführung des Referenzgebäudes (Anlage 2 Tab. 1)

       Luftundichtigkeiten

      Unkontrolliert in die Konstruktion eindringende Luft kann zu Feuchteschäden und Schimmelbildung führen. Undichte Stellen im Gebäude befinden sich an allen die Gebäudehülle durchdringenden Bauteilen, wie:

      • Fenstern

      • Rollladenkästen

      • Haustüren

      • Balkonen

      • Schornsteinen

      • unverputzter Außenwand

      • Einschubtreppen zum Dachboden

      • Anschlüssen an Dachflächenfenster

      • Anschluss Ortgang

      • Auflagern der Holzbalkendecken

      • durchlaufenden Balken nach außen

      • Lüftungsauslassen

      • Dachdurchdringungen für Antenne, Abwasserentlüftung usw.

      • Steckdosen oder eingebaute Lampen

      Die Luftdichtigkeitsebene hat die Aufgabe, eine Durchströmung der Gebäudehülle zu verhindern. Die Luftströmung wird hervorgerufen durch ein Gesamtdruckgefälle, wie z. B. durch Winddruck oder Temperaturdifferenz zwischen innen und außen. Die Luftdichtigkeitsebene muss diese Durchströmung verhindern.

      Beim Einbringen der luftdichten Ebene ist darauf zu achten, dass alle Materialien dauerhaft luftdicht geschlossen sind. Durchdringungen der Außenbauteile sind möglichst zu vermeiden. Die Ausführung von luftdichten Anschlüssen ist in der DIN 4108-7 beschrieben.

      Luftdichtigkeitsebenen sind bei allen Bauteilen gegeben.

      • Werden Betonteile nach DIN 1045-2 hergestellt, so gelten diese als luftdicht.

      • Beim Mauerwerk wird diese vom Innenputz übernommen,

      • bei einer Leichtbaukonstruktion, wie der Holzständerwand oder dem Dach, von der Luftdichtheitsfolie oder einem Plattenwerkstoff, welche auf der Innenseite des Bauteils aufgebracht wird.

      • Bei der Leichtbaukonstruktion ist zusätzlich eine Winddichtungsebene, wie z. B. Unterspannbahn oder Weichfaserplatte, von außen vorzusehen.

       Materialien

      • Luftdichte, unperforierte Bahnen können z. B. aus Kunststoff, Elastomeren, Bitumen oder Papierwerkstoffen bestehen.

      • Gipsfaser-, Gipskarton-, Faserzement- und Holzwerkstoffplatten sowie Bleche sind in der Fläche luftdicht. Stöße, Anschlüsse und Durchdringungen müssen mit gesonderten Maßnahmen luftdicht abgeschlossen werden.

      • Undicht sind Trapezbleche im Bereich der Stöße, Nut- und Federschalungen sowie poröse Weichfaser- und Holzwolleleichtbauplatten.

      • Als Fugenabdichtungen können elastische Fugendichtungsmassen aus Kunststoff, konfektionierte Schnüre, Streifen, Bänder, Spezialprofile und vorkomprimierte Dichtungsbänder verwendet werden.

      Montageschäume sind für Bereiche wie z. B. Holzfenster, in denen Schwind- und Quellbewegungen auftreten, aufgrund ihrer

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