Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV 2014. H Uske
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Konstruktionsprinzip für den Planer
Der Verlauf der Luftdichtheitsebene in den Bauteilen der Gebäudehülle muss mit einem Stift, ohne ein einziges Mal abzusetzen, abgefahren werden können. Nach Möglichkeit sollte die Luftdichtheitsebene auf der Innenseite des Gebäudes verlaufen. Ein Wechseln von innen nach außen sollte nicht stattfinden, da die Anschlüsse nur schwer und mit viel Aufwand herzustellen sind.
Nicht nur ein zu geringer Wärmeschutz im Winter führt zu einem erhöhten Energieverbrauch, sondern auch ein nicht ausreichender Sonnenschutz. Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes soll sicherstellen, dass im Sommer in Gebäuden auch ohne Kühlmaßnahmen keine zu hohen Temperaturen auftreten. Es sollten alle baulichen Maßnahmen ausgeschöpft werden, selbst wenn eine Raumkühlung installiert wird.
Anforderungen nach EnEV an Wohngebäude
EnEV 2014 § 3 Abs. 4:
„(4) Zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 1 Nummer 3 eingehalten werden.“
Die Mindestanforderung an den sommerlichen Wärmeschutz basiert auf einem Nachweisverfahren nach DIN 4108-2:2013-02.
Anforderungen nach EnEV an Nichtwohngebäude
EnEV 2014 § 4 Abs. 4:
„(4) Zu errichtende Nichtwohngebäude sind so auszuführen, dass die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 2 Nummer 4 eingehalten werden.“
Wohngebäude: Grundsätze des sommerlichen Wärmeschutzes nach EnEV 2014
Die Mindestanforderung an den sommerlichen Wärmeschutz für Wohngebäude basiert auf einem Nachweisverfahren nach DIN 4108-2:2013-2. Damit ein ausreichender baulicher Wärmeschutz gewährleistet werden kann, sind die Anforderungen nach Abschnitt 8.3 bzw. die Übertemperatur-Gradstunden nach Abschnitt 8.4 zu begrenzen.
Der sommerliche Wärmeschutz nach Abschnitt 8.3 ist für mindestens einen Raum zu führen, der seiner Lage nach bei der Berechnung zu den höchsten Anforderungen führt. Auf einen Nachweis darf verzichtet werden, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 8.2.2 erfüllt sind.
Wird bei Wohngebäuden, in denen eine Kühlung vorgesehen ist, die Berechnung nach Abschnitt 8.4 durchgeführt, sind die baulichen Maßnahmen, den sommerlichen Wärmeschutz betreffend, soweit vorzusehen, wie sich die Investitionskosten dafür innerhalb der Nutzungsdauer durch die energetische Einsparung zur Kühlung erwirtschaften lassen.
Als höchstzulässige Sonneneintragskennwerte sind die festgelegten Werte nach Abschnitt 8.3.3 einzuhalten. Bei zu errichtenden Wohngebäuden ist der Sonneneintragskennwert nach dem im Abschnitt 8.3.2 genannten Verfahren zu bestimmen.
Ein ausreichender sommerlicher Wärmeschutz kann auch dann gewährleistet werden, wenn nach der Simulationsberechnung aus DIN 4108-2 Abschnitt 8.4 gezeigt wird, dass die genannten Randbedingungen für den Standort des Wohngebäudes, die Übertemperatur-Gradstunden aus Tabelle 9 nicht überschritten werden.
Sonnenschutzvorrichtung nach EnEV 2014 Anlage 1 Tabelle 1
Im Rahmen des Nachweises nach Nr. 2.1.1 bzw. 2.1.2 ist keine Sonnenschutzvorrichtung anzurechnen.
Nichtwohngebäude: Grundsätze des sommerlichen Wärmeschutzes nach EnEV 2014
„Zu errichtende Nichtwohngebäude sind so auszuführen, dass die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach Anlage 2 Nummer 4 eingehalten werden.“ Dieser besagt, dass der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes entsprechend der Anlage 1 Nummer 3 geführt wird.
Sonnenschutzvorrichtung nach EnEV 2014 Anlage 2 Tabelle 1
Für das Referenzgebäude ist die tatsächliche Sonnenschutzvorrichtung des zu errichtenden Gebäudes anzunehmen. Dies ergibt sich aus den Anforderungen nach Nr. 4 „Sommerlicher Wärmeschutz“.
Falls Sonnenschutzverglasungen zum Einsatz kommen, sind für diese folgende Kennwerte anzusetzen:
• anstelle der Werte für Vorhangfassaden
Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung | g⊥ = 0,35 |
Lichttransmissionsgrad der Verglasung | τD65 = 0,58 |
• anstelle der Werte für Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster
Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung | g⊥ = 0,35 |
Lichttransmissionsgrad der Verglasung | τD65 = 0,62 |
Kenngrößen, die das Verhalten auf den sommerlichen Wärmeschutz beeinflussen
Für den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes müssen die Randbedingungen der DIN 4108-2 beim Berechnungsverfahren eingehalten werden. Dies gilt auch für die Verwendung einer Raumkühlung im Gebäude.
Grundlagen bei der Planung des sommerlichen Wärmeschutzes
Bei der Planung zum sommerlichen Wärmeschutz sind in erster Linie folgende Einflussfaktoren zu berücksichtigen:
• Klimaregion, in der sich das Gebäude befindet
• Bauart
• Gesamtenergiedurchlassgrad der transparenten Außenbauteile, wie Fenster und Festverglasungen
• Sonnenschutz
• Flächenanteil der Fenster bzw. Verglasung zur Bauteilaußenfläche
• Orientierung nach Himmelsrichtung
• Neigung der Fenster in Dachflächen
• Lüftung der Räume (Nachtlüftung)
Große Fensterflächen können im Sommer zur Überhitzung der Räume führen. Durch bauliche Maßnahmen wie z. B. Balkone, Dachüberstände usw. kann ein wirksamer Sonnenschutz erreicht werden, aber auch durch Sonnenschutzgläser oder einen außen bzw. innen liegenden Sonnenschutz.
Die Verschattungsmaßnahmen dürfen jedoch das Tageslicht im Raum nicht reduzieren. Kunstlicht gilt es zu vermeiden, da dieses mit Energie erzeugt wird. Auf eine tageslichtoptimierte Sonnenschutzvorrichtung sollte geachtet werden.
Weiterhin sollten Fenster im Raum nur in eine Richtung orientiert sein. Südöstlich und südwestlich orientierte Fenster, die sich gegenüberliegen, wirken sich ungünstig auf den sommerlichen Wärmeschutz aus. Horizontale Vorsprünge sind nur bei südorientierten Fenstern sinnvoll.
Klimaregionen nach DIN 4108-2