Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV 2014. H Uske
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Luftdichte Schichten benachbarter Bauteile auch unterschiedlicher Konstruktion sind dicht miteinander zu verbinden. Gerade am Ortgang und bei allen anderen Dach-Wand-Anschlüssen ist darauf zu achten, dass diese dicht sind. Die Überlappungen von Kunststoffbahnen sind entweder zu verschweißen oder mit vorkomprimierten Dichtungsbändern oder selbstklebenden Butylkautschukbändern luftdicht zu verschließen. Um Anschlüsse dauerhaft luftdicht herzustellen, sollten diese mit Anpressleisten und -profilen fixiert werden.
Bei Durchdringungen wie Kaminen, Pfetten oder Durchbrüchen für Strom- und Wasserleitungen ergeben sich Luftundichtigkeiten. Diese können i. d. R. mit luftdichten Manschetten abgeklebt oder mit Flanschen, Schellen, Formteilen oder Klebebändern luftdicht angeschlossen werden.
Von der Konstruktion ist es abhängig, inwieweit die innere Schicht als Dampfbremse fungiert. Unabhängig davon ist die Konstruktion durch eine Windsperre von außen gegen Kaltluft zu schützen.
Eine z. B. feuchte adaptive Dampfbremse kann ihr Diffusionsverhalten der Umgebungsfeuchte anpassen. Feuchtigkeit, die in die Konstruktion eingedrungen ist, kann bei trockener Raumluft wieder zurück in den Raum diffundieren.
Prinzipskizzen zur Ausführung von Überlappungen
In der DIN 4108-7 Luftdichtheit von Gebäuden werden Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie Beispiele für eine mögliche Ausführung aufgezeigt.
Bild 1: Überlappung mit einseitigem Klebeband
Bild 2: Überlappung mit doppelseitigem Klebeband und Klebemasse
Bild 3: Überlappung mit doppelseitigem Klebeband oder Klebemasse mit harter Hinterlage
Bild 4: Überlappungen mit doppelseitigem Klebeband ohne harte Hinterlage (Querstoß)
Prüfung der Fugendichtigkeit
Die Überprüfung der Luftdichtigkeit eines Gebäudes erfolgt durch ein Verfahren, in dem abwechselnd ein kontrollierter Über- und Unterdruck erzeugt wird. Durch Unterdruckmessungen lassen sich vorhandene Leckagen im Gebäude leicht feststellen. Dieses Verfahren wird als Blower-Door-Test bezeichnet.
Als Vorbereitung zur Messung ist das Luftvolumen des zu prüfenden Gebäudes bzw. Gebäudeteils zu errechnen. Hierzu wird die Nettogrundrissfläche mit der mittleren lichten Raumhöhe aller Stockwerke multipliziert. Der n50-Wert errechnet sich dann, indem der gemessene Luftstrom am Ventilator durch das vorhandene Luftvolumen des Gebäudes geteilt wird.
Bei der Prüfung durch den Blower-Door-Test wird in dem zu prüfenden Gebäude oder Gebäudeteil in einer Einpasstüre oder einem Fenster ein Ventilator eingebaut. Dieser erzeugt abwechselnd einen Überdruck und einen Unterdruck von jeweils 50 Pa, wobei die transportierte Luftmenge gemessen wird. Der Mittelwert aus beiden Messungen ergibt in Bezug zum Luftvolumen die vorhandene Luftwechselzahl, den n50-Wert.
n50 | = V50 / V |
n50 | = Luftwechselzahl, die sich bei einem Druckunterschied von 50 Pa zwischen dem Innenraum und der Außenluft ergibt |
V50 | = Leckagestrom in m3/h |
V | = Luftvolumen des untersuchten Gebäudebereichs |
Nach der DIN EN 13829 gibt es zwei unterschiedliche Verfahren (A und B) zur Luftdichtigkeitsmessung. Beim Verfahren A wird die Luftdichtigkeit des Gesamtgebäudes im Gebrauchszustand beschrieben. Beim Verfahren B, welches für den Nachweis zur Einhaltung der EnEV ausreichend ist, dürfen bei der Messung Lüftungsschlitz, Dunstabzugshauben usw. (absichtlich vorhandene Öffnungen) abgeklebt werden. Dieses Verfahren beschreibt nur die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle. Weitere Möglichkeiten zur Prüfung von Undichtigkeiten und Leckagensuche an Gebäuden sind:
• der Nebelgenerator
• das Anemometer
• das Rauchrohr
• das Spüren des Luftzugs mit der Hand
• das Überprüfen mit der Infrarotkamera (Thermografie) von undichten und dadurch abgekühlten Bereichen in der Außenhülle
Bild 5: Darstellung einer Blower-Door Messung mit Überdruck und Unterdruck [1]
Zeitpunkt der Messung
Die Messungen zur Überprüfung der Luftdichtigkeit eines Gebäudes sollten vor Beginn einer Sanierungsmaßnahme sowie nach Abschluss der Arbeiten durchgeführt werden. Hier kann Klarheit darüber geschaffen werden, wo sich undichte Stellen (Leckagen) befinden und diese im Zuge der Maßnahmen behoben werden.
Für den Luftdichtigkeitsnachweis nach EnEV sollte das Gebäude bezugsfertig, zumindest aber die dichtigkeitsrelevanten Arbeiten abgeschlossen sein. Diese sind:
• Massive Außenwände müssen einseitig vollflächig verputzt sein.
• Kamine müssen vollflächig verputzt sein.
• Die Luftdichtigkeitsebene im Leichtbaubereich (Holzständerkonstruktion, Dach) muss vollständig hergestellt sein.
• Luftdichte Anschlüsse zwischen verschiedenen Bauteilen müssen hergestellt sein (z. B. Übergang zwischen Fenster und Außenwandbauteil).
• Die Durchdringungen durch die luftdichte Ebene für Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektroinstallation müssen entsprechend ausgeführt sein.
Hinweis:
Bei einer Messung sollen Leckagen in der Gebäudehülle festgestellt werden. Diese sind nach Fertigstellung des Gebäudes (bezugsfertig) jedoch nur noch mit großem Aufwand zu beseitigen. Eingebaute Innenverkleidungen müssen dann wieder abgenommen werden, um an die eigentliche Dichtungsebene zu gelangen. Von daher ist es sinnvoll, den Ablauf auf der Baustelle so zu terminieren, dass alle kritischen Bereiche noch offen liegen, damit diese bei Nachbesserungen leicht zugänglich sind. Zu beachten ist dabei, dass in Bereichen mit offen liegenden Folien, die als Dampf- oder Luftdichtung fungieren, eine innere Lattung aufgebracht ist, da die Dichtungsbahn sonst bei Unterdruckmessungen ausreißen kann.
Lüftung in luftdichten Gebäuden
Wohngebäude im Bestand werden i. d. R. über eine freie Lüftung bzw. Fensterlüftung gelüftet. Finden Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden statt, wodurch