Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV 2014. H Uske

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Das Baustellenhandbuch für die Ausführung nach EnEV 2014 - H Uske Baustellenhandbücher

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style="font-size:15px;">      Um regionale klimatische Unterschiede bei der Erstellung des Nachweises für den sommerlichen Wärmeschutz zu berücksichtigen, wurde das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in drei Klimaregionen unterteilt.

      Die Zuordnung der Klimaregion des individuellen Standortes erfolgt nach dieser Unterteilung.

      Lässt sich der Standort des zu betrachtenden Gebäudes nicht eindeutig zuordnen, ist dieser

      • zwischen A und B nach B,

      • zwischen B und C nach C und

      • zwischen A und C nach C

      festzulegen.

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       Bild 1: Klimaregionen für den sommerlichen Wärmeschutznachweis

      Für das Nachweisverfahren ist zuerst zu überprüfen, welcher Raum des Gebäudes als „kritischer Raum“ bezüglich seiner Sonneneinstrahlung und der Bauweise (Raumbereiche an der Außenfassade) angesehen werden muss. Als „kritisch“ wirken sich z. B. große süd- oder westorientierte Fensterflächen, geringe wirksame Wärmespeicherfähigkeit der Bauteile und eine unzureichende Möglichkeit der Nachtlüftung aus.

      Liegt der Fensterflächenanteil fWG unterhalb der in der Tabelle angegebenen Werte, so kann auf einen Nachweis verzichtet werden. Bei Wohngebäuden bzw. bei Gebäudeteilen, die der Wohnnutzung dienen und deren kritischer Raum einen grundflächenbezogenen Fensterflächenanteil von 35 % nicht überschreitet, kann ebenfalls auf einen Nachweis verzichtet werden, sofern deren Fenster in Ost-, Süd- oder Westrichtung orientiert sind (einschl. eines vorhandenen Glasvorbaus) und mit einer außenliegenden Sonnenschutzvorrichtung, wie z. B. Rollläden, Jalousien usw., ausgestattet sind. Der Abminderungsfaktor FC für den außenliegenden Sonnenschutz muss nach DIN 4108-2 Tabelle 7 betragen:

      • FC ≤ 0,3 bei Glas mit g > 0,4 bzw.

      • FC ≤ 0,35 bei Glas mit g ≤ 0,4

      Ein Nachweis muss erbracht werden, wenn der Fensterflächenanteil fWG in Abhängigkeit von der Himmelsrichtung den Wert in nachfolgend aufgeführter Tabelle, überschreitet. Zulässige Werte des auf die Grundflächen bezogenen Fensterflächenanteils, unterhalb dessen auf einen sommerlichen Wärmeschutznachweis verzichtet werden kann – nach DIN 4108-2 Tabelle 6.

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      Ein Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 kann nicht geführt werden, wenn der betrachtete Raum oder Raumbereich mit folgenden Einrichtungen oder Konstruktionen in Kontakt steht:

      • Doppelfassade

      • Transparente Wärmedämmsysteme (TWD)

      Bei Glasvorbauten, die nicht beheizt werden und mit Räumen bzw. Raumbereichen des Gebäudes verbunden sind, gilt der Nachweis als erfüllt, wenn bei einer Belüftung nur über den unbeheizten Glasvorbau,

      • der unbeheizte Glasvorbau einen Sonnenschutz mit einem Abminderungsfaktor FC ≤ 0,3 hat und

      • eine Lüftungsöffnung im obersten und untersten Glasbereich mit einer Fläche von min. 10 % vorhanden ist.

      Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist anhand einer thermischen Gebäudesimulation (nach DIN 4108-2 Abschnitt 8.4) der Nachweis zu führen. Dabei ist die tatsächliche bauliche Situation einschließlich des Glasvorbaus nachzubilden.

      

       Schrittweises Vorgehen beim Nachweisverfahren für den sommerlichen Wärmeschutz

       Ermittlung des solarwirksamen Flächenanteils fWG

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       Bild 2: Kritischer Raum des Gebäudes

      Der solarwirksame Flächenanteil fWG wird aus dem Verhältnis der Fensterfläche AW zur Nettogrundfläche AG berechnet.

fWG=(AW / AG) x 100
AW=gesamte Fensterfläche des kritischen Raums
AG=Nettogrundfläche des Raums

       Ermittlung der Fensterfläche AW

      Die Fensterfläche AW ergibt sich aus den lichten Rohbaumaßen der Wandöffnungen, an denen das Fenster angeschlagen wird. Der Putz oder vorhandene Wandverkleidungen bleiben unberücksichtigt.

       Ermittlung der Nettogrundfläche AG und Raumtiefe

      Die Nettogrundfläche AG wird aus den lichten Raummaßen (l x b) ermittelt. Sind die Räume sehr tief, wird für den Nachweis die Raumtiefe begrenzt. Die größte anzusetzende Raumtiefe darf das Dreifache der lichten Raumhöhe (h) nicht überschreiten. Haben Räume gegenüberliegende Fassaden, gibt es keine Begrenzung der Raumtiefe, sofern der Fassadenabstand das Sechsfache der lichten Raumhöhe nicht überschreitet. Ist dies jedoch der Fall, muss der Nachweis für beide fassadenorientierten Raumbereiche mit den dazugehörigen Raumtiefen (dreifache Raumhöhe) geführt werden.

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       Bild 3: Berechnung der Nettogrundfläche AG bei einer lichten Raumtiefe > 3 · h

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       Bild 4: Berechnung der Nettogrundfläche AG bei einer lichten Raumtiefe > 6 · h gegenüberliegender Fassaden

       Fensterrahmenanteil und Fensterfläche

      Das vereinfachte Nachweisverfahren mittels Sonneneintragskennwert S ist für Fenster mit einem Rahmenanteil von 30 % abgeleitet worden. Es kann aber auch bei Fenstern mit einem Rahmenanteil ungleich 30 % angewandt werden. Ist der Rahmenanteil genauer zu berücksichtigen, ist die thermische Gebäudesimulation mit den entsprechenden Randbedingungen durchzuführen.

      Bestimmt werden die Fensterflächen AW durch das lichte Rohbaumaß der Fensteröffnung zuzüglich der Einbaufuge. Der Putz oder evtl. vorhandene Bekleidungen, wie Gipskarton, Holzpanelle, usw., bleiben unberücksichtigt.

      

       Opake Bauteile im Fensterelement

      Sind in den Fenstern opake Bauteile eingebaut, wie Paneele, Vorbaukästen usw., sind nur die verglasten Teile der Fenster im Nachweis zu berücksichtigen. Die Rahmen zwischen der verglasten und opaken Fläche des Fensters werden dem verglasten Teil zugeschlagen und bei der Berechnung mit angesetzt.

      Bei Dachflächenfenstern gilt das Außenmaß

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