bauhofLeiter-PraxisSpezial: Arbeitssicherheit im Bauhof. Forum Verlag Herkert GmbH

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Vor Erstinbetriebnahme sind Maschinen, Leitern etc. zu prüfen. Oder Sie verlangen vom Hersteller eine entsprechende Erklärung.

      Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie Geräte/Produkte selber bauen oder ergänzen/umbauen und in Ihrem Bauhof einsetzen. Auch dann ist ggf. das CE-Zeichen sowie eine Risikoanalyse und Handbuch gefordert. Fragen Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit dazu.

      Insbesondere vor dem Kauf von Geräten und Maschinen empfehle ich auch sehr, den Rat von FASI und ggf. Betriebsarzt einzuholen. Das gehört ganz offiziell zu den Aufgaben der beiden.

      Eine weitere wichtige grundlegende Aufgabe ist die Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe sowie Brandbekämpfung und Evakuierung (§ 10 ArbSchG). Hier müssen Sie Mitarbeiter auswählen, die in Erste Hilfe ausgebildet sind. Der Erste-Hilfe-Kurs zur Führerscheinprüfung reicht nicht aus. Es sind mindestens zwei Ersthelfer zu benennen, wegen Urlaub und Krankheit. Die Regel lautet 10 % Ersthelfer anhand der Gesamtmitarbeiterzahl bei Werkstätten u. Ä. Sind jedoch häufig Mitarbeiter in kleinen Gruppen außerhalb des Bauhofs unterwegs, empfiehlt es sich sehr, pro Gruppe Mitarbeiter dafür ausbilden zu lassen. Die Kosten übernimmt i. d. R. die Berufsgenossenschaft, wenn dort vor Kursbeginn nachgefragt wird. Der Kurs muss alle zwei Jahre wiederholt werden. Ab 1.4.2015 ist diese Ausbildung neu geregelt. Diese dauert nun nur noch acht Stunden und beinhaltet mehr Praxis. Es ist kein gesonderter Kurs zur Wiederholung nötig.

      Des Weiteren sind Erste-Hilfe-Kästen zu installieren und Aushänge mit Telefonnummern und Ansprechpartner anzubringen. Auch hier sollten Sie die Unterstützung der FASI/Betriebsarzt in Anspruch nehmen.

      Analog im Brandschutz: Sind Feuerlöscher und ggf. Rauchmeldeanlagen, sind Flucht- und Rettungswege vorhanden und gab es bereits eine Räumungsübung dazu? Kennt die Feuerwehr die Örtlichkeiten (wo sind Gefahrstoffe gelagert etc.)?

      Bereits in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2 vom November 2012 wurde über „Maßnahmen gegen Brände“ und auch über Brandschutzhelfer (analog zu Ersthelfern) Angaben gemacht.

      Die Anzahl der Brandschutzhelfer beträgt i. d. R. 5 % der Mitarbeiter.

      Diese sind ebenfalls zu unterweisen (Theorie ca. 2 Stunden und Praxis 5-10 Minuten pro Teilnehmer für Feuerlöscher-Übung). Mitarbeiter, die bei der Feuerwehr sind, sind entsprechend geeignet, sofern sie in die betrieblichen Belange eingeführt wurden.

      Die berufsgenossenschaftliche Information BGI/GUV-I 5182 vom Februar 2014 (http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-5182.pdf) gibt Informationen zu Umfang und Ausbildung.

      Daneben sind alle Mitarbeiter im Brandschutz jährlich zu unterweisen.

      Ihre wichtigste Aufgabe ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und deren Dokumentation (§§ 5, 6 ArbSchG). Hier ist es unerlässlich, dass Sie die FASI/Betriebsarzt zu Rate ziehen.

      Hierbei haben Sie die Gefährdungen und Gefahren bei der Arbeit zu ermitteln und zu beurteilen und ggf. Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen zu treffen.

      Später kommt auch noch die Prüfung hinzu, ob die Schutzmaßnahmen ausreichen, eingehalten werden und wirksam sind.

      Beziehen Sie bei Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Ihre Mitarbeiter mit ein. Denn diese wissen i. d. R. genau, was sie tun und welchen Gefahren sie ausgesetzt sind. Häufig werden bereits Verbesserungsvorschläge von den Mitarbeitern unterbreitet.

      Näheres dazu finden Sie in den folgenden Kapiteln.

      Unfälle sind bei Arbeitsausfall von drei Tagen und mehr bei der Berufsgenossenschaft (im kommunalen Bereich bei der Unfallkasse) anzuzeigen. Das Wochenende zählt hierbei mit. Als Arbeitsunfall zählt auch der Wegeunfall, sprich von und zur Arbeit nach Hause. Ebenso gehören Unfälle auf Botengängen (zur Post, Bank etc.) dazu. Berufskrankheiten sind auch der Berufsgenossenschaft zu melden (z. B. Lärmschwerhörigkeit, Hauterkrankungen, Muskel-Skelett-Beschwerden). Die anerkannten Berufskrankheiten sind gelistet (Internet, BG oder Betriebsarzt fragen). Dazu gibt es spezielle Formulare bei der BG. Häufig wird dies von der Personalabteilung gemacht. Genauer gesagt: Versicherte, für die eine Anzeige erstattet wird, sind auf ihr Recht hinzuweisen, dass sie eine Kopie der Anzeige verlangen können. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sind durch den Unternehmer oder seinen Bevollmächtigten über die Unfallanzeige zu informieren. Denn häufig passieren ähnliche Unfälle wieder, wenn nichts unternommen wird. Die Unfallursache „menschliches Versagen“ ist häufig zu schnell gefasst und zu allgemein. Meistens spielen viele Faktoren eine Rolle. Mit einer genauen Analyse werden diese aufgedeckt und Gegenmaßnahmen eingeleitet, um zukünftige Unfälle zu vermeiden.

      Sehr sinnvoll ist auch, dass die Mitarbeiter und Sicherheitsbeauftragten angehalten werden, kritische Situationen oder Beinah-Unfälle zu melden. Häufig geht es „gerade noch einmal gut“, doch irgendwann passiert doch etwas.

      Bei Kommunen (alle Unternehmen) mit mehr als 20 Mitarbeitern muss ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden. Dies ist ein Gremium, welches sich einmal pro Quartal trifft, um Themen zum Arbeitsschutz zu besprechen. Teilnehmer sind Bürgermeister (Unternehmer oder Stellvertreter), Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Personal- oder Betriebsrat oder weitere Beauftragte, z. B. Brandschutzbeauftragte.

      Eine weitere sehr wichtige Aufgabe des Bauhofleiters ist, seine Mitarbeiter zu unterweisen bzw. einzuweisen. Generell vor Arbeitsaufnahme, bei neuen Maschinen, neuen Gefahrstoffen oder anderen Arbeitsabläufen bzw. -prozessen, oder mindestens einmal jährlich. Wobei die Dauer und die Themen nicht konkret vorgeschrieben sind. Es empfiehlt sich, den Bereich Arbeitsschutz-Organisation, Erste Hilfe und Brand sowie tätigkeitsspezifische Themen, wie z. B. Winterdienst, Grünpflege, Fahren mit dem Gabelstapler u. ä., durchzusprechen. Bei den aufgabenbezogenen Themen können Sie anfangs eher allgemeine bzw. von allem nur kurz das Wichtigste mitteilen und in den folgenden Jahren eine kurze Wiederholung und dann Schwerpunkt-Themen heraussuchen, wie Ladungssicherung, Baustellenabsicherung etc. Sie müssen anschließend kontrollieren, ob die Mitarbeiter die Unterweisung verstanden haben bzw. die Inhalte auch in der Praxis anwenden. Entweder durch Fragen, Wissensüberprüfung (= kurzer schriftlicher Test), Aufgaben oder durch Zuschauen während der Tätigkeit. Auch hier können Sie die FASI/Betriebsarzt mit ins Boot holen. Entweder erhalten Sie Schulungsunterlagen oder Sie können zu zweit die Unterweisung durchführen. Viele Informationen erhalten Sie auch von Ihrer Berufsgenossenschaft (auch Filme). Allein einen Film zu zeigen oder „Lesen Sie das einmal durch“ reicht nicht als Unterweisung.

      Überzeugen Sie Ihre Mitarbeiter von sicherheitsgerechtem und gesundheitsbewusstem Arbeiten! Nur sichere Arbeit ist gute Arbeit. Und seien Sie Vorbild, z. B. beim Tragen von Sicherheitsschuhen und Einhalten der Vorschriften etc.

      Sie als Bauhofleiter haben dafür Sorge zu tragen, dass Persönliche Schutzausrüstung kostenlos für jeden Mitarbeiter (keine gemeinsame Nutzung) zur Verfügung gestellt wird (Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille, Handschuhe, Schnittschutzhose etc.). Wichtig ist dabei, dass die Schutzausrüstung geeignet ist (z. B. Handschuhe für Feuchtarbeiten, Lederhandschuhe für grobe Arbeiten, Tragen von Brettern auf Baustellen etc.) und gut passt. Wenn alle Stricke reißen, gibt es eine Maßanfertigung (die Kosten werden übernommen). Auch hier unterstützen Sie die FASI und der Betriebsarzt.

      Im Bauhof sind verschiedene Vorsorgeuntersuchungen sinnvoll, wie z. B. Lärm, Sehtest, Höhenarbeitsplatz etc. Am 31.10.2013 trat die neue „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ in Kraft. Das Selbstbestimmungsrecht des Arbeitnehmers ist dort gestärkt. Individuelle Aufklärung und Beratung stehen vermehrt im Vordergrund. Der bisherige Untersuchungszwang wurde aufgehoben. Der

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