Bilanzbuchhalter-Handbuch. Группа авторов

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alt="*"/>Ordentliche Bilanzen
EröffnungsbilanzenZwischenbilanzenSchlussbilanzen
Außerordentliche Bilanzen
GründungsbilanzenKapitalerhöhungsbilanzenUmwandlungsbilanzen bei Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung, Übernahme bei Umwandlungen und bei FormwechselAuseinandersetzungs- und RealteilungsbilanzenSanierungsbilanzenLiquidations- und Insolvenzbilanzen

      305Nach dem Bilanzinhalt unterscheidet man:

Beständebilanzen (Anfangs-/Schlussbestände)
Bewegungsbilanzen (Bestandsdifferenzen)
Erfolgsbilanzen (Erfolgsrechnung)

      306Nach dem zugrunde liegenden Gewinnbegriff werden unterschieden:

Nominalwert-Bilanzen (Buchwert)
Realwert-Bilanzen
Wiederbeschaffungswert-Bilanzen

      307Nach der Bilanztheorie unterscheidet man:

Statische Bilanz
Dynamische Bilanz
Organische Bilanz

      308Den Bilanztheorien liegen unterschiedliche Auffassungen über die Aufgaben der Bilanz zugrunde.

      309Nach der monistischen Bilanzauffassung hat die Bilanz nur einen Hauptzweck, nämlich die Erfolgsermittlung (dynamische Bilanz) oder die Vermögensfeststellung (statische Bilanz).

      310Nach der dualistischen Bilanzauffassung dient die Bilanz der Erfolgsermittlung und der Vermögensfeststellung (organische Bilanz).

      311Gem. der totalen Bilanzauffassung soll die Bilanz alle Aufgaben erfüllen und allen Zwecken dienen (le Coutre).

      312Die reine statische Bilanztheorie (ältere Theorie) ist eine monistische. Hauptzweck ist die Feststellung des Vermögens und des Kapitals zum Bilanzstichtag. Die Erfolgsermittlung ist Nebensache. Vergangenheit und Zukunft interessieren nicht. Die statische Bilanzauffassung liegt den Liquidations-, Insolvenz- und teilweise auch den Auseinandersetzungsbilanzen zugrunde.

      313Die neuere statische Bilanzauffassung nach le Coutre berücksichtigt in einer totalen Bilanz auch die Erfolgsseite. Sie hat folgende Aufgaben: Wirtschaftsübersicht, Wirtschaftsergebnisfeststellung, Wirtschaftsüberwachung und Rechenschaftslegung. Sie zeigt durch die Gliederung und Reihenfolge der Bilanzpositionen die Funktionen, Aufgaben, Arten, Risiken und Rechtsbeziehungen.

      314Im Mittelpunkt der Theorie nach Schmalenbach steht die GuV. Sie zeigt die Dynamik des Unternehmens. Die Bilanz leistet lediglich eine Hilfestellung, indem sie die Reste an Vermögensgegenständen und Schulden darstellt, die noch nicht verbraucht worden sind und damit noch nicht zu Aufwendungen und Erträgen geworden sind.

      315Durch die Erstellung von Jahresbilanzen wird die Lebensdauer eines Unternehmens in Teilperioden zerlegt. Da zum Bilanzstichtag noch nicht alle Geschäftsvorfälle abge­schlossen sind, fallen Ausgaben und Aufwendungen, Einnahmen und Erträge zeitlich auseinander.

      316Diese Theorie wurde in den Inflationsjahren 1920–1924 von Fritz Schmidt entwickelt. Als dualistische Bilanz soll die organische Bilanz eine richtige Vermögensrechnung und eine richtige Erfolgsrechnung ermöglichen.

      317Das Unternehmen wird als Organ oder Glied der Gesamtwirtschaft gesehen, das über den Beschaffungs- und über den Absatzmarkt mit anderen Unternehmen verbunden ist. Es unterliegt dem Einfluss der Wertschwankungen in der Gesamtwirtschaft. Die organische Bilanztheorie wird vom Grundsatz der substantiellen Kapitalerhaltung beherrscht. Voraussetzung ist, dass alle Bilanzpositionen zum Tages- bzw. zum Wiederbeschaffungswert angesetzt werden. Die Bewertung zum Tageswert schließt die Bildung stiller Reserven aus. Offene Rücklagen sind erlaubt. Geldwerte werden zum Nominalwert bilanziert. Handels- und Steuerrecht gehen dagegen grundsätzlich von der nominalen Kapitalerhaltung aus.

      318 318 Ein Fahrradhändler zahlt am 1. 3. einen Einstandspreis je Fahrrad von 250 €, am 1. 6. von 275 €. Verkauft er am 20. 5. ein Fahrrad für 270 €, liegt ein Substanzverlust in Höhe von 5 € vor.

      319Die Bilanz ist die Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden in Kontenform zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Bilanzstichtag. Rechtsquellen sind §§ 242 Abs. 1, 244, 245 und 266 HGB (Gliederung bei Kapitalgesellschaften).

      320Die Seiten der Bilanz heißen Aktivseite und Passivseite. Die Bilanz ist summengleich, weil beide Seiten denselben Inhalt haben. Lediglich die Betrachtungsweise ist unterschiedlich:

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      321Wie das Inventar ist die Bilanz in Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital und Schulden gegliedert.

      322Die für Kapitalgesellschaften in § 266 HGB verbindlich vorgeschriebene Gliederung nach der Herkunft des Kapitals weicht bei der Darstellung der Verbindlichkeiten von der Reihenfolge nach Fälligkeit bzw. Dringlichkeit ab.

      323Anlässe der Bilanzerstellung sind die Gründung, der Schluss eines Geschäftsjahres, die Auflösung oder die Veräußerung des Unternehmens.

      324Sonderbilanzen unterscheiden sich von den regelmäßig erstellten Eröffnungs-, Zwischen- und Schlussbilanzen dadurch, dass sie unregelmäßig oder nur einmalig aus einem besonderen Anlass und teilweise losgelöst von der Buchführung erstellt werden.

      325Gründungsbilanzen oder Eröffnungsbilanzen werden bei der Neugründung eines Unternehmens, bei der Umgründung und bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftermitteln erstellt. Der Begriff „Eröffnungsbilanz” ist doppelt belegt, da auch die in einem bestehenden Unternehmen zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres freiwillig erstellte Bilanz so bezeichnet wird.

      Die Gründungsbilanz dient

der Dokumentation der Vermögens- und Kapitalverhältnisse bei Aufnahme des Geschäftsbetriebs,
der Abgrenzung des Betriebsvermögens vom Privatvermögen des Inhabers,

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