Untergründe aus Sicht des Parkett- und Bodenlegers. Wolfram Steinhäuser
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Wie ist der Feuchtegehalt dieser Untergründe zu ermitteln?
Wie „tief“ muss der Auftragnehmer die Wandfeuchte messen?
Welchen Feuchtegehalt müssen die verschiedenen mineralische Wanduntergründe besitzen, um die erforderliche Belegereife zu gewährleisten?
Einige grundsätzliche Hinweise zur Belegereife von Wanduntergründen
Zur Beurteilung der Belegereife von Wanduntergründen muss der Ausführende zuerst einmal wissen, auf welchen Wanduntergründen er die Sockelleisten anbringen soll. Im Neubau ist es auf jeden Fall sicherer, beim Auftraggeber, Architekten, Bauleiter oder beim Putzer nachzufragen, welcher Putz aufgebracht wurde und aus welchen Baustoffen die aufgehenden Wände bestehen, auf die der Putz aufgetragen wurde.
Wandputze werden analog zu den mineralischen Estrichen mit den gleichen Bindemitteln unter Beimischung von Anmachwasser hergestellt. Deshalb sind beim Wandputz annähernd die gleichen werkstoffspezifischen Eigenschaften zu erwarten wie bei mineralischen Estrichen. Das Trocknungsverhalten der neuen Wandputze ist dem der mineralischen Estriche ähnlich. Die zahlreichen Bindemittelkombinationen (verschiedene Herstellerrezepturen) ermöglichen jedoch auch andere bauspezifische Trocknungs- bzw. Aushärtezeiten. Hier sind die Herstellerangaben bindend und müssen unbedingt erfragt werden.
Im Bestand wird das schwieriger, wie die Baupraxis immer wieder zeigt. Im Altbau gehen die Handwerker in der Regel davon aus, dass die Innen- und Außenwände aufgrund der langen Standzeit ausreichend trocken sind. Aber Vorsicht bei fehlenden oder defekten Abdichtungs- und Sperrschichten in den aufgehenden Wänden und Bodenplatten! Durch nachschiebende Feuchte können sich auch im Altbau die Wände so stark auffeuchten, dass es zu Schäden an den Sockelleisten kommen kann.
Laborspezifische Analyseverfahren bieten gemeinsam mit Darr-Prüfungen bei der Feststellung der Wandfeuchte immer die größte Sicherheit. Nachfolgend drei Beispiele für neue Wanduntergründe, wie sie in der Baupraxis am häufigsten vorkommen:
Gipsputze
Bei den in Deutschland üblichen Innenputzen kann man davon ausgehen, dass ca. 95 % aller Neuputze aus Maschinengipsputz bestehen. Auf diesen Neuputzen können in der Regel ca. 4 bis 6 Wochen nach der Ausführung der Putzarbeiten die Tapezierarbeiten ausgeführt und die Sockelleisten angebracht werden. Nach den Erfahrungen eines namhaften Herstellers des Maschinengipsputzes sind bei Feuchtigkeitswerten des Gipsputzes von unter einem Masse-% keine Schäden beim Anbringen der Sockelleisten zu erwarten. Dieser Wert hat jedoch keinen allgemein verbindlichen Charakter. Nach den Angaben dieses Herstellers können die Feuchtewerte der Gipsputze auch mit dem CM-Gerät ermittelt werden, in gleicher Weise wie die Messungen mit dem CM-Gerät bei Calciumsulfatestrichen.
Nicht verputzte neue Betonwände
Aufgehende, nicht verputzte, neue Betonwände werden in der Regel verspachtelt oder verbleiben als sogenannter Sichtbeton. An diesen Wänden sind ebenfalls Sockelleisten anzubringen. Auch wenn diese Wände nach beiden Seiten austrocknen können, beträgt die Trocknungszeit des Betons häufig ein Jahr und länger.
Wie bei Betondecken auch ist eine aussagefähige Messung des Feuchtegehaltes mit gewerbeüblichen Messgeräten (CM-Gerät) bei Betonwänden nicht möglich. Feuchtemessungen können nur mittels der Darr-Methode ausgeführt werden. Die Prüfung der Trockenheit der Betonwände ist somit keine Prüfpflicht des Handwerkers.
Werden auf diese neuen Betonwände Sockelleisten angebracht, können Mängel und Schäden an den Sockelleisten, wie beispielsweise Aufwölbungen oder Ablösungen, nicht ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber muss deshalb durch geeignete planerische Maßnahmen dafür sorgen, dass die Feuchte aus den Betonwänden den Klebstoff und die Sockelleisten nicht beeinträchtigt. Das ist beispielsweise mit geeigneten Reaktionsharzgrundierungen möglich.
Trockenwände
Bei den Trockenwänden kann der Verarbeiter in der Regel davon ausgehen, dass diese Wände ausreichend trocken sind, um darauf schadensfrei Sockelleisten zu befestigen. Der Feuchtegehalt dieser Wände kann nur mittels der Darr-Methode festgestellt werden. Diese Prüfung wie auch die Bewertung, ob die Trockenwände belegereif sind, muss im Zweifelsfall von einem Sachverständigen oder einer anderen, dafür autorisierten Einrichtung in Abstimmung mit dem Hersteller der Trockenwände erfolgen.
1.2.4 Saugfähigkeit
Als Saugfähigkeit bezeichnet man im Allgemeinen die Eigenschaft von festen Stoffen, Flüssigkeiten innerhalb eines bestimmten Zeitraums und in unterschiedlichen Mengen aufzunehmen. Die Saugfähigkeit der verschiedenen Untergründe bzw. ihre Berücksichtigung beim Aufbau der nachfolgenden Spachtel- und Klebearbeiten hat einen enormen Einfluss auf die Stabilität der Bodenbelags- und Parkettarbeiten. Werden beispielsweise vom Verarbeiter hohe Saugfähigkeiten und unterschiedlich stark saugende Teilflächen des Untergrundes nicht beachtet, kann es einerseits zu gravierenden Fußbodenschäden, andererseits auch zu erheblichen Zusatzkosten kommen.
In der Fußbodenbranche spielt die Porosität, also die tatsächlich vorhandenen Hohlräume in einem festen Stoff, eine ganz wesentliche Rolle. Die Porosität ist eine dimensionslose Messgröße, die das Verhältnis von Hohlraumvolumen zum Gesamtvolumen eines Stoffes oder Stoffgemischs darstellt. Porosität und Rauigkeit bestimmen in der Regel die Saugfähigkeit eines Untergrundes in der oberen Estrichrandzone. Mineralische Untergründe haben beispielsweise je nach Zusammensetzung und Beschaffenheit, abhängig vom Kapillarsystem und Materialgefüge, unterschiedliches Saugverhalten auch über den gesamten Estrichquerschnitt.
Die Saugfähigkeit von Untergründen kann durch das Benetzen mit Wasser geprüft werden. Wenn das Wasser abperlt, ist ein nicht oder nur schwach saugfähiger Untergrund vorhanden. Stark saugfähige Untergründe zeigen eine rasche Wasseraufnahme. Dabei verfärbt sich die Oberfläche schnell dunkel. Bei dieser Prüfung zeigen sich auch Krakelee-Risse und Netzrisse. Die Prüfung der Saugfähigkeit eines Untergrundes gehört im Malerhandwerk zu den Prüfungspflichten. Bei den Boden- und Parkettlegern ist diese Prüfung in der Regel freiwillig. Zur fachgerechten Ausführung von Tapezierarbeiten auf glatten, festen und stark saugfähigen Untergründen ist beispielsweise mit verdünntem Tapetenkleister vorzukleistern. Aber auch in der Fußbodenbranche sind durchaus Prüfungen auf Saugfähigkeiten üblich. Hier ist zu beachten, was in den technischen Merkblättern der Verlegewerkstoffhersteller steht. Von einem namhaften Verlegewerkstoffhersteller wird beispielsweise vor dem Auftrag der absperrenden Reaktionsharzgrundierung gefordert, eine Wassertropfenprobe durchzuführen. Die aufgebrachten Wassertropfen müssen direkt eingesogen werden. Ansonsten muss ein intensiver Reinigungsschliff durchgeführt werden, um eine ausreichende und gleichmäßige Saugfähigkeit des mineralischen Untergrundes sicherzustellen.
Überprüfen der Saugfähigkeit eines Untergrundes mit der Wassertropfenmethode.
Saugfähig sind in der Fußbodenbranche vor allem die mineralischen Untergründe. Parkett- und Bodenleger müssen immer dann Bedenken anmelden, wenn die Oberflächen dieser Untergründe zu porös und zu rau in sind. Das bedeutet, dass diese Untergründe stark saugfähig bzw. auch unterschiedlich stark saugfähig sind.
Solche Oberflächen entstehen vor allem dann, wenn die Estrichoberflächen abgerieben oder ungenügend bzw. unterschiedlich geglättet wurden. Eine starke Porosität der Estrichoberfläche kann beispielsweise dazu führen, dass das „Lösemittel“ Wasser aus der Grundierung bzw. dem Dispersionskleber