Volkswirtschaft, 4. Auflage. Bernd-Michael Hümer
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Der private Sektor hat keine hoheitlichen Befugnisse
Private Unternehmen, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck bilden zusammen den privaten Sektor. Die im privaten Sektor tätigen Wirtschaftssubjekte („Private“) handeln meist nach ihrem wirtschaftlichen Eigeninteresse (Egoismus), dürfen dabei aber keine Gewalt gegenüber anderen Wirtschaftssubjekten ausüben. Dies bleibt dem Staat vorbehalten.
Der Staat investiert und konsumiert.
Der staatliche Sektor hat hoheitliche Befugnisse
Der Staat (auch „öffentlicher Sektor“ oder „öffentliche Haushalte“ genannt) hat im Gegensatz zum privaten Sektor hoheitliche Befugnisse (Gewaltmonopol mit Legislative, Exekutive und Judikative), d. h., er darf die Privaten zwingen und in ihrem Eigeninteresse (Individualinteresse) einschränken, wenn es dem öffentlichen Interesse, dem Interesse aller in einem Gemeinwesen (Gemeininteresse), dient. Was darunter zu verstehen ist, legt die Verfassung, in Deutschland das Grundgesetz, fest. Sind die hoheitlichen Befugnisse nicht an einer Stelle konzentriert (Zentralstaat), sondern werden sie wie in Deutschland als Bundesstaat auf verschiedenen, abgestuften Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger) eingesetzt, so sprechen wir von Föderalstaat oder Föderalismus.
Private und öffentliche Güter
Im wirtschaftlichen Bereich erhebt der Staat als Träger der Finanzhoheit z. B. Steuern (= „Zwangsabgaben“ = Güterentzug für den Steuerzahler) von den privaten Haushalten und Unternehmen. Dafür stellt er öffentliche Güter zur Verfügung. Bei ihnen handelt es sich um ökonomische (knappe) Güter als Dienstleistungen (z. B. Bildungsleistungen durch Schulen, Sicherheitsleistungen durch militärische Einrichtungen, Rechtsprechung durch Gerichte, Nutzung des Verkehrsnetzes etc.), die jedes Gesellschaftsmitglied nutzen kann. Eine direkte Gegenleistung durch Preiszahlung muss nicht erbracht werden, d. h., es gilt – im Gegensatz zu den privaten Gütern – kein Ausschlussprinzip. Es handelt sich demnach bei den öffentlichen Gütern um eine Nichtmarktproduktion, die wie bei den privaten Organisationen ohne Erwerbszweck als Eigenverbrauch des Staates und damit als Konsum (Staatskonsum) interpretiert und ebenfalls mit Herstellungskosten (darunter z. B. die Gehälter der Beamten) bewertet wird. Nur bei staatlichen Genehmigungen und entsprechenden Gebühren gilt das Ausschlussprinzip. Sie gelten daher als Marktproduktion und werden zu Vorleistungen oder privatem Konsum (Genaueres unter Abschnitt 1.2.2). Außerdem ist der Staat als wirtschaftspolitische Instanz tätig, indem er für Ordnung in der Wirtschaft sorgt (Ordnungspolitik), Ungleichgewichte (Instabilitäten) im Güterversorgungsprozess zu verhindern versucht (Prozesspolitik) und die Aufteilung der gesamten Gütermenge auf die und in den verschiedenen Sektoren korrigiert (Strukturpolitik). Im 4. – 7. Kapitel werden wir darauf näher eingehen.
Die übrige Welt sind das Ausland oder die Ausländer.
Übrige Welt
Die übrige Welt umfasst alle Tauschpartner einer Volkswirtschaft (z. B. über den Export und Import von Gütern), die sich außerhalb der geographischen Grenzen des Landes befinden (Inlands-Auslands-Konzept) oder die als Gebietsfremde ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben (Inländer-Ausländer-Konzept).
Situationsbezogene Antwort 6
Die Kunden von Installationsmeister Röhrl sind zunächst private Haushalte, die die Pelletheizung nicht in einem Produktionsprozess, sondern z. B. zur Beheizung der Wohnräume einsetzen. Es sind aber auch private Haushalte, die sie als Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z. B. als Bäckerei) im Produktionsprozess (z. B. zur Beheizung der Backstube bei der Semmelproduktion) einsetzen. Installationsmeister Röhrl produziert demnach private Konsumgüter, aber auch private Investitionsgüter. Private Organisationen ohne Erwerbszweck (z. B. die örtliche Kirchengemeinde) und der Staat (z. B. die örtliche Gemeindeverwaltung) zählen nicht zu seinen Kunden. Auch im Auslandsgeschäft (z. B. durch die Lieferung (= Export) der Pelletheizung an einen österreichischen Betrieb oder den Bezug (= Import) von Ersatzteilen von einem österreichischen Händler) ist er nicht tätig.
Situationsbezogene Frage 7
Welche Geschäftsbeziehungen bestehen zwischen Installationsmeister Röhrl und seinen Geschäftspartnern im privaten Haushaltssektor?
1.1.7 Unternehmen und Haushalte im Tauschkontakt
Private Unternehmen (mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit) und private Haushalte (vgl. Abschnitt 1.1.6) sind über den Güter- und Faktormarkt miteinander verbunden, auf denen sie als Spezialisten und damit als Anbieter und Nachfrager aufeinander treffen und sich in ihren Wünschen und Plänen selbst untereinander abstimmen (koordinieren) oder von außen abgestimmt werden. Wie konkret die Planabstimmung bzw. der Interessenausgleich erfolgt, ist die Frage nach dem Koordinationsmechanismus, mit dem wir uns im 2. Kapitel näher befassen werden.
Güter- und Faktormarkt
Auf dem Gütermarkt wird entschieden, welche Güter in welchen Mengen von den privaten Unternehmen für die privaten Haushalte produziert werden, während über den Faktormarkt die privaten Haushalte als Faktoreigentümer den privaten Unternehmen als Faktorkombinierern die zur Produktion notwendigen Produktionsfaktoren zur Verfügung stellen. Auf dem Gütermarkt treten die privaten Haushalte also als Nachfrager nach den Gütern auf, die ihnen dort mit ihrer Hilfe von den Unternehmen angeboten werden. Andererseits bieten die privaten Haushalte auf dem Faktormarkt den privaten Unternehmen ihre Hilfe in Form der Nutzung ihres Eigentums an Arbeitskraft, Boden oder/und Kapital an, die von den privaten Unternehmen benötigt und daher nachgefragt wird, um das Güterangebot erstellen zu können. Damit ist der Kreis geschlossen.
Geldströme überlagern die Güter- und Faktorströme
Private Haushalte und private Unternehmen sind aber nicht nur über Güter- und Faktorströme, sondern auch über Geldströme miteinander verbunden, die den Güter- und Faktorströmen entgegengerichtet sind und sie gleichsam wie ein Schleier überlagern. Die Tauschbeziehungen zwischen den Spezialisten als Anbietern und Nachfragern erfolgen nämlich unter Einsatz von Geld als allgemeinem Tauschmittel (vgl. Abschnitt 6.1.3). Es ergibt sich dadurch eine weitere Wechselbeziehung (Interdependenz) zwischen den Wirtschaftssektoren. Diese Interdependenzen wurden schon früh in der Wirtschaftsgeschichte von – damals noch stark naturwissenschaftlich bzw. medizinisch geprägten – Ökonomen wie z. B. dem französischen Arzt FRANÇOIS QUESNAY (1694–1774) in Diensten von Ludwig XV. mit dem menschlichen Blutkreislauf verglichen.
Der beschriebene Wirtschaftskreislauf zwischen den privaten Unternehmen und Haushalten lässt sich in einer Übersicht verdeutlichen:
Situationsbezogene Antwort 7
Die Geschäftspartner von Installationsmeister Röhrl im privaten Haushaltssektor sind zunächst seine Kunden, die sich von ihm eine Pelletheizung einbauen lassen. Werden in den privaten Haushaltssektor entgegen der offiziellen Definition keine Unternehmen einbezogen, so handelt es sich bei den installierten Pelletheizungen nur um Konsumgüter. Mit deren Verkauf macht Installationsmeister Röhrl in einer Geldwirtschaft einen Umsatz, der für die privaten Haushalte