Volkswirtschaft, 4. Auflage. Bernd-Michael Hümer

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Volkswirtschaft, 4. Auflage - Bernd-Michael Hümer

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durch Vertrag (Kontrakt) gestattet und im Vorhinein als Gegenleistung Löhne und Gehälter als Kontrakteinkommen vereinbart und (z. B. zum Monatsende) erhalten haben. Sie enthalten jedoch noch die Lohn- und Einkommensteuer.

      Betriebsüberschuss/Selbstständigeneinkommen: Was in der Betriebswirtschaftslehre und auch im täglichen Sprachgebrauch als Gewinn oder (bei einem negativen Gewinn) als Verlust bezeichnet wird, heißt in der offiziellen Fachsprache der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) Betriebsüberschuss bzw. Selbständigeneinkommen. Es handelt sich in jedem Fall um Einkommen der Eigentümer der Produktionsfaktoren Boden und Kapital. Sie werden – im Gegensatz zu den Arbeitnehmerentgelten – erst am Ende des Wirtschaftsjahres im Nachhinein festgestellt und gelten daher als Residualeinkommen. Sie enthalten aber ebenfalls noch die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Betriebsüberschüsse (einschl. Körperschaftsteuer) fallen bei den Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, Selbstständigeneinkommen (einschl. Einkommensteuer) bei den Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (= private Haushalte) an (vgl. Abschnitt 1.1.6). Betriebsüberschuss bzw. Selbstständigeneinkommen werden statistisch im Gegensatz zu den Arbeitnehmerentgelten nicht direkt an der Quelle ermittelt, sondern durch Saldierung (gestrichelte Linie) gewonnen und sind daher mit einer entsprechend hohen Fehlerquote behaftet. Betriebsüberschuss bzw. Selbstständigeneinkommen werden bei der Datenerfassung nach dem Inländerkonzept (vgl. Abschnitt 1.2.3) auch Unternehmens- und Vermögenseinkommen genannt.

      Wertschöpfung: Durch die Produktion werden Werte geschaffen (geschöpft), die zum größten Teil an die Eigentümer der Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital als Faktoreinkommen in Gestalt des Arbeitnehmerentgeltes und des Betriebsüberschusses bzw. Selbständigeneinkommens weitergeleitet werden (Nettowertschöpfung). Werden zur Nettowertschöpfung auch noch die Werte hinzuaddiert, die für den Ersatz des verschlissenen Sachkapitals (Abschreibungen) notwendig wären, so erhält man die Bruttowertschöpfung.

      Situationsbezogene Antwort 1

      Die von Installationsmeister Röhrl im Zeitablauf (z. B. pro Jahr) installierten Pelletheizungen sind sein Produktionsertrag. Um sie zu einer einheitlichen Größe aufsummieren zu können, müssen sie bewertet werden. Ausgangspunkt für die Bewertung ist normalerweise der Verkaufs- bzw. Marktpreis pro Pelletheizung, d. h., in der Summe der erzielte Umsatz. Er unterscheidet sich je nach Kundengruppe. Die in privaten Haushalten ohne Unternehmen installierten Pelletheizungen zählen zur Konsumgüterproduktion. Die in privaten Unternehmen mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z. B. in einem Kaufhauskonzern oder in einer Bäckerei) oder/und beim Staat (z. B. in einer Münchner Schule) installierten Heizungen fallen unter die Investitionsgüter. Die für einen Subunternehmer installierten Heizungen sind Vorleistungen und die in Österreich installierten Heizungen sind Exportgüter. Werden vom gesamten Umsatz die Produktions- und Importabgaben an den Staat (indirekte Steuern wie z. B. die Mehrwertsteuer oder auch der Zoll auf importierte Ersatzteile) abgezogen und möglicherweise erhaltene Subventionen (z. B. Lohnkostenzuschüsse) hinzugezählt, so erhalten wir die mit Herstellungspreisen bewertete Produktion von Installationsmeister Röhrl. Sofern Pelletheizungen in dem betreffenden Jahr zwar bereits installiert wurden, aber noch keine Rechnungsstellung erfolgte, oder eine Pelletheizung sogar im eigenen Betrieb installiert wurde, so ist diese Produktion mit Herstellungskosten zu bewerten und ebenfalls hinzuzuzählen. Die Gesamtsumme ist der Produktionswert. Er stellt die Outputseite des Installationsbetriebes in dem betreffenden Jahr dar.

      Die Inputseite des Installationsbetriebes ist die Kostenseite auf seinem Produktionskonto. Sie erfasst zunächst die eingesetzten Vorleistungen, die von inländischen Zulieferern bezogen wurden (z. B. Heizungsrohre) oder die von ausländischen Zulieferern importiert wurden (z. B. Pumpen eines schwedischen Herstellers). Die Abschreibungen auf das Firmengebäude, den Maschinen- und Fahrzeugbestand etc. stellen einen weiteren Kostenfaktor dar. Als Kosten verringern sie den Gewinn, verringern dadurch die Gewinnsteuer als Einkommenssteuer und haben damit den Zweck, über die Jahre der Nutzungsdauer wieder finanzielle Mittel zur Neuanschaffung ansammeln zu lassen. Das Firmengelände wird nicht abgeschrieben. Einer der größten Kostenfaktoren sind meist die Personalkosten als Arbeitnehmerentgelte. Der Abzug aller Kosten vom Produktionswert durch Saldierung führt zum Gewinn, der im Fall von Installationsmeister Röhrl als Inhaber eines Unternehmens ohne eigene Rechtspersönlichkeit in der volkswirtschaftlichen Fachsprache als Selbstständigeneinkommen bezeichnet wird. Arbeitnehmerentgelte und Selbstständigeneinkommen stellen die Nettowertschöpfung des Installationsbetriebes dar. Sie umfasst alle Einkommen, die die Eigentümer des Produktionsfaktors Arbeit (die Beschäftigten des Installationsbetriebes) und der Eigentümer des Produktionsfaktors Boden und Kapital (Installationsmeister Röhrl) für die Nutzung ihrer Produktionsfaktoren in der Produktion erhalten haben (Faktoreinkommen). Als Realwert spiegeln sie gleichsam den Bezugsanteil der Faktoreigentümer an der Güterproduktion wider. Sie enthalten allerdings noch die Lohn- und Einkommenssteuer und stehen damit noch nicht voll zum Güterkauf zur Verfügung.

      Situationsbezogene Frage 2

      Wie schlägt sich der Auftrag der Stadt München zur Installation einer Pelletheizung durch Installationsmeister Röhrl aus volkswirtschaftlicher Sicht im Produktionsbereich des Auftraggebers nieder? Ist Installationsmeister Röhrl selbst auch Nutznießer bzw. Abnehmer der Produktion seines Auftraggebers?

      Staatliche Dienstleistungen als öffentliche Güter

      Der staatliche Sektor zählt zu den inländischen Sektoren (vgl. Abschnitt 1.1.6). Bereits dem Produktionskonto eines Unternehmens (vgl. Abschnitt 1.2.1) ist zu entnehmen, dass Vorleistungen und Investitionsgüter auch an den Staat verkauft werden, wie z. B. der Strom für die Beleuchtung in Bürogebäuden oder der Bau dieser Bürogebäude selbst. Aufgrund des Begriffsinhaltes dieser Güter (vgl. Abschnitt 1.1.4) muss dann jedoch zwangsläufig die Frage auftauchen, was der Staat mit diesen Gütern produziert. Einigkeit besteht noch darüber, dass die staatliche Produktion in erster Linie eine Produktion von Dienstleistungen ist, wie z. B. die Ausbildung durch staatliche Lehrer, die Bereitstellung eines Transportweges (z. B. einer Autobahn), die Rechtsprechung durch einen staatlichen Richter, die innere und äußere Sicherheitsleistung durch die Polizei bzw. das Militär. Die weitergehende Frage allerdings, ob es sich bei diesen Dienstleistungen dem volkswirtschaftlichen Güterbegriff entsprechend um Vorleistungen oder um Konsumgüter handelt – Investitionsgüter (einschließlich Lagerinvestitionen) sind ausgeschlossen, da Dienstleistungen immer kurzlebig sind –, können wir meist nicht mehr entscheiden. Bei der Nutzung dieser Güter kann meist nicht zwischen einer nicht produktionsbedingten Nutzung durch private Haushalte (= Konsumgüter) oder einer produktionsbedingten Nutzung durch Unternehmen (= Vorleistungen) unterschieden werden. Es soll auch meist bewusst nicht unterschieden werden, denn diese Güter sollen als öffentliche Güter (vgl. Abschnitt 1.1.6) allen Gesellschaftsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden, d. h., es soll kein Ausschlussprinzip gelten.

      Staatliche Dienstleistungsproduktion als Staatskonsum

      Wir stehen also vor dem Problem, dass eine vorhandene Güterproduktion sich nicht in das gängige volkswirtschaftliche Begriffsschema der Güter einordnen lässt. Man hat dieses Problem durch Übereinkunft (Konvention) (vgl. Abschnitt 1.1.3) dadurch gelöst, dass man die staatliche Produktion zum Eigenverbrauch des Staates, also aller Bürger, erklärt hat und ihn als Staatskonsum bezeichnet. Da auch meist keine Bewertung mit Marktpreisen (wegen des fehlenden Ausschlussprinzips) erfolgen soll oder kann, ist meist nur eine Bewertung mit Herstellungskosten möglich. Nur z. B. bei

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