Panitzsch. Группа авторов

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allerdings befreit.

      Die Landerwerbungen brachten dem Leipziger Rat nicht immer den erhofften wirtschaftlichen Gewinn. Schon 1610, also kurz nach dem Kauf von Cunnersdorf und Panitzsch, zeichneten sich finanzielle Schwierigkeiten ab, die schließlich während des Dreißigjährigen Krieges aufgrund der hohen Kriegskontributionen 1625 ihren Höhepunkt erreichten. In Panitzsch selbst entstanden durch die Truppendurchzüge, Einquartierungen und Plünderungen große Schäden. Als Ausweg blieb dem Leipziger Rat schließlich nur die Wiederveräußerung von Besitzungen möglichst gegen Barzahlung. Als dies nicht gelang, verpfändete der Rat 1627 fast alle Rittergüter und acht Ortschaften, darunter nicht zuletzt Taucha und Cunnersdorf mit Panitzsch an den vom Landesherrn eingesetzten Finanzkommissar David von Döring. Der Leipziger Rat verlor damit fast vollständig die Kontrolle über die verpfändeten Güter.

       Aufnahme aus dem alten Ortskern von Panitzsch mit einem typischen Dreiseitenhof.

      Als der Finanzkommissar von Döring 1638 verstarb, nahm der Rat der Stadt Verhandlungen mit seinen Erben auf, die schließlich 1650 zum Erfolg führten. Da die Schuldsummen mit den Einnahmen fast ausgeglichen waren, stimmten die Erben der Rückgabe von Taucha mit Plösitz und Pröttitz sowie von Cunnersdorf mit Panitzsch an die Stadt Leipzig zu. Allerdings waren zwischenzeitlich Cunnersdorf und Panitzsch ohne Rechtsgrundlage durch die Döringschen Erben an Hans Ulrich von Grünroth gegeben worden. Erst nachdem der Rat 1666 die ausstehenden Schulden an Grünroth bezahlte, gehörten Cunnersdorf und Panitzsch wieder uneingeschränkt der Stadt Leipzig.

      Die Gerichtsbarkeit im Rittergut Cunnersdorf sowie im Dorf und in der Flur Panitzsch für Angelegenheiten der Obergerichte (Strafgerichtsbarkeit über Kopf und Hand) und der Niedergerichte für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung lagen beim Leipziger Rat. Als Guts- und Gerichtsherr wurde der Leipziger Rat durch Beamte des Ratslandgerichts vertreten, die in Panitzsch Gerichtstage abhielten. Als Richter ernannte der Rat auf Lebenszeit Panitzscher Nachbarn, die zum Kreis der „Ansässigen“ (Landeigentümer, als Hufner oder Gutsbesitzer bezeichnete Bauern) gehörten, denen bis zu vier Beisitzer (Gerichtsschöppen) zur Seite standen. Richter und Schöppen bildeten das Ortsgericht. Die Gerichtstage fanden in der Regel in den Spätherbst- oder Wintermonaten in der Wohnstube des Ortsrichters, in der Pfarrwohnung oder in einer Schankstube statt.

      Die Verhältnisse, Rechte und Pflichten der Altgemeinde waren in der vom Grundherren bestätigten Dorfordnung festgehalten. Diese wurden ursprünglich mündlich überliefert und erst seit dem 15. Jahrhundert schriftlich festgehalten. Die Dorfordnung wurde auf den jährlichen Gerichtstagen, zu denen nach festgelegtem Ritual zusammengerufen wurde, öffentlich vorgelesen und bis ins 19. Jahrhundert immer wieder den veränderten Bedingungen angepasst. Für einzelne Angelegenheiten bestand außerdem die Zuständigkeit des Königlichen Kreisamtes Leipzig als landesherrliche Unterbehörde. Nach der Umsetzung der sächsischen Justizreform von 1856 übernahm das Königliche Gerichtsamt in Taucha alle Justizangelegenheiten.

       Prunkwappen der Stadt Leipzig am Altar der Panitzscher Kirche.

      An das Patronatsrecht des Leipziger Rates erinnert noch heute das Leipziger Stadtwappen, das sich an der 1705 geschaffenen Altaranlage in der Kirche befindet und ebenso auf der kleinsten der drei Kirchenglocken aus dem Jahr 1756 zu sehen ist. Erwähnt werden soll an dieser Stelle noch, dass vom 20. März 1697 bis zu seinem Tode am 16. Juli 1729 Magister Johann Jacob Vogel aus Leipzig als Pfarrer in Panitzsch wirkte. Bis heute ist Vogel durch sein „Leipzigisches Geschicht-Buch Oder Annales“ für den Zeitraum vom Jahr 661 bis 1714 bekannt, einem Werk, das für die Geschichte der Stadt Leipzig und deren Umgebung nach wie vor unentbehrlich ist.

      Zunächst veränderte sich die Zahl der in Panitzsch lebenden Einwohner kaum. 1552 nennen die Quellen für Panitzsch 34 „besessene“ Mann (auch als Hufner bezeichnet), fünf Häusler (ohne Grundbesitz; sie verdienten ihren Unterhalt als Tagelöhner für die Guts- und Grundherrn, die Gemeinde oder die Pfarrei) sowie fünf „Inwohner“.

      Seit dem 11. Jahrhundert entstand die Dorfflur in Hufeneinteilung. Ein Hufner war ein Bauer, der als Grundbesitz eine, mehrere oder einen Teil einer Hufe Land bewirtschaftete. Die Gesamtheit der bald alteingesessenen landbesitzenden Hufner bildete die sogenannte Altgemeinde des Dorfes. Ein Hufner war Vollmitglied der Gemeinde der Bauern, besaß Mitspracherecht in der Gemeinde und ihm stand die Nutzung des „Allgemeingutes“ (der Allmende) wie an Wegen, Wiesen oder Gewässern außerhalb der parzellierten, in Fluren aufgeteilten Flächen zu. In der sozialen Hierarchie der dörflichen Gemeinschaft standen die Hufner als Vollbauern und Besitzer eines Hofes mit Land von einer Fläche zwischen 30 bis zu 100 Morgen vor den Häuslern, die niemals Mitglied der Altgemeinde werden konnten. Die ursprünglich freien Dorfgemeinschaften waren im Laufe der Zeit jedoch immer stärker unter die Verwaltung der Grundherrschaften gekommen, so dass ihnen in ihrer eigenen Zuständigkeit nur noch die Regelung der kleinen alltäglichen Dinge verblieben war.

      Das Erbregister von 1684 verzeichnete fünf Pferdner, 30 Hintersassen (Hufner) und fünf Drescher, letztere im Ostteil des Dorfes wohnend. Die Pferdner waren wie die Hufner Besitzer eines Gutes und betrieben die Landwirtschaft mit Pferden. 1764 sind 35 „besessene“ (besitzende) Mann und zwölf Häusler aufgeführt. Diese Zahlen geben keinen Anhaltspunkt über die jeweiligen Familiengrößen, zu denen in der Regel neben der Ehefrau eine unterschiedliche Zahl von Kindern gehörte.

      Die in den Quellen in der jeweiligen Zeit unterschiedlich bezeichneten Eigentümer an Grund und Boden werden später als „Gutsbesitzer“ geführt. Sie waren jedoch keine Großgrundbesitzer in unserem heutigen Verständnis dieses Begriffes, sondern besaßen ein Bauerngut mit einer Grundfläche von bis zu 30 Ackern. Der größte Teil der Fläche war Feld. Außerdem gehörten zu den Bauerngütern meist ein Acker Wiese sowie verschieden große Waldflächen. Die Nutzfläche für einen Hufner lag damit bei knapp 10 bis 20 Hektar Bodenfläche. In Panitzsch gab es aber nicht nur „Vollhufner“, sondern auch Halb- oder sogar nur Viertelhufengüter mit einer entsprechend geringeren Anbau- und Nutzungsfläche. Keine landwirtschaftlichen Nutzflächen gehörten dagegen zu den gemeindlich verwalteten Gebäuden wie dem Armenhaus oder den im Ort liegenden Wohngebäuden ohne Feld und Wiese.

      Neben einer gemeinsamen „Badstube“, ohne Trennung nach Männern und Frauen, gab es in Panitzsch einst sogar ein Brauhaus, das sich vermutlich in einem der sechs Häuser gegenüber dem Gutshaus befand. Im sogenannten Spießhaus wurden „Übeltäter“ eingeschlossen und von den Dorfbewohnern gemeinsam bewacht. Bereits im 16. Jahrhundert besaß Panitzsch eine Windmühle im Dorf sowie einen Dorfschmied. Für sonstige Handwerksleistungen mussten Handwerker aus dem Umland beauftragt werden.

      Im „Vollständigen Staats-Post- und Zeitungs-Lexikon von Sachsen“ zeichnet der Autor August Schumann 1821 folgendes zeitgenössisches Bild von Panitzsch: „Panitzsch, ein bedeutendes Pfarrkirchdorf im Königr. Sachsen, Leipziger Kreisamtes, gehört zu dem, 3/8 Stunde davon östlich gelegenen schriftsässigen Rittergute Cunnersdorf, folglich dem Leipziger Stadtrath. Es liegt am Rande der Pardenaue, auf einem Hügel über dem linken Ufer des Flusses, 2 ½ Stunden östlich von Leipzig, 3/4 Stunden südöstlich von Taucha, 5/43 Stunden nordwestlich von Brandis, gegen 450 Pariser Fuß über dem Meere, in einer fruchtbaren Gegend, die jedoch außerhalb der Aue wenig Annehmlichkeit besitzt; durch das Dorf geht auch die, fast durchaus (aber jetzt schlecht genug) gepflasterte Straße, an deren Statt jetzt die Chaussee (nämlich nach Dresden) über Borsdorf geführt ist, und welche nächst Gerichshayn wieder auf die neue Straße trifft. Panitzsch hat in 70 Häusern gegen 306 Bewohner, viel starke Güter mit 26 Hufen, einen sehr geringen Gasthof, eine Windmühle in West und eine Wassermühle in Ost; eine Brücke über den Fluß, die geistlichen Gebäude u.s.w. Die Parochie

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