Hoof wie es früher einmal war. Dieter Kremp

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Hoof wie es früher einmal war - Dieter Kremp

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sonder wißen der Herrschaft, bey obbmeldter Straff, doch sindt ihme die Windfäll erlaubt.

      Item die Bäch, die sollen Verspotten und Zugethan seyn von der Düfwießen an biß Lauterßweiler Viehtrift oder Fhurt, und die ganze Dommelbach, sunst sollen die Unthertanen außenwendig diesem Bezirck, vor Kindtbetterin, und krancke Leuth Fischen nach Notdurft, und wo einer vom Schultheiß oder einem Scheffen gesehen oder funden, undt nicht angezeigt würde, sollen der oder derselbig gleich dem Thäter gestrafft werden.

      Dieweil auch der Schultheiß als die wirth die Nachpauern über gebührliche Zeit sitzen läßt, dardurch sie das ihrige Verschwenden und Muthwillig Verthun, auch viel Unraths darauß entstanden.

      Anno 1542, Montags den 21igsten Augusti:

      Ist denen Nachpauern verbotten worden, dieweilen etliche mit Uffsatz undt Nachtheil das Ihrig muthwillig Verkauffen, daß hinführo keiner Nichts sonder Vorwissen der Herrschaft verkauffen soll, bey Straff deroselbigen.

      Dergleichen dermahls auch gebotten worden, keiner seine Kinder, ehelichen sunder Vorwißen der Herrschaft, bey gleicher Straff, zu versprechen.

      ITEM: Die Herrschaft haben zu Brücken ein eigen Hauß, Stücken, Hube und Gerechtigkeit, nun hatt Gerlach Kulp ein mannbahre Tochter und seine besten Güter daselbst liegen, wehr guth, da sie daselbst Bestallt undt daselbig uffbauet.

      Anno 1550, Montags, den 3ten Mertz:

      Huben Juncker Johann von Schwartzenberg undt Veltin Schlegel, Hunolsteinischer Dhiener, den Scheffenstuhl daselbst besetzt, nemlich Kulpen Gerlach, Scheffen Wendell, Bongin Schultheiß.“

      (Anmerkungen und Ergänzungen: Die Grenze des Hunolsteinisch-Schwartzenbergischen Gerichts zu Leitersweiler und Hoof wendet sich der gemeinsamen Banngrenze Hoof-Haupersweiler bzw. Hoof-Osterbrücken zu. Vom Schleidwald (heute: Schladwald) und zwar etwa von der Hoofer Eisenbahnunterführung ab zog die Grenze in einer Schlangenlinie am früheren Bahnhof in Hoof vorbei über den Kremel (Bauernhof Hinkelmann), dann am östlichen Rand des Bremmenrechs, der Enterswiese und der Leimkaut vorbei zu dem den Eltzenberg hinauf führenden Feldweg. Der Feldweg über den Eltzenberg führte fast geradlinig bis zur Fröhn und von der Fröhn hinab durch die „Seiters“ in die „St. Wendeler Straß“, die den Mühlenwald hinab über den dort aufgeworfenen Weiherdamm an der ehemaligen „Hunolsteinischen Lorenzen-Mühle“ vorbei und über den Tiefenbach zur Höhe und schließlich zum Ausgangspunkt, der Bonnetzeiche (Budelmannseiche) führte, wo sie beim Langenfelder- oder Wendalinushof in die von Niederkirchen her kommende Straße nach St. Wendel einbog.

      Die vom Bremmenrech bei Hoof bis zur Budelmannseiche führende „Leitersweiler bzw. St. Wendeler Straß“ war noch um 1738 die Banngrenze zwischen Hoof und Leitersweiler einerseits und die von Marth und Niederkirchen andererseits.

      Die Vögte von Hunolstein und die Herren von Schwartzenberg als Grund- und Hochgerichtsherren hatten ihre Güter und Rechte in Leitersweiler und Hoof, teils auch in Grügelborn, als Erben des Ritters Ulrich vom Steine und seiner Gemahlin Irmgard von Heinzenberg in Besitz. Ritter Ulrich vom Steine und seine Gemahlin Irmgard tauchen erstmals im Jahre 1344 in der genannten Gemeinde auf. Dieses Jahr 1344 ist auch das Jahr der Ersterwähnung von Leitersweiler und Hoof. In der entsprechenden Urkunde, datiert am 13. Januar 1344, werden erstmals „Namen“ (damals nur Vornamen) aus den beiden Orten genannt und zwar: Wylche, Hennechin und Herbord aus Luterswilre und Adelheid vom Hofe. Sie waren die Verkäufer ihres Erbwaldes und Leute der ritterlichen Grundherren vom Steine. Ulrich vom Steine ist 1348 verstorben, seine Frau erst viel später. Durch ihre Tochter Ida vom Steine kam eine Hälfte des noch ungeteilten Besitzes und der Rechte von Leitersweiler und Hoof an die Vögte von Hunolstein. Die andere Hälfte befand sich im Besitz der Herren Dietrich von Manderscheid und des Johann von Schwartzenberg. Alle zusammen hatten zur Wahrung ihres Besitzes und ihrer Rechte einen gemeinsamen Schultheißen bestellt, der in Leitersweiler wohnte. Hoof und Leitersweiler bildeten eine Schultheißerei und einen Gerichtsbezirk. Sieben für diesen Bezirk bestellte Schöffen, 4 aus Leitersweiler und 3 aus Hoof, wiesen auf dem Gerichtstag das Recht, das in den Weistümern festgehalten wurde. Im Ort Hoof befand sich ein Halseisen und außerhalb desselben auf dem Krähenberg nahe der Lotharingischen Grenze und den dort vorbeiführenden Höhenstraßen ein Galgen (Galgenberg). Wegen des Hochgerichts kam es mit dem Herzog zu Pfalz-Zweibrücken öfters zu schweren Auseinandersetzungen, weil dieser, zum absoluten Territorialherren aufgestiegen und im Bewusstsein seiner Macht, die hohe Gerichtsbarkeit der genannten Grundherren nicht anerkennen, sondern ihnen nur die niedere, die Grundgerichtsbarkeit, zugestehen wollte. Deshalb hatten die Beamten des pfalz-zweibrückischen Oberamtes Lichtenberg das Galgengericht in Hoof zerstören lassen. Am 8. März 1543 kam es zum Abschluss eines Vertrages zwischen dem Pfalzgraf Ruprecht als Vormund der Kinder des Adam, Vogt von Hunolstein andererseits, wonach dem Herzog von Pfalz-Zweibrücken als dem Landesherrn für alle Zukunft „die Hohe Gerichtsbarkeit und das Bergregal (über Silber-, Erz- und Metallvorkommen), ferner die Appellation und andere der Hohen Obrigkeit anhängigen Regalien vorbehalten, den Junkern „aus Gnaden gestattet wurde, innerhalb des Gerichtsbezirks und zwar in dem Ort H o o f ein Halseisen und außerhalb desselben einen Galgen wieder aufzurichten“. Die Grundherren kämpften Jahrhunderte lang um die Wiedererlangung ihrer „althergebrachten und auch ausgeübten Hoheitsrechte.“ Das Kaiserliche Kammergericht war mehrere Jahrzehnte mit der Untersuchung der Rechtslage befasst, aber die Entscheidung hatte sich, bedingt durch die verschiedenen Kriege und Nachkriegsereignisse immer hinausgezögert. Als sich endlich ein Erfolg für betroffene und schwer verschuldeten Grundherren abzeichnete, suchte die herzogliche Regierung rechtzeitig in ständigen Verhandlungen die Prozessgegner dazu zu bewegen, die Dörfer Hoof und Leitersweiler mit ihren Untertanen und ihren Rechten und Gerechtigkeiten an den Herzog von Pfalz-Zweibrücken zu verkaufen, was schließlich durch den Abschluss von Kauf- und Tauschverträgen in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts gelang. Damit war der Herzog auch der wichtigste Grundherr in den beiden Dörfern geworden.

       Kleine Funde erzählen von großen Zeiten – Erste Spuren reichen in die Steinzeit zurück

       (Bericht vom Autor in der Saarbrücker Zeitung anlässlich der 650-Jahrfeier in Hoof im August 1994)

      Die Geschichte von Hoof beginnt lange vor der ersten urkundlichen Erwähnung am 13. Januar 1344. Erste Spuren einer spärlichen Besiedlung stammen aus der Jüngeren Steinzeit (3000 – 2000 v. Chr.). 1948 wurde am Krähenberg im Abraum des dortigen Steinbruches ein Steinbeil gefunden. Als Folge der Einwanderung urkeltischer Völkerschaften war die Gemarkung Hoof während der Eisenzeit (750 – 200 v. Chr.) allerdings relativ dicht besiedelt, was zahlreiche Bodenfunde bestätigen. Im Mai 1975 wurden im „Quetterling“ auf dem neuen Siedlungsgelände bei der Ausschachtung zum Bau von Wohnhäusern (beim Aushub der Baustelle Helmut Schneider) mehrere keltische Brandgräber durch Baggerbetrieb zerstört. Drei keltische Brandgräber mit mehreren Tongefäßen, Tonscherben, Eisenresten und einer Bronze-Fibel wurden angeschnitten. Die Fundmeldung ist Bildhauer Herbert Kraushaar zu verdanken. Das Staatliche Konservatoramt in Saarbrücken (damals war Alfons Kolling aus St. Wendel Landeskonservator) untersuchte die Funde. (Die schriftliche Mitteilung hierzu befindet sich heute noch im Besitz von Dieter Kremp, der im Mai 1975 die Funde zum Konservatoramt nach Saarbrücken brachte.)

      Ähnliche Funde keltischer Brandgräber wurden beim Ausbau des Feldweges „Am Staffel“ und auch am „Eltzenberg“ entdeckt. Sie sprechen von Bestattungen in der frühen römischen Kaiserzeit, im 1. Jahrhundert n. Chr.

      Das geschichtsträchtigste Hoofer Gebiet ist aber die „Hirtenwiese“ vor der „Schrermeshöhe“ („Scharmeshöhe“), unweit der Gemarkungsgrenze von Haupersweiler. Am südlichen Abhang auf der „Schermeshöhe“ (410 m) befand sich in einer versumpften Senke ein Brunnen. Im Brunnenloch wurde vor Zeiten ein grob behauener Sandstein entdeckt. Es dürfte sich um eine von zwei Quellen handeln,

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