Zeitschrift für kritische Theorie / Zeitschrift für kritische Theorie, Heft 38/39. Wolfram Ette

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Zeitschrift für kritische Theorie / Zeitschrift für kritische Theorie, Heft 38/39 - Wolfram Ette

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können. Kurz: Habermas stellt zu wesentlichen juristischen Facetten moderner Verrechtlichung eine Fehldiagnose und lastet ihre Pathologien dem falschen Übeltäter an. Seine systemtheoretisch inspirierte Beschreibung der abstrakten Medien Macht und Geld, welche ›gewalttätige Abstraktionen‹ generieren sollen, reproduziert implizit Elemente jener misslichen These des orthodoxen Marxismus’, derzufolge das allgemeine Recht nahtlos mit der Warenform verbunden sei. In der aktualisierten Version dieses Arguments ist ein enigmatischer ›monetär-administrativer Komplex‹ verknüpft mit problematischen Formen abstrakten Rechts.12

      Maus weist zudem auf die Möglichkeit hin, dass beunruhigende Entwicklungen, die Habermas in den Bereichen der Familie und des Intimen identifiziert (z. B. die Erosion gesellschaftlicher Solidarität), besser aus der Position einer konventionelleren Kapitalismuskritik erklärt werden könnten. So sei zügellose kapitalistische ›Modernisierung‹ nach wie vor die direkte Ursache mancher Missstände, die Habermas der Verrechtlichung des Sozialstaates zurechnet.13

      Maus stößt damit auf eine vielsagende Argumentationslücke. Wesentliche Punkte herkömmlich-linker Kapitalismuskritik wurden in der Theorie des kommunikativen Handelns vorschnell über Bord geworfen. So war etwa die direkte Unterordnung des Bildungssystems unter kapitalistische Imperative sicher weitaus schädlicher für Eltern, Schüler und Lehrer als die neuen Formen des juristischen Eindringens durch das Aufsichts- und Sozialrecht. Die kapitalistische ›Kolonialisierung‹ öffentlicher Schulen in den USA beispielsweise vollzieht sich am Ungeheuerlichsten dort, wo materielle Ungleichheit massive Nachteile für Kinder aus unterprivilegierten und Arbeiterschichten verursacht – noch bevor sozialstaatsartige Interventionen diese gelegentlich zu kompensieren versuchen. Noch schlimmere Beispiele lassen sich leicht finden: Unterfinanzierte amerikanische Schulen nutzen inzwischen ›lehrreiches‹ Unterrichtsmaterial der Kohleindustrie, von Wal-Mart und anderen bedeutenden kapitalistischen Akteuren, um veraltete Lehrmittel zu ergänzen. Genau genommen kommen diese Akteure sogar nur aufgrund des Mangels an ausreichender ›Verrechtlichung‹ mit ihrem Vorgehen davon. Die vielleicht größte Herausforderung öffentlicher Schulen in Amerika ist die materielle Ungleichheit zwischen den und innerhalb von Schulbezirken: Das ist zu weiten Teilen das Resultat eines anachronistischen Systems dezentralisierter Schulfinanzierung auf lokaler Ebene, in dem viele mittellose Bezirke (z. B. in verfallenden Industriegebieten) ihre Schüler nicht einmal mit dem Nötigsten versorgen können. In solchen Fällen liegt das Hauptproblem nicht in schlecht konzipiertem, ›abstrakten‹ Schul- oder Sozialrecht, welches sich unangemessen in das Lehrer-Schüler-Verhältnis einmischt. Tatsächlich liegt es an der Unterlassung, altmodisch-kapitalistische Ungleichheit durch kompromisslose juristische Maßnahmen anzugehen.14 Es ist eben grade mehr ›verallgemeinerte‹ oder ›abstrakte‹ Rechtsprechung (beispielsweise mit dem Ziel ausgeglichener Förderung quer über lokale Bezirksgrenzen hinweg), die von amerikanischen Progressiven gefordert wird.

      Natürlich beruht auch die jüngere neoliberale Bildungspolitik letztlich auf Gesetzen. Dennoch scheint das juristische Phänomen, das Habermas in erster Linie beunruhigt (die problematischen Ableger eines ›abstrakten‹ Sozialrechts), nicht immer die Haupt- oder auch nur die wichtigste Ursache der anhaltenden ›Kolonialisierung‹ der Bildung zu sein. So sind beispielsweise jüngste Bestrebungen, öffentliche Bildung nicht mehr zu fördern oder sogar zu privatisieren, und die Arten rechtlicher Intervention des Sozialstaats, die in der Theorie des kommunikativen Handelns krititisiert werden, einander kaum ähnlich, geschweige denn eng verbunden.15

      Wenn ich mich nicht täusche, liegt es an mehr als bloßer Flüchtigkeit des Autors, dass die Theorie des kommunikativen Handelns so erstaunlich wenig zu solch relativ konventionellen Formen kapitalistischer Pathologie zu sagen hat. Die Ursprünge dieser aufschlussreichen Leerstelle sind das Thema des nächsten Abschnitts.

      III.

      Die Neigung der Theorie des kommunikativen Handelns, Kapitalismuskritik als Kritik der Verrechtlichung neu zu formulieren, basierte auf einer Reihe von Grundlagen. Diese jedoch sind kritikanfälliger als es auf den ersten Blick scheint.

      Habermas’ kritische Haltung zum Verwaltungs- und Sozialrecht beruht zu wesentlichen Teilen auf der zugrundeliegenden sozialtheoretischen These zum Verhältnis zwischen Verwaltungs- und kapitalistisch-wirtschaftlichem ›System‹. Im Gegensatz zum Marxismus, dessen Ökonomismus Habermas kritisiert, scheint die Theorie des kommunikativen Handelns beide Systeme als gleichursprünglich zu betrachten, was – vereinfacht ausgedrückt – besagt, dass jede brauchbare kritische Analyse unserer heutigen Gesellschaft den relativ autonomen Imperativen sowohl des Wirtschafts- als auch des Verwaltungssystems (ebenso wie Querverbindungen zwischen diesen beiden) gerecht werden müsse. Diese konstituierten, wie erwähnt, den »monetär-administrativen Komplex«, der sich zunehmend »gegenüber der kommunikativ strukturierten Lebenswelt […] verselbstständigt.«16 Entgegen den Versuchen der orthodoxen Linken, Kolonialisierung und Verdinglichung ausschließlich den ökonomischen Dynamiken des Kapitalismus anzurechnen, macht sich Habermas eine erkennbar Weber’sche Überarbeitung des Marxismus zu eigen. Dieser zufolge seien, wie angesprochen, Kolonialisierung und Verdinglichung in öffentlichen Institutionen ebenso wahrscheinlich wie in privaten, und selbst der Niedergang des Kapitalismus – wie durch den Staatssozialismus bezeugt – würde nicht ihr Ende bedeuten (II, 503). Tatsächlich scheint die abschließende Erörterung in der Theorie des kommunikativen Handelns zu suggerieren, dass ihre primäre Manifestation unter heutigen Bedingungen öffentlich sein würde: Verrechtlichung beträfe »die Beziehung von Klienten zu den Verwaltungen des Sozialstaates« (II, 476).

      Habermas beharrt, wie Weber, sicher zu Recht darauf, dass jede plausible Interpretation moderner Gesellschaften die relativ unabhängige Dynamik der Staatsverwaltung gebührend berücksichtigen muss. Auch seine Kritik an der einseitigen und unvollständigen Darstellung moderner Gesellschaften im traditionellen Marxismus ist gerechtfertigt. Habermas’ Neigung, seine eigene Interpretation hier und da als die einzig vernünftige theoretische Alternative zum orthodoxen Marxismus darzustellen, verdeckt jedoch leider Teile der hier auftretenden analytischen Komplexität. Hierbei ist besonders hervorzuheben, dass seine vertretbare sozialtheoretische Korrektur des Marxismus die womöglich unzulängliche Sozialdiagnose (d. h. die mängelbehaftete Kritik der Verrechtlichung) der Theorie des kommunikativen Handelns nicht ausreichend begründen kann. So ist es beispielsweise durchaus möglich, die Errungenschaften der weberschen Marxismusüberarbeitung zu akzeptieren, ohne deshalb auch die These übernehmen zu müssen, dass die Sozialpathologien der Gegenwart sich hauptsächlich auf der Ebene des Verwaltungs- und Sozialrechts, d. h. als Pathologien der Verrechtlichung, manifestieren. Sicher würde jeder ›gute‹ Weber-Marxist seine Augen für derartige Pathologien offenhalten. Abhängig von der empirischen Beweislage könnte er oder sie jedoch festhalten, dass eine der bedeutendsten Formen, in denen sich Kolonialisierung heutzutage manifestiert, mehr oder weniger unmittelbar ökonomisch ist und bleibt. Unser Weber-Marxist könnte zu dem Schluss kommen, dass unmittelbare Vermarktlichung und/oder Kommodifizierung der Lebenswelt auf Wegen, die nur indirekt mit dem Aufsichts- und Sozialrecht verbunden sind, den geeigneteren Ausgangspunkt für ein besseres Verständnis der Missstände unserer heutigen Gesellschaft bieten.

      Meinem Verständnis nach bemüht sich Habermas, eben diesen Weg zu vermeiden; zumindest zeigt er sich in der Theorie des kommunikativen Handelns überraschend zurückhaltend beim Thema der unmittelbaren Vermarktlichung und Kommodifizierung der Lebenswelt, trotz der enorm wichtigen Rolle, die jene im modernen Kapitalismus einnehmen.17 Ebenso wenig äußert er sich hier zu den unzähligen weiteren, durch den Kapitalismus hervorgerufenen Pathologien (z. B. seine Tendenz, gewaltige materielle Ungleichheit zu provozieren und zeitliche ›Effizienz‹ systematisch zu privilegieren). Die Theorie des kommunikativen Handelns könnte, rein logisch, die zunehmende Kommodifizierung der privaten Sphäre des gesellschaftlichen Lebens als Beleg für Habermas’ Theorie anführen.18 Doch bleibt dies größtenteils aus. Sicher, die ›Monetarisierung‹ stellt einen wichtigen Teil der Verrechtlichungskritik dar; hauptsächlich jedoch betrachtet die Theorie des kommunikativen Handelns Monetarisierung und Kommodifizierung

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