Oberhausen: Eine Stadtgeschichte im Ruhrgebiet Bd. 2. Группа авторов

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In weiten Teilen war das Schreiben wortgleich mit dem Antrag von 1741. Wenge bat dieses Mal „gnädigst“ um „ein besonderes protectorium“, damit bei der Erzsuche keine Behinderungen auftreten könnten.15 Wieder reagierte die kurkölnische Hofkammer in Bonn rasch. Schon am 15. Oktober stellte sie von Wenge eine „Cameralerklärung anstatt eines Muthscheins“ aus. Die erste halbe Seite des Schreibens war allein mit der Auflistung einer Auswahl der Titel des Landesherrn Clemens August gefüllt. Der Rest der Seite setzte sich dann allgemein mit der Förderung des Bergbaus im Erzbistum Köln auseinander, wobei auch auf die mögliche Errichtung eines Poch- und Schmelzwerks hingewiesen wurde. Erst die zweite Seite des Schreibens erlaubte von Wenge erneut und nun ausführlich, im Vest Recklinghausen bei Osterfeld ein Eisensteinbergwerk anzulegen. Ihm wurde zugesichert, sobald er das Erz freigelegt habe, das Bergwerk als Lehen zu empfangen, doch wurde ihm aufgegeben, sich an die in der Bergordnung festgesetzten Fristen zu halten.16

      Es ist nicht zu vermuten, dass der Freiherr von Wenge als Geistlicher über größere Kenntnisse der Hüttentechnik verfügte. Offensichtlich war er aber vermögend und risikofreudig genug, sich auf die Ausbeutung und Nutzung der Eisenerzlager des Vestes Recklinghausen einzulassen. Und er hatte Ausdauer! Die nächsten Quellen zur Geschichte der St. Antony-Hütte, dieser Name wurde für das Werk erstmals 1764 erwähnt,17 finden sich dann erst wieder 1752. Ob von Wenge mittlerweile Erz gefunden hatte oder überhaupt eine Suche veranlasst hatte, ist nicht festzustellen. Auf jeden Fall zogen sich die Arbeiten zur ▶ Mutung in die Länge. Doch der angehende Unternehmer bereitete die nächsten Schritte schon vor. Am 17. Mai 1752 beantragte er bei der Hofkammer in Bonn die Belehnung mit dem Recht, eine Eisenhütte zu errichten.18 Die lange Dauer zwischen der Erteilung des Mutscheins und dem weiteren Fortgang der Arbeiten begründete er mit großen Schwierigkeiten, die bisher aufgetreten waren, um das Erz zu finden und zu prüfen. Er betonte, dass in der Umgebung des Vestes bisher keine „Bergverständige“ leben würden und daher Fachleute „aus entlegenen orthen mit sonder große Kösten“ angeworben werden mussten. Erst nachdem er erneut den künftigen großen Nutzen einer Eisenhütte für den kölnischen Staat betont hatte und feststellte, dass er nicht ermüden würde, das Projekt weiter zu führen, bat Wenge um die „Belehnung mit der freyheit und rechte in ahnlegung einer Eißenhütten, und dazu zum guss, Ziehung, und Hammer dienlich oefen, und Haüßer“. Für den Fall der Belehnung erbat er zugleich eine Befreiung von allen Abgaben, Zöllen und Steuern für dreißig Jahre, wie es in ähnlichen Fällen bereits im Hochstift Münster gewährt worden war.

      Ohne eine Antwort erhalten zu haben, schrieb Wenge drei Monate später, am 14. August 1752, erneut an die Hofkammer. Nun bat er den Erzbischof, um eine Fristverlängerung für die Freilegung des Erzes, also für den Nachweis, dass sich tatsächlich Raseneisenerz abbauen ließe. Die ihm erteilten Rechte sollten nochmals um mindestens ein Jahr verlängert werden.19 Mit den gleichen Worten wie drei Monate zuvor beschrieb er die Probleme der Erzsuche. Dann fuhr er fort, dass es noch einige Zeit benötigen würde, bis er den „eisen-stein-gang entblößen“ könne. Zur Verstärkung seiner Argumente zitierte von Wenge in seinem Antrag einen Artikel aus der gültigen Bergordnung, der eine Fristverlängerung in besonderen Fällen in Aussicht stellte. Ohne die Verlängerung seiner Rechte zur Suche des Erzes hätte die Errichtung einer Eisenhütte keinen Sinn gemacht. Offensichtlich erhielt von Wenge diese Verlängerung umgehend. Wies er doch selbst in einem undatierten Schreiben auf eine als Anlage beigefügte Genehmigung vom 19. August 1752 hin.20

      Doch bei der Genehmigung zur Errichtung einer Eisenhütte mahlten die Mühlen der Verwaltung in Bonn langsamer. Zur Stärkung seiner Position bei der Hofkammer in Bonn setzte von Wenge einen Gewährsmann ein, der den Argumenten Wenges mit der Zahlung von Geldbeträgen und dem Verschenken westfälischer Schinken an die Mitarbeiter der Hofkammer Nachdruck verliehen haben soll. Die im Raum Bonn verfügbaren westfälischen Schinken sollen die Nachfrage aus der Hofkammer nicht haben decken können.21

      Von Wenge wiederholte seine Eingabe vor dem 29. Mai 1753, verbunden mit der Bitte um Belehnung mit dem Erzbergwerk – er nannte es „Zur Gottes Gnaden“ –, da er mittlerweile Erz gefunden habe.22 Den geplanten Standort der Hütte beschrieb von Wenge nun am Elpenbach in der Nähe der Bockmühle bei Osterfeld. Vielleicht um den Druck auf die Hofkammer zu erhöhen, erwähnte er, dass er auch mit der Kriegs- und Domänenkammer im preußischen Herzogtum Kleve wegen einer anzulegenden Schmelzhütte schon in Kontakt gestanden habe.

       Abb. 5: Erste Seite der Urkunde des Erzbischofs von Köln vom 13. Juli 1753 mit der Genehmigung für von Wenge zum Bau der Hütte

      Jetzt kam Bewegung in die Angelegenheit: Am 29. Mai 1753 erhielt von Wenge ein kurzes Schreiben, mit dem er mit dem Bergwerk belehnt wurde und das ihm die Errichtung einer Schmelzhütte und eines Hammerwerks erlaubte.23 Die zugehörige Urkunde stellte die Verwaltung am 8. Juni 1753 aus. Von Wenge erhielt nun endlich die „Belehnung mit dem in der gegend Buer, und Osterfeld Vestes Recklinghausen gelegenen, Zur Gottes Gnaden genannt, neuen Bergwerk“.24 Die Hofkammer in Bonn stellte die Urkunde „nach Bergrecht, und bergordnungsmäßig“ aus und gewährte von Wenge als Vergünstigung „drey gantze Zehend freye Jahren“. Nach Ablauf dieser Frist war er verpflichtet, die Abgaben voll „Bergordnungsmäßig“ zu entrichten.

      Etwa einen Monat später erreichte von Wenge eine weitere Urkunde. Am 13. Juli 1753 hatte ihm der Kölner Erzbischof die Genehmigung zu Errichtung und Betrieb einer Eisenschmelzhütte und eines Hammerwerks „sambt den darzu erforderlichen wasserlauff“ „auf einen von ihm zu acquirierenden eigenen grund“ erteilt.25 Von Wenge hatte die Hütte auf eigene Kosten zu errichten und sich an das Bergrecht zu halten. Auch musste er für Schäden einstehen, die den Anliegern aus der Hütte oder den Wasserläufen entstanden. Von dem Zeitpunkt an, an dem Hütte und Hammerwerk einen brauchbaren Zustand erhielten, war alljährlich eine Abgabe von 20 Reichstalern an die ▶ Oberkellnerei Horneburg zu entrichten. Damit hatte der Freiherr von Wenge seine ersten beiden Ziele erreicht. Er besaß die Genehmigung, Erz im Vest Recklinghausen abzubauen, und die Erlaubnis, eine Eisenhütte zur Verarbeitung des Erzes zu errichten. Er war damit Berg- und Hüttenmann geworden.

       Sechs Jahre bis zur ersten Schmelze

      Als die beiden Urkunden von Wenge erreichten, hatte er mit dem Bau der Eisenhütte bereits begonnen.26 Schon am 26. Oktober 1752 übernahm er das für den Hüttenbau in Aussicht genommene Gelände am Elpenbach von der Gemeinheit der Osterfelder Bauern zur freien Verwendung. Als Gegenleistung entrichtete er eine feste jährliche Zahlung. Für den Bau der Anlagen gewann von Wenge Joan Antony von Graes aus Diepenbrock bei Bocholt. Dort war 1729 die Michaelishütte in Betrieb gegangen und es ist zu vermuten, dass von Graes dort Erfahrungen im Hüttenbau gesammelt hatte. Doch 1753 stoppte der gerade in Gang gekommene Bau bei Osterfeld schon wieder. Zum einen gab es offensichtlich Spannungen zwischen Baumeister von Graes und seinem Auftraggeber, so dass sich ihre Wege trennten. Zum anderen begann ein langjähriger Gerichtsprozess, der die Realisierung des Hüttenprojektes ernsthaft gefährdete.

      Es ging um das Nutzungsrecht am Wasser des Elpenbachs. Häufig bot die Nutzung des Wassers in der Zeit der Frühindustrialisierung den Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen. Bis zur Errichtung erster gewerblicher Anlagen wurde Wasser vor allem in vorindustrieller Weise verwendet. Dies war bachabwärts in Sterkrade zu diesem Zeitpunkt nicht anders. Das Wasser diente beispielsweise dem Antrieb von Mühlen, dem Waschen und Bleichen, dem Trinken und Kochen, dem Backen und Brauen sowie als Viehtränke. Auch Fischteiche wurden vom Elpenbach mit Wasser gespeist. Von den Bewohnern Sterkrades war es insbesondere die Abtei der Zisterzienserinnen, die für ihre Aktivitäten das Wasser benötigte.

      Nun drohte mit dem Hüttenwerk von Wenges ein konkurrierender Nutzer des Wassers hinzuzukommen. Wozu Wasser bei einem Hüttenbetrieb nötig war, war allgemein bekannt: Wasser trieb zunächst über ein Wasserrad ein Gebläse an, das Luft in den Hochofen blies, um ihn auf Schmelztemperatur zu bringen. Wasser diente aber auch dazu,

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