Oberhausen: Eine Stadtgeschichte im Ruhrgebiet Bd. 2. Группа авторов

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anzutreiben. Um eine kontinuierliche Wasserversorgung für die Produktionsphase sicherstellen zu können, war es notwendig, den Bach mit einem Damm vor dem Hüttenwerk zu einem Teich aufzustauen. Vom Kölner Erzbischof als Landesherr des Vestes Recklinghausen hatte von Wenge in der Konzessionserteilung die Erlaubnis zur Nutzung des Baches mit allen eventuell notwendigen Maßnahmen zur Errichtung von Wasserbauwerken erhalten.

      Als 1752 der Bau der St. Antony-Hütte begann, befürchteten die Zisterzienserinnen der Abtei Sterkrade, dass mit der Errichtung der Hütte die bisherige Nutzung des Wassers nicht mehr möglich wäre. Es war zu erwarten, dass durch das Waschen des Erzes das Wasser verschmutzt wurde und somit nicht mehr für den Genuss durch Mensch und Tier und auch nicht für die Forellenzucht geeignet war. Damit fühlten die Zisterzienserinnen ihre Rechte bedroht. Besaßen sie doch sowohl das Fischereirecht als auch andere Wasserrechte am Elpenbach. Da Sterkrade aber im preußischen Herzogtum Kleve lag und somit nicht dem Kölner Erzbischof unterstand, drohten aus den wasserrechtlichen Auseinandersetzungen gleichzeitig diplomatische Verwicklungen zu werden.

      In einem Schreiben vom 23. Juli 1752 protestierte die Äbtissin des Klosters, Maria Spohia von Wrede, gegen die Errichtung der Hütte.27 Sie erläuterte ihre Befürchtungen und verwies auf den Schaden, der den Grundbesitzern im preußischen Sterkrade aus der Hütte entstehen könnte. Ihre Ansicht untermauerte sie mit drei Gutachten, die sie dem Schreiben beifügte. Das Kloster sah sich in dem Streit in einer guten Position, schließlich war ein kleiner Teil des Geländes, auf dem von Wenge den Hüttenteich mit dem Damm plante, Eigentum des Klosters. Mit einem Gegengutachten versuchte von Wenge am 4. September, die Äbtissin für seine Position zu gewinnen.

      Im Sommer 1753 wurde es dann ernst. Die Äbtissin von Wrede wandte sich an das vestische Gericht in Dorsten und bat dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Grundstück des Klosters nicht ohne dessen Genehmigung ein neues Bauwerk errichtet würde.28 Am 10. September verbot das Gericht daraufhin von Wenge, an Damm und Teich weiter zu bauen, und verlangte, schon errichtete Bauwerke wieder abzubrechen. Bei Zuwiderhandlung drohten 25 Goldtaler Strafe. Zwei Tage später protestierte von Wenge beim Dorstener Gericht gegen den Beschluss. Er sah sich im Recht, schließlich wäre er mit dem Bau der Hütte belehnt worden. Außerdem bestritt er die Zuständigkeit des Gerichtes, da es sich um Bergwerksangelegenheiten handele, die dem Bergrecht und nicht der allgemeinen Gerichtsbarkeit unterworfen seien.

      Von Wenge ließ weiter bauen und betraute einen Gewährsmann, I. M. Kerp, damit, die Angelegenheit zu bereinigen. Auf Drängen des Klosters erhöhte das Dorstener Gericht schon am 15. September die angedrohte Strafe auf 50 Goldtaler. Kerp schaltete nun die Hofkammer in Bonn ein, bezog sich dabei auf das Bergregal und deutete auf die zusätzlichen fiskalischen Einnahmen hin, die durch die Hütte entstehen würden. Die Hofkammer setzte daraufhin eine neue Bergkommission ein und wies den Statthalter des Vestes an, von Wenge nach Kräften beim Hüttenbau zu unterstützen. Dem Kloster sollte für den Schadensfall eine Entschädigung zugesagt werden. So gelang es von Wenge durch seine Beziehungen zunächst, dass das Urteil des Dorstener Gerichtes aufgehoben wurde und der Bau der Hütte und vor allem der Wasserbauten fortgesetzt werden konnte.

      Endgültig entschieden war der Streit mit dem Kloster aber noch nicht. Hierzu schaltete von Wenge erneut die Bonner Hofkammer ein, die ein Mitglied der neuen Bergkommission mit der Untersuchung der Angelegenheit beauftragte. Aber trotz eines für von Wenge günstigen Gutachtens schwelte der Streit mit dem Kloster weiter. Die Hofkammer riet von Wenge, eventuelle Verkaufsangebote des Klosters für das strittige Stück Land anzunehmen. Gleichzeitig beauftragte sie das schon mit der Sache befasste Mitglied der Bergkommission, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Doch brachte ein Ortstermin am 27. Juni 1754 keine Einigung. Die Vorbehalte der Äbtissin von Wrede und des Klosters gegenüber dem Damm und der Hütte am Elpenbach blieben bestehen. Die Zisterzienserinnen fürchteten, dass bei einem Dammbruch, verursacht durch Platzregen, Ratten oder Maulwürfe, die zwischen Hütte und Kloster liegenden Mühlen zerstört werden könnten. Auch erwarteten sie, dass durch das Erzwaschen Schlamm die Mühlteiche zuschütten und die entstehende Verschmutzung das Wasser für Mensch und Tier unbrauchbar machen würde. Für all diese Schäden habe von Wenge aufzukommen, zumal damit zu rechnen sei, dass die Bauwerke hundert Jahre bestehen würden. Der Vertreter von Wenges wies die Einwendungen erneut zurück und behauptete sogar, dass durch die Zuleitung weiterer Quellen in den Bach die Nutzung des Baches als Antrieb auch der abwärts liegenden Mühlen verbessert würde.

      Eine Einigung blieb aus. Die Äbtissin verlangte einige tausend Taler für das Stück Land, dagegen schätzten die vestischen Behörden den Wert auf nur wenige Reichstaler. Für eventuelle Schäden in der Folge eines Dammbruchs hinterlegte von Wenge als Ersatzleistung eine Bürgschaft beim Dorstener Gericht. Das Kloster wandte sich nun an die preußischen Behörden in Kleve und die diplomatischen Verwicklungen waren da. Die Einschaltung der preußischen Behörden erhielt eine zusätzliche Brisanz, da von Wenge 1752 mit den preußischen Behörden wegen der Errichtung der Hütte auf preußischem Territorium verhandelt hatte. Am 28. September 1754 erschien eine Abordnung aus Kleve auf der Baustelle und verbot unter Androhung von Gewalt den Weiterbau. Von Wenge wandte sich erneut um Hilfe an die Bonner Hofkammer. Ein weiteres Gutachten wurde eingeholt, dieses Mal beim Westfälischen Bergamt. Es bescheinigte am 23. Februar 1756, dass sich von Wenge im Recht befinde und das Kloster bereits ausreichend entschädigt sei. Dennoch zögerte die Hofkammer, den Konflikt mit Preußen aufzunehmen. Erst als von Wenge damit drohte, die Hütte ins Gebiet des preußischen Herzogtums Kleve zu verlagern, wurde sie aktiv.

       Abb. 6: Besitzverhältnisse beim Bau der St. Antony-Hütte zur Zeit der Hüttengründung

      Am 15. Februar 1757 kam es zu einer erneuten Schätzung des Wertes des Klostergrundstücks am Hüttendamm. Der Vertreter von Wenges bot den preußischen Behörden und dem Kloster diesen nun deutlich höheren Betrag an, was von der Gegenseite allerdings wieder abgelehnt wurde. Daraufhin hinterlegte von Wenge den Betrag beim Gericht in Dorsten. Für die Bonner Hofkammer war der Fall endgültig geregelt. Sie unterstützte von Wenge nun bei den weiteren Bauten. Die Haltung der Äbtissin wurde als „auf einem dem weiblichen Geschlecht und besonders dem Closter frauen durchgehends angestammten eygensinn“ zurückgeführt.29 Eine weitere Unterstützung seitens der preußischen Behörden erhielt das Kloster nicht mehr. Preußen befand sich jetzt im ▶Siebenjährigen Krieg mit Frankreich und anderen Staaten (1756 – 1763), so dass das Land zeitweise besetzt war. Für Preußen galten daher andere Prioritäten.

      Zwar war nun rechtlich alles geregelt, doch zog sich der Streit um das Wasser weiter hin. Dennoch ging der Bau jetzt flott voran. Der neue Baumeister Westerhoff stammte mit seinen Leuten wiederum aus Bocholt. Ein Kohlenschuppen war Ende April 1757 fertig. Ende Juli waren der Damm aus zwei Reihen Eichenpfählen und die Wasserführung fertig gestellt. Als im Herbst des Jahres ein heftiger Regenguss den Damm zerstörte, traten die Erwartungen der Zisterzienserinnen ein. Pfosten und Erde wurden weggespült und versperrten den Wasserlauf. Die Befürchtungen gründeten sich wohl doch nicht allein auf den Eigensinn von Klosterfrauen. Die Reparatur des Dammes dauerte bis zum Winter. Er war jetzt 15 bis 16 Fuß, etwa 4,70 bis 5,00 Meter, hoch.

      Als schwierig erwies sich, die für den Bau des Hochofens notwendigen Materialien herbeizuschaffen, da Fuhrwerke kaum zur Verfügung standen und auch die notwendigen Steine für das ▶ Hochofengestell äußerst schwierig zu beschaffen waren. So begann der Bau des Hochofens erst Anfang 1758. Er soll eine Höhe von 22 Fuß, das sind 6,90 Meter, gehabt haben und von wallonischen Arbeitern errichtet worden sein.30 Ein Wohngebäude und ein kleineres Gebäude für die Formerei wurden ebenfalls gebaut, ein zweites Wohngebäude geplant. Als spätere Erweiterungen waren ein ▶ Pochwerk für Schlacken, ein Eisenhammer und eine Schmiede vorgesehen.

      Parallel zu den Baumaßnahmen ließ von Wenge Vorräte anlegen. Diese waren Erz aus den Schürfrechten von Wenges, das in der Gegend um Osterfeld einen Eisengehalt zwischen 34 und 53 Prozent hatte, sowie Holzkohle, die aus den umliegenden Wäldern stammte, vor allem

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