Oberhausen: Eine Stadtgeschichte im Ruhrgebiet Bd. 2. Группа авторов

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Betrieb des Hammers unregelmäßig und die Produkte unbefriedigend. Johann Assemuth, der mittlerweile die Leitung der St. Antony-Hütte von Randebrock übernommen hatte, vermutete die Ursache in der mangelhaften Qualität der Holzkohlen.

      1768 ließ von Wenge den Hüttenmeister Assemuth eine dritte Hochofenkampagne planen.38 Hierzu wurden 162 Fass Raseneisenerz, drei Karren Mergel und 343 3/​4 Fass Holzkohle aus der Umgebung angeliefert. Ofen und Blasebälge waren Ende September in Stand gesetzt. Die Gestellsteine kamen dieses Mal aus Steele. Eine Erzwäsche mit einem weiteren Damm, der den abgewaschenen Schlamm aufhalten sollte, wurde neu angelegt. Zwischen Oktober 1768 und Anfang 1769 produzierte der Hochofen an 67 Tagen Ballast, Platten, Pott- und Pyramidenöfen sowie Potteriewaren, die wieder hauptsächlich in den Niederlanden Absatz fanden. Aber immer noch mangelte es an Qualität und der Verkauf bereitete weiter Probleme. Das Hammerwerk blieb noch nach der Hüttenkampagne in Betrieb. Etwa neun Personen arbeiteten auf der Hütte. Etwa 25 Personen besorgten Fuhrdienste, Erz- und Kohlenbeschaffung. Als klar wurde, dass im folgenden Jahr keine neue Kampagne starten würde, verließ Assemuth im Frühjahr 1769 die Hütte und gab seine Tätigkeit in Osterfeld auf. Zwei Jahre später empfahl er von Wenge noch, auf der Hütte einen ▶ Kupolofen nach englischem Muster zu errichten.

       Pech mit den Pächtern

      Die drei Kampagnen in den zehn Jahren des Bestehens der St. Antony-Hütte warfen für von Wenge keinen Profit ab. Die Produktqualität war zu schlecht, der Betrieb nur unregelmäßig und offensichtlich fehlte auch das Geschick beim Warenabsatz. So entschloss sich von Wenge, den Eigenbetrieb der Hütte aufzugeben und sie am 1. September 1769 zur Verpachtung auszuschreiben. Doch noch bevor die ersten Pächter die Hütte übernahmen, probierte von Wenge auf der Hütte 1771 erstmals in der Region, ob sich das Erz auch mit Steinkohlen von der Ruhr verhütten ließ. Hierzu arbeitete von Wenge mit einem Kalkbrenner zusammen, der sich aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit mit der Nutzung von Steinkohle auskannte. Doch das Experiment schlug fehl, da sich Steinkohle – was damals zumindest an der St. Antony-Hütte offensichtlich noch unbekannt war – ohne Vorbehandlung wegen ihres hohen Schwefelgehalts nicht zur Verhüttung eignet.39

      Im Juli 1771 besichtigten zwei Interessenten namens Schwartz und Hundt aus Bocholt die St. Antony-Hütte. Am 29. September übernahmen sie für sechs Jahre das Werk als Pächter.40 Die Pacht betrug 1.000 Taler jährlich. Wahrscheinlich handelte es sich bei den Pächtern um das Ehepaar Anton Hundt und Johanna Margarete Schwartz mit ihren zahlreichen Kindern.41 Johanna Margarete Schwartz kam aus einer angesehenen Bocholter Familie, aus der auch ein Bürgermeister stammte. Es ist denkbar, dass ein zweiter Pächter aus der Familie zusätzlich beteiligt war. Auch in Zusammenhang mit der Michaelishütte in Bocholt tauchen die Namen Schwartz und Hundt auf.

      Um die Hütte in Betrieb nehmen zu können, mussten die Pächter umfangreiche Reparaturen an Gebäuden und Anlagen vornehmen. Dies brachte einen ersten Streit mit von Wenge darüber, wer die Kosten hierfür zu tragen hatte. Während von Wenge am 28. August 1772 vor Gericht die erste Pachtrate in Höhe von 500 Talern einzuklagen versuchte, verlangten Schwartz und Hundt von ihm die Begleichung der Reparaturkosten in Höhe von über 190 Talern. Als das Gericht von Wenges Position bestätigte, zahlten die Pächter die erste Rate. Es blieb für lange Zeit die einzige Zahlung aus dem Pachtvertrag. Schwartz und Hundt führten mehrere Hochofenkampagnen durch, doch kämpften auch sie bis zum Ende der Pachtzeit mit zahlreichen Schwierigkeiten. So führte beispielsweise erneut Holzkohlemangel zum Abbruch der letzten Kampagne 1777. Doch müssen sich die Produkte nun zügig abgesetzt haben. Sie wurden zumeist wieder über Ruhrort in die Niederlande verschickt.

      Im November 1775 schaltete von Wenge erneut das Gericht ein, um rückständige Pachtzahlungen in Höhe von mittlerweile 3.500 Talern einzuklagen. Bald stellte sich heraus, dass auf der Hütte bereits zahlreiche Werte von anderen Gläubigern beschlagnahmt worden waren. Die Pächter sagten vor Gericht zu, den ausstehenden Pachtzins nach Eingang von Zahlungen aus Holland zu begleichen. So wartete das Gericht mit der Beschlagnahme des Warenlagers, da sein Abtransport sehr kostspielig gewesen wäre. Erst im März 1778, also nach Ablauf des Pachtvertrags, klagte von Wenge erneut auf Zahlung der ausstehenden Pachtsumme, jetzt insgesamt 5.500 Taler. Zugleich verlangte er die Räumung der Hütte, da die Pachtzeit abgelaufen sei. Die Pächter erreichten, dass eine vom Gericht auf den 24. März gesetzte Frist um zwei Wochen verlängert wurde. In der Zwischenzeit flüchteten Schwartz und Hundt über die Grenze nach Bocholt und nahmen den größten Teil der vorhandenen Waren sowie viele weitere Gegenstände der Hütte mit. Sie verließen die Hütte in nicht mehr betriebsfähigem Zustand. Bis zur Begleichung von Teilen der Schuld dauerte es noch viele Jahre. 1785 erhielt von Wenge aus einem Konkurs der Familie Schwartz 622 Taler. Die Erben der Familie Hundt bezahlten ihren Anteil vollständig, aber erst im Januar 1795 an Wenges Erben. Die von den Pächtern ebenfalls nicht entrichteten Abgaben an den Landesherrn, den Erzbischof von Köln, schlug dieser zu Gunsten von Wenges nieder.

       Pfandhöfer & Co. – endlich Profit für von Wenge

      Nachdem Schwartz und Hundt die Hütte verlassen hatten, suchte von Wenge einen neuen Pächter für St. Antony. Er fand ihn in Eberhard Pfandhöfer (1743 – nach 1804) aus dem Siegerland, der bereits auf verschiedenen Eisenhütten Erfahrungen gesammelt hatte.42 Der preußische Fabrikenkommissar Friedrich August Alexander Eversmann beurteilte ihn später als interessante Persönlichkeit. Er stellte fest:

      „Eine Biografie dieses Mannes würde interessant und zugleich belehrend seyn, indem Pfandhöfers Leben ein merkwürdiges Beyspiel gibt, wie ein Mann, mit gesundem Menschenverstande ausgerüstet, mit Beharrlichkeit und Zuversicht auf sein Glück wirken kann […].“43

      Pfandhöfer arbeitete schon mit 19 Jahren in einer Eisenhütte. Später schaffte er es bei der Sundwiger Hütte im Sauerland vom Hüttenmeister über den Faktor und Pächter bis zum Miteigentümer, musste dann allerdings seine Anteile wieder verkaufen und 1777 Konkurs anmelden.

      Im Juli 1779 kam Pfandhöfer nach St. Antony und erhielt Anfang November als Pächter die notwendigen Werkzeuge und Materialien ausgehändigt. Doch von Wenges Probleme gingen zunächst weiter. Der neue Pächter blieb bereits im ersten Pachtjahr sowohl die Abgaben an den Erzbischof als auch die Pachtzahlung an von Wenge schuldig. Als Grund nannte er unerwartet hohe Kosten für die Aufnahme des Hüttenbetriebs. Auch hätte die Hütte durch die vorherigen Pächter einen schlechten Ruf erhalten, so dass Tagelöhner und Bauern für ihre Dienste Barzahlung verlangen würden, wo er auf Kreditierung gehofft habe.44

      Abb. 9: Erste Seite des Pachtvertrages vom 19. Oktober 1780 zwischen von Wenge und Pfandhöfer, Döeinck & Co.

      Tatsächlich war wegen des schlechten Zustands der Hütte eine grundlegende Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme nötig. Doch von Wenge erreichte, dass weitere, diesmal kapitalkräftige Pächter in den Pachtvertrag mit eintraten. Dies wird vermutlich auch Pfandhöfer, der ja weitgehend mittellos nach Osterfeld gekommen war, recht gewesen sein. Unter der Überschrift „In Gottes Namen, amen“ schlossen alle Beteiligten am 19. Oktober 1780 auf von Wenges Familiensitz Haus Dieck einen neuer Pachtvertrag. Pfandhöfer pachtete eine Hälfte, die drei Bocholter Gerhard Döeinck, Friederich Reigers und Joseph Diepenbroek die andere Hälfte der Hütte „in Compagnie, auf sechs aufeinanderfolgende, 1781 prima Januarii angehenden, und 1787 prima Januarii sich endigenden Jahren“.45 Die drei neuen Pächter stammten aus angesehenen Familien, waren miteinander verwandt und betätigten sich bereits erfolgreich auf mehreren Hütten im Bocholter und im angrenzenden holländischen Raum.46 Von Wenge versuchte, sich im neuen Vertrag nach möglichst allen Seiten abzusichern. Vierteljährlich fiel nun ein Pachtzins von 312 ½ holländischen Gulden an. Von Wenge ließ sich zur Sicherheit ein Pfandrecht für alle Dinge auf der Hütte einräumen. Alle Reparaturen und Verbesserungen hatten die Pächter binnen eines halben Jahres auf

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