Nachhaltig investieren für Dummies. Alexandra Bolena
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Sicherheit,
Liquidität und
Rendite
um den Begriff »ethisch-nachhaltig«, der bei all den drei vorher genannten Punkten mitberücksichtigt werden muss, ergänzt.
Die evangelische Kirche in Deutschland setzt zur Realisierung dieser Ziele auf eine Mischung aus Ausschlusskriterien, Positivkriterien und Engagement/Impact. Das bedeutet, dass Investments nicht nur gewinnbringend sein sollen, sondern auch ökologische Nachhaltigkeit und positive soziale Auswirkungen sicherzustellen haben – und das alles unter einer verantwortungsvollen Unternehmensführung.
Eine konkrete Liste an Ausschlusskriterien sowohl für Unternehmen als auch für Staaten beschreibt im evangelischen Leitfaden genau, welche Investments sich nicht mit den ethischen Vorstellungen der evangelischen Kirche vereinbaren lassen. Angeführt werden beispielsweise Geschäftsbereiche wie Rüstungsgüter, Tabakwaren und gentechnisch verändertes Saatgut. Unternehmen und Staaten, die kontroverse Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen oder menschenunwürdige Arbeitsbedingungen unterstützen oder selbst betreiben, sind ebenso ausgeschlossen wie Staaten, die kriegstreibend wirken oder die Schöpfung gefährden.
Bei den Positivkriterien wird allerdings explizit herausgestrichen, dass der Wille zur positiven Veränderung berücksichtigt werden soll. So wird klargestellt, dass die Standards nicht absolut, sondern relativ zu sehen sind. Gerade in Hinblick auf Bildungs- und Umweltstandards oder zivilgesellschaftliche Strukturen gibt es hier global naturgemäß starke Unterschiede bezüglich der Standards und – und das ist entscheidend – diese Unterschiedlichkeit soll Berücksichtigung finden. Aussagekräftiger als der Vergleich absoluter Indikatoren oder Momentaufnahmen von Rankingpositionen sind deshalb laut dem Leitfaden der evangelischen Kirche Tendenzen und Entwicklungen über mehrere Jahre hinweg.
Während es bei den Katholiken – zumindest bei der österreichischen FinAnKo – klare und undiskutierbare Ausschlusskriterien gibt, sehen das die Protestanten pragmatischer. Letztgenannte betonen, dass es am ehesten den christlichen Wertvorstellungen entspricht, jene Staaten, in denen es in puncto Fragen der Schöpfung – sprich Menschenrechte, Umweltstandards, Gendergerechtigkeit et cetera – kontinuierliche Verbesserungen gibt, gezielt zu unterstützen. Genau jene Staaten sollen bei Anlageentscheidungen verstärkt berücksichtigt werden – auch, und gerade wenn noch nicht alles hundertprozentig passt.
Der Zugang der evangelischen Kirche scheint somit, jedenfalls wenn es um Impact und Veränderung geht, passender – weil eben pragmatischer – zu sein als der katholische »Alles-oder-nichts-Zugang« .
Fonds, die nach evangelischen Prinzipien gemanagt werden, gibt es von der Evangelischen Bank, aber auch andere große Investmenthäuser verwalten Fonds, die laut Werbebroschüren im Einklang mit den Empfehlungen der Evangelischen Kirche Deutschlands investieren. Hier ein Überblick: www.aki-ekd.de/leitfaden-ethisch-nachhaltige-geldanlage/.
Glaubensfragen sind aber in jedem Fall etwas sehr Persönliches und natürlich hat auch die katholische Argumentation etwas für sich. Offensichtlich wird anhand dieser Beispiele allerdings, dass ethische Fragen komplex sind und nachhaltiges Investieren gar nicht so einfach. Einmal mehr der Tipp: Nach kirchlichen Kriterien verwaltete Fonds können Ihnen viel Kopfzerbrechen ersparen.
Inschallah – Was sagt der Islam?
Religiös-ethische Regeln zu Geldgeschäften für Muslime werden unter den Begriffen Islamic Finance, Islamic Banking oder islamkonformes Bankwesen zusammengefasst. Diese Regeln setzen sich aus den Bestimmungen, die in den religiösen Schriften des Islams enthalten sind, sowie aus dem Konsens über die Regeln zum Umgang mit Geld und Investitionen unter islamischen Rechtsgelehrten zusammen. Das islamische Finanzwesen zielt aktuell weniger auf Nachhaltigkeit im ökologischen Sinn ab, vielmehr legt es das im Islam vorherrschende Verständnis von Ethik auf den Umgang mit Kapital um – ein Grund mehr, es in diesem Kapitel zu erwähnen.
Ein zentrales Prinzip des Islamic Banking ist das Zinsverbot. Klassische Kredite sind deshalb ebenso verboten wie Spekulieren in jeder Form, also Investments in Aktien oder Anleihen. Daraus ergibt sich die Vorgabe, nur in reale Güter zu investieren. Zusätzlich gibt es klare Ausschlusskriterien. Verboten sind etwa Investitionen in Rüstungs-, Tabak-, Porno- und Alkoholindustrie sowie in Unternehmen, die mit Schweinefleisch handeln oder dieses verarbeiten. Außerdem sind all jene Unternehmen ausgeschlossen, die sich in einer schlechten wirtschaftlichen Lage befinden, da dies eine hoch riskante Investition wäre, die wiederum durch das allgemeine Spekulationsverbot untersagt ist.
Auf Basis dieser Einschränkungen gibt es allerdings durchaus innovative Angebote von Islamic-Banking-Instituten, die – um es offen auzusprechen – oben genannte Verbote indirekt einfach umgehen. Statt Kredite mit festem oder variablem Zins zu vergeben, werden Konsumgüter oder Immobilien beispielsweise von der Bank selbst angekauft und mit einem entsprechenden Aufschlag in Raten an den Kunden weiterverkauft.
Das islamkonforme Bankgeschäft ist in Deutschland bereits gut etabliert. So bietet zum Beispiel die KT Bank als erste Bank Deutschlands umfassende Finanzprodukte und Dienstleistungen nach den Prinzipien des islamischen Bankwesens an. In Österreich und der Schweiz gibt es auch Anbieter, allerdings nur, wenn man nach ihnen sucht – nach anfänglich medialer Aufregung werden Angebote zurzeit nicht offensiv beworben.
Wer mehr zu dem Thema wissen will: Das Finanzlexikon der Iniaia (www.inaia.at/islamic-finance-lexikon/
) bietet umfassend Auskunft über alle relevanten Begriffe, die Sie in Zusammenhang mit Islamic Banking interessieren könnten. Hier der Link zur KT Bank und deren konkreten Angeboten: www.kt-bank.de/
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… und noch ein Wort zum Judentum
Ein Zinsverbot gab es neben dem Koran auch schon im Alten Testament (Buch Moses) und daher auch bei Christen und Juden. Im Christentum galt das Zinsverbot bis ins 16. Jahrhundert, wurde dann aber sukzessive abgeschwächt, bevor es 1882 mehr oder weniger ohne Begründung ganz aufgehoben wurde.
Zinsverbot bei Juden und Christen
Obwohl Juden und Christen ursprünglich aus denselben religiösen Quellen schöpfen, ergaben sich für beide Religionsgemeinschaften im europäischen Mittelalter zwei unterschiedliche, einander gegenläufige Konsequenzen.
Während bereits in den ersten frühchristlichen Jahrhunderten ein generelles Zinsverbot als Grundsatz des christlichen Glaubens formuliert worden war und 1215 in Form eines generellen Zinsverbotes im Rahmen eines »kanonischen Zinsverbots« institutionalisiert und als Kapitalverbrechen definiert wurde, war den Juden das Geschäft mit Geld erlaubt. Bereits im Jahr 1179 hatte Papst Alexander III. den jüdischen Gemeinschaften das Recht zugestanden, Geld gegen Zinsen zu verleihen.
Fakt war aber auch, dass die mittelalterliche Wirtschaft Europas nicht ohne das Verleihen von Geld ausgekommen ist. Geldgeschäfte liefen daher im Wesentlichen über den jüdischen Teil der Bevölkerung. Das hatte allerdings zur Folge, dass die breite Bevölkerung das Judentum immer wieder als Inbegriff der