„Aids“ und „Corona“: Zwei Seiten derselben Medaille von Lug und Trug (Teilband 1). Richard A. Huthmacher

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„Aids“ und „Corona“: Zwei Seiten derselben Medaille von Lug und Trug (Teilband 1) - Richard A. Huthmacher

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Also fragte ich Peter, weshalb er Stefan Lanka nicht … eine einzige wissenschaftliche Quelle vor die Nase hält, in der die … Viruseigenschaften … eines einzigen beliebigen Retrovirus´ … [nachgewiesen werden]. Peter antwortete nicht, schaute nur ganz gequält.

      Ich machte Peter auch darauf aufmerksam, daß ...eine virale Erklärung für ´HIV´ ... nicht in Frage kommt, da man … noch nie eine bestimmte Gensequenz gefunden h[abe], die allen Zellen gemein ist, von denen man … [behauptet], sie seien ... ´HIV´ infiziert … Somit gibt es ... keine bestimmte genetische Sequenz, die in allen als ´infiziert´ betrachteten Zellen vorkommt und in ... anderen menschlichen Zellen [eben] nicht e.U. ...

      Dennoch basier[en] auf … [solch] unwissenschaftlichen Arbeiten das, was man … ´HIV´ nennt, … [ebenso] der sog. HIV-Antikörper-Test ...

      Als wir uns nach ein paar Stunden … verabschiedeten, war ich … sehr bewegt, ja ein wenig traurig … Ich hatte das Gefühl, daß … [alles] zuviel ist für Peter, daß er nicht auch noch den letzten Rest seines wissenschaftlichen Lebens, die Retrovirologie, preisgeben kann. Mir war deutlich geworden, daß Peter weiß, daß es keine wissenschaftliche Basis für ´HIV´ gibt, … daß Retroviren ein wissenschaftliches Fehlkonzept sind ... [ohne] reale Entsprechung …“

      Anmerkung: Die sprachliche Darstellung in zitiertem Brief ist schlichtweg eine Katastrophe; mir als Schriftsteller sträuben sich die Nackenhaare. Durch ein paar (selbstverständlich exakt kenntlich gemachte) Auslassungen, durch kleine Abänderungen, durch orthographische Korrekturen sowie solche der Grammatik und Interpunktion etc. pp. – wohlgemerkt: Ich heiße nicht zu Guttenberg oder von der Leyen, sondern kennzeichne resp. modifiziere Zitate lege artis – habe ich versucht, sprachlich zu retten, was zu retten ist: sollte das nur bedingt gelungen sein, so liegt dies nicht an meinem Unvermögen, sondern an der zitierten Vorlage; insofern bitte ich den werten Leser um Verständnis.

       III. HIV-TESTS – NICHTS WEITER ALS EIN GROSSER UND GROSS ANGELEGTER BETRUG

      Lieber!

      „Ein Drittel der Frauen, die HIV-positiv getestet werden, erhalten diese Diagnose in der Schwangerschaft. Dies ist nicht selten der Anfang eines schlimmen Leidensweges für Mutter und Kind. Die Behörden mischen sich in die intimsten Angelegenheiten ein. Die ...oktroyierten Medikamente richten oft verheerende Schäden an. Das Schlimmste daran: Zahlreiche Hinweise sprechen dafür, dass gerade Schwangere schnell diese Diagnose erhalten, obwohl sie kerngesund sind“ 163.

      Stellt sich zwangsläufig die Frage: Weisen HIV-Tests tatsächlich HI-Viren nach? Und: Wie ist ein Virennachweis grundsätzlich zu erbringen?

      Als „Goldstandard“ zum Nachweis von Viren darf folgende Vorgehens- resp. Nachweis-Methode gelten 164 165:

      1) Aus menschlichem Gewebe isolierte Viren müssen elektronenmikroskopischen Aufnahmen, die zuvor (in Zellen, Zellkulturen oder dergleichen) gemacht wurden, exakt entsprechen; oftmals werden – namentlich in Krebsgewebe, aber auch spontan in Zellkulturen entstehende – Zell-Partikel mit Viren verwechselt.

      2) Die Virus-Eiweiße, welche die Virus-Hülle bilden und das genetische Material des Virus´ umhüllen, müssen elektrophoretisch getrennt und fotographisch dokumentiert werden.

      3) Die gleiche elektrophoretische Trennung und fotographische Dokumentation muss auch für die genetische Substanz der Viren (DNA oder RNA) erfolgen.

      Nur dann, wenn vorgenannte Punkte 1) bis 3) erfüllt sind, kann ein Virus als zweifelsfrei nachgewiesen gelten. Und genau dies trifft für HI-Viren eben nicht zu.

      Gleichwohl behauptet die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt in einem Schreiben vom 5. Januar 2004 (an MdB R. Kraus) 166: „Selbstverständlich gilt das Humane Immun Defizienz-Virus (HIV) – im internationalen wissenschaftlichen Konsens – als wissenschaftlich nachgewiesen. Die Kriterien hierfür werden nicht durch einen Verwaltungsakt festgelegt, sondern beruhen auf einer wissenschaftlichen Diskussion und Bewertung. Hierbei kann es vorkommen, dass einige Wissenschaftler mehr oder minder fundierte abweichende Meinungen vertreten. Dies ist Teil der Freiheit von Lehre und Forschung und der freien Meinungsäußerung.

      Die vorgebrachten Behauptungen bezüglich der Zuverlässigkeit der HIV-Nachweise sind falsch. Eine fahrlässige oder gar absichtliche Gefährdung von Menschen durch die Zulassung von HIV-Diagnostika liegt nicht vor. Die HIV-Suchttests sind ganz bestimmten Zulassungskriterien unterworfen. Ihre Einteilung und Überprüfung hat dazu geführt, dass die HIV-Diagnostik heute einen enorm hohen Sicherheitsstandard [e. U.] erreicht hat. Dazu kommen regelmäßige Reevaluierungen seitens des Paul-Ehrlich-Instituts, bei denen Tests, die nicht mehr die notwendige Sensibilität aufweisen, vom Markt genommen werden.“

      Nun denn: Die Fakten, die ich in vorliegendem Buch kompiliert habe, sprechen eine andere Sprache. Zumindest war damals – wiewohl als Lippenbekenntnis – noch von Freiheit der Lehre und Forschung und von freier Meinungsäußerung die Rede. Heutzutage, mein Lieber, 167 wird jede vom Mainstream abweichende Aussage, gleich in welchem Bereich, als das Machwerk von „Verschwörungs-Theoretikern“ oder „Rechtspopulisten“, oft gar als das von „Rechtsradikalen“ oder „Nazis“ gebrandmarkt.

      Wobei – nur nebenbei bemerkt – man diejenigen, welche die tatsächlichen Verbrechen von Faschisten mit einer durch das Grundgesetz garantierten freien Meinungsäußerung gleichsetzen, wegen Volksverhetzung (im Sinne einer Verharmlosung nationalsozialistischer Straf- und Schandtaten) inkriminieren und verurteilen sollte. Mehr noch: Nach (geltendem) Recht und Gesetz verurteilen müsste.

      Jedenfalls wird – bestenfalls, ein Schelm der schlimme(re)s dabei denkt – auch hier dem „Palmström-Prinzip“ gehuldigt:

      „Palmström, etwas schon an Jahren,

      wird an einer Straßenbeuge

      und von einem Kraftfahrzeuge

      überfahren …

      Eingehüllt in feuchte Tücher,

      prüft er die Gesetzesbücher

      und ist alsobald im klaren:

      Wagen durften dort nicht fahren!

      Und er kommt zu dem Ergebnis:

      ´Nur ein Traum war das Erlebnis.

      Weil´, so schließt er messerscharf,

      ´nicht sein kann, was nicht sein darf´“ 168.

      Knapp zehn Jahre vor Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt gab die damalige Bundestagspräsidentin und vormalige Gesundheitsministerin Prof. Rita Süssmuth 1995 zum Besten 169:

      Frage: „Können Sie mir einen Beweis nennen, warum HIV AIDS machen soll. Nach meiner Kenntnis ha[ben] Prof. Gallo und Prof. Montagnier das bis heute nicht bewiesen.“

      Antwort Frau Süssmuth: „… Aber jedenfalls wissen wir eins, dass es Kranke gibt, diejenigen, die sterben, wie immer sie diese Krankheit nennen, und deswegen muss es einen Überträger oder einen Virus geben, die, wenn Sie annehmen, das ist endogen, d.h., es liegt im Erbmaterial, dann können Sie das ebenso wenig beweisen.“

      Offensichtliche professorale Eloquenz, gepaart mit fundierter Sachkompetenz. Und auf diesem Niveau – wiewohl gemeinhin besser verpackt –

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