Ecclesiae et scientiae fideliter inserviens. Группа авторов

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Ecclesiae et scientiae fideliter inserviens - Группа авторов Mainzer Beiträge zum Kirchen- und Religionsrecht

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andamento del nostro Movimento“, in: Leahy, Brendan / Blaumeiser, Hubertus (Hrsg.), Chiara Lubich. La Chiesa, Rom 2018, 41; vgl. Lubich, Chiara, Im Dienst an allen, München 1978; dies., Kirche werden. Reflexionen – Erfahrungen – Impulse, München 2018.

      71 Vgl. dies., Kirche werden (Anm. 70), 60-64; dies., Die Welt wird eins. Franca Zambonini im Gespräch mit der Gründerin der Fokolar-Bewegung, München 21992, 63-66.

      72 Lubich, Chiara: Werk Mariens – Fokolar-Bewegung. Allgemeines Statut, Rom 2007, 7.

      73 Dies gilt auch für die Kritik und Anfrage, die Motte in ihrer Studie anführt, die jedoch hinfällig ist, da Motte sich auf eine Druckfahne eines Entwurfs der Richtlinien der Fokolarinnen von 2014 zur Vorlage für die Generalversammlung der Fokolar-Bewegung im selben Jahr bezieht. Durch einen Übertragungsfehler befand sich irrtümlich der nur für die Männerfokolare geltenden Zusatz in Art. 7: „Possono essere laici, presbiteri o diaconi“: In den Richtlinien der Fokolarinnen ist dieser Passus nicht enthalten. Vgl. Opera di Maria (Movimento dei Focolari), Regolamento della sezione dei focolarini, Rom 2008, Art. 7. Siehe dagegen: Motte, Parcours canonique (Anm. 1), 123, Fn. 664; vgl. Erzbischöfliches Offizialat Köln, Jahresbericht 2014, Köln 2015, 18.

      74 Vgl. Glaubenskongregation, Iuveniscit Ecclesia (Anm. 37), Art. 10, 13 und 15.

      75 Vgl. Papst Franziskus, Statutum novi Dicasterii pro Laicis, Famila et Vita. Statuto del dicastero per i laici, la famiglia e la vita, in: L’Osservatore Romano (5. Juni 2016), 8 und: Communicationes 48 (2016), 37-41.

      STEPHAN HAERING OSB

      Synoden und synodale Prozesse in Deutschland seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil.

      Ein Überblick1

      1. Einführung

      Papst Franziskus hat wiederholt davon gesprochen und es deutlich als sein Anliegen deklariert, dass die synodalen Organe und generell die Synodalität2 in der Kirche breiteren Raum und größere Bedeutung gewinnen sollen. Der Papst spricht dabei nicht ein kirchliches Strukturelement an, welches neueren Ursprungs oder gar von ihm erdacht wäre. Im Gegenteil, die Synoden gehören zu den ältesten Einrichtungen der Kirche. Historisch sind sie in unterschiedlichen Formen aufgetreten und haben im Verlauf der Geschichte auch ein je unterschiedliches Gewicht im Leben der Kirche besessen.

      Das wohl bedeutendste kirchliche Ereignis des 20. Jahrhunderts war eine Synode, nämlich das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965).3 Dieses Konzil markiert einen wichtigen Impuls für eine erneuerte Wertschätzung der Synodalität in der Kirche und den Ausgangspunkt für eine neue Blüte des synodalen Gedankens.

      Wörtlich äußerte Papst Franziskus in seiner Ansprache anlässlich des 50-Jahr-Jubiläums der Bischofssynode am 17. Oktober 2015 dazu Folgendes:

      „Eine synodale Kirche ist eine Kirche des Hörens, im Bewusstsein, dass auf etwas Hören mehr ist als bloßes Hören. Es ist ein wechselseitiges Hören, bei dem jeder etwas zu lernen hat. Das gläubige Gottesvolk, das Kollegium der Bischöfe, der Bischof von Rom: Der eine hört auf den anderen und gemeinsam hören sie auf den Heiligen Geist, den Geist der Wahrheit (Joh 14,17), um das zu erkennen, was Er seinen Kirchen sagt (Apg 2,7).“4

      Der vorliegende Beitrag will der Entwicklung nachgehen, die das synodale Element in Deutschland in dem rund halben Jahrhundert seit dem Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils genommen hat. Angesichts des gegebenen Rahmens kann es sich allerdings nicht um mehr als einen summarischen Überblick handeln. Eine solche Vergewisserung mag auch Wert und Bedeutung für den Prozess der von Papst Franziskus gewünschten Förderung des synodalen Elements haben; sie kann zu einer fundierten Durchführung des Anliegens beitragen.5

      Zu Beginn ist noch daran zu erinnern, dass, wenn wir von Deutschland sprechen, erst seit 1990 ein staatlich geeintes Land in den Blick genommen werden kann. Für das Vierteljahrhundert davor, d. h. vom Konzilsende im Jahre 1965 bis zur deutschen Wiedervereinigung, haben wir es mit zwei deutschen Staaten zu tun, der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. In diesen beiden Staaten, die unterschiedlichen gesellschaftlichpolitischen Systemen angehörten, hatte die katholische Kirche für ihre Existenz und ihr Wirken sehr unterschiedliche Voraussetzungen und Bedingungen vorgefunden.

      Eine zweite Vorbemerkung betrifft den Begriff der „Synode“, der diesem Beitrag zugrunde liegt. Es handelt sich nicht um den strengen Synodenbegriff der kirchlichen Tradition und des kanonischen Rechts, wonach darunter bischöfliche Kollegialorgane zu verstehen sind, an denen allenfalls einzelne Nichtbischöfe, d. h. andere Kleriker und Laien, beteiligt werden.6 Vielmehr geht es um alle rechtlichen Institutionen der Kirche, die der gemeinschaftlichen Beratung von Gläubigen dienen und nicht ständigen, sondern vorübergehenden Charakter haben. Diese weiter gefasste Abgrenzung ist insofern berechtigt, als das Gesetzbuch der lateinischen Kirche, der CIC, den Ausdruck „Synode“ ja auch für die institutionalisierte Versammlung in einer Diözese unter Vorsitz des Bischofs, nämlich die Diözesansynode, gebraucht (cc. 460-468 CIC). Das katholische Ostkirchenrecht, das (nicht nur) an dieser Stelle rechtssprachlich differenzierter ist als der CIC, nennt die entsprechende Einrichtung der orientalischen Bistümer zur Unterscheidung von den Synoden im engeren Sinne treffend „Eparchialkonvent“ (cann. 235-242 CCEO).

      Nicht berücksichtigt wird die Aktivität der Bischofskonferenzen, d. h. der 1966 als Jurisdiktionsträger errichteten Deutschen Bischofskonferenz und der von 1976 bis 1990, d. h. vor der Wiedervereinigung der deutschen Staaten, bestehenden Berliner Bischofskonferenz.7 In einem weiteren Sinn könnte diese Form bischöflichkollegialer Tätigkeit dem synodalen Element in der Kirche zugeordnet werden, doch sind die Bischofskonferenzen ständige Einrichtungen und entsprechen damit ebenso wenig der vorgegebenen Definition wie die ständigen Ratsorgane auf den verschiedenen kirchlichen Ebenen.

      2. Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland („Würzburger Synode“)

      In den Jahren nach dem Zweiten Vatikanum wuchs bei vielen Verantwortlichen der katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland der Wunsch, die Anregungen und Impulse, die das Konzil gegeben hatte, nicht nur diözesan, sondern auf der Ebene des ganzen Landes aufzugreifen und zu konkretisieren. Dieses Anliegen wurde durch verschiedene Ereignisse befördert. In den benachbarten Niederlanden ist bereits 1966 ein „Pastoralkonzil“ eröffnet worden, um die Impulse des Zweiten Vatikanischen Konzils aufzugreifen und im Lande umzusetzen.8 In Deutschland selbst wurde durch Auseinandersetzungen auf dem Essener Katholikentag 1968 und durch die mit dem Jahr 1968 verknüpften Aufbrüche in der gesamten Gesellschaft deutlich, dass man in der Kirche eingehend miteinander sprechen und sich über den Weg in die Zukunft grundlegend verständigen müsse.9

      1969 entschied sich die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) für die Abhaltung einer Gemeinsamen Synode aller Bistümer. Die Vorbereitung wurde rasch und energisch durch eine eigens eingesetzte Kommission, die im September 1969 von der DBK gebildet wurde, in Angriff genommen. Durch Umfragen unter den deutschen Katholiken versuchte man das ganze Kirchenvolk in die Vorbereitung einzubeziehen. Für die Synode wurde ein Statut entworfen, um das sich eine intensive kirchenrechtliche Diskussion entwickelte.10

      Im Januar 1971 fand die konstituierende Vollversammlung der Synode in Würzburg statt. In der Folge wurden bis zum Abschluss 1975 insgesamt acht Vollversammlungen durchgeführt. Daneben tagten Kommissionen der Synode, die sich jeweils mit bestimmten Sachgebieten auseinandersetzten und wesentlich zur Vorbereitung der Synodenbeschlüsse beitrugen. Insgesamt erarbeitete die Synode 18 Beschlussdokumente zu den verschiedenen Bereichen des Lebens und der Sendung der Kirche.

      Die Synode setzte sich aus rund 300 Mitgliedern zusammen. Neben den Bischöfen waren auch andere

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