Die wechselseitige Rezeption zwischen Ortskirche und Universalkirche. Группа авторов

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Die wechselseitige Rezeption zwischen Ortskirche und Universalkirche - Группа авторов Erfurter Theologische Schriften

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bis 1962 kommen nur spärlich Nachrichten über das Konzil vor. Auf der Konferenz am 31. Januar/1. Februar 1961 berichtete der Vorsitzende über den „gegenwärtigen Stand der Vorbereitung des II. Vatikanischen Konzils“26. Die Berufung des Bischofs von Berlin in die Zentralkommission und des Bischofs von Meißen in die Kommission für die Hl. Liturgie wurden dankbar begrüßt. Die Gläubigen sollen immer wieder zum Gebet für das bevorstehende Konzil aufgerufen werden.27 Auf der Maikonferenz (2./3. Mai 1961) referierte Bischof Spülbeck über die Arbeit der liturgischen Kommission.28 Im Juli (3./4. Juli 1961) erfolgte lediglich eine „Orientierung über die Konzilsvorbereitung“29, und im Januar 1962 (9./10. Januar 1962) hatte die BOK Prof. Dr. Hirschmann eingeladen, der „der Konferenz einen recht instruktiven Einblick in die Vorarbeiten zum II. Vatikanischen Konzil bot“30, wie es lapidar in dem Protokoll hieß.

      Der Brief der Zentralkommission an die „Ostordinarien“ zur rechtzeitigen Anmeldung und zur Wahl ihrer Unterkunft war am 2. Januar 1962 ausgestellt, über die Nuntiatur an die zuständigen Ordinarien geschickt oder über den „kirchlichen Dienstweg“31 nach Ostberlin gekommen und so weitergeleitet worden. Bis zum 31. März sollten die erbetenen Angaben auf gleichem Weg zurückgeschickt werden. Ein Höhepunkt in dieser Phase der Konzilsvorbereitung dürfte der Besuch von Augustin Kardinal Bea gewesen sein. Am 11. April 1962 hatte er an der Sitzung der BOK teilgenommen, um im Anschluss daran vor einer Priesterversammlung und den ostdeutschen Ordinarien über die Vorbereitungen zum Konzil zu referieren.32

      Im Frühsommer 1962, wenige Monate vor Beginn der ersten Sessio, wurden die notwendigen Reisevorbereitungen getroffen. Das Protokoll der Sitzung vom 2./3. Juli 1962 vermerkte: „Zur Teilnahme der Bischöfe am Konzil werden die Anträge auf Reisegenehmigung bei der Regierung in Berlin gemeinsam gestellt und zwar für den Bischof von Berlin, den Bischof von Meißen, den Weihbischof von Magdeburg und den Weihbischof von Schwerin. Jeder der Bischöfe darf zwei Priester als Begleiter mitnehmen. Freusberg33 und Piontek34 werden nicht am Konzil teilnehmen. Die Informationen über das Konzil gehen über das Commissariat der Berliner Ordinarienkonferenz. Zur Teilnahme an der Fuldaer Bischofskonferenz Ende August werden die Bischöfe von Berlin, Meißen und der Kapitelsvikar von Görlitz Antrag auf Interzonenpässe stellen.35 Die Professoren Müller36 und Löwenberg37 werden zur Teilnahme am Konzil beurlaubt.“38 Erwähnung fand bei dieser Konferenz allerdings nicht, dass der Erfurter Professor Dr. Erich Kleineidam39 seit dem 8. März 1961 zum Mitarbeiter in der Vorbereitunsgkommission „De Studiis et Seminariis“ berufen worden war.40 Er, der bisher seine Mitarbeit auf „schriftlichem Wege“ erledigt hatte, war durch Kardinal Pizzardo zu der Sitzung vom 26. Februar-20. März 1962 nach Rom eingeladen worden, erhielt aber trotz Intervention von Weihbischof Freusberg und Prälat Zinke41 keine Ausreisegenehmigung. Dr. Werner Becker42, Oratorianer aus Leipzig, der 1961 Konsultor im Sekretariat für die Einheit der Christen wurde, war erst zur 2. Sessio in Rom. Man durfte gespannt sein, wie der Staat die Reiseanträge der Konzilsteilnehmer behandeln würde.

      Auf der Septemberkonferenz der BOK (19./20. September 1962) teilte Erzbischof Bengsch den Teilnehmern mit, dass er am 14. September 1962 aus Anlass der Reisegenehmigung zum 2. Vatikanischen Konzil ein Gespräch mit dem Staatssekretär für Kirchenfragen geführt habe und die Erteilung der Reisegenehmigung für alle zwölf vorgesehenen Konzilsteilnehmer mit Sicherheit zu erwarten sei.43

      Der Bericht, den Erzbischof Bengsch der BOK vorlegte, machte bereits deutlich, welche Absichten die DDR mit einer Teilnahme der katholischen Kirche der DDR verband. Nachdem Bengsch erläuternd darlegte, dass es internationalen Gepflogenheiten entspräche, dass die Bischöfe und Weihbischöfe zum Konzil mit einem Theologen und einem persönlichem Begleiter fahren, formulierte Staatssekretär Seigewasser44 die Erwartungen der DDR-Regierung:

      Falls es beim Konzil zu einer Hetze (gegen die DDR) komme, erwarte die Regierung von den Konzilsteilnehmern aus der DDR, dass sie sich daran nicht beteiligen.45

      Zweitens bat der Staatssekretär den Erzbischof, seinen großen Einfluss geltend zu machen, dass die Diskriminierung der DDR-Bürger in Bezug auf Auslandsreisen aufhöre. Seltsam mutet es an, wenn der Vertreter des Staates, der seine Bürger nicht reisen ließ, formulierte: „Während Italien die Bischöfe aus der DDR einreisen lasse, würde dies anderen Gruppen etwa Sportlern und Wissenschaftlern nicht gewährt. Diese Auswahl gehe gegen die Souveränität der DDR.“46 Bengsch erwiderte Seigewasser, dass es unmöglich sei, dass das Konzil zu politischen Fragen Stellung nehme; deshalb könne der Weltepiskopat sich auch nicht mit der deutschen Frage beschäftigen. Seigewasser nannte ergänzend für die von der Regierung gewünschte Haltung der Konzilsteilnehmer aus den Diözesangebieten der DDR als Beispiel die Frage der Diözesangrenzen. Er halte es für möglich, dass der polnische Episkopat diese Frage vor das Konzil bringe. Um nicht selbst die Forderung nach Verselbstständigung der Jurisdiktionsgebiete zu erheben, hatte er nicht ungeschickt mögliche polnische Forderungen genannt.

      Bengsch erwiderte, „daß der Hl. Stuhl Diözesangrenzen immer nur und deshalb auch bei uns erst nach Abschluß eines Friedensvertrages festlegen würde. Außerdem sei die Frage der Diözesangrenzen in Deutschland konkordatär geregelt und daher eine Änderung durch Konzilsbeschluß nicht möglich”47.

      Nach der 1. Sitzung des II. Vatikanischen Konzils gab der Bischof von Meißen einen eingehenden Bericht auf der Konferenz vom 8./9. Januar 1963. Die Konferenzmitglieder, besonders die, die nicht in Rom sein konnten, waren dankbar für die Berichterstattung, die „ihnen einen Einblick in die für die Weltkirche so bedeutsamen Wochen vom 11. Oktober-8. Dezember 1962“48 gab. In dem vorausgehenden Bericht zur kirchenpolitischen Lage war eindeutig die Frage beantwortet worden, was die DDR-Regierung dazu bewogen habe, so relativ freizügig Reisegenehmigungen zu erteilen. Offenbar hat „Moskau die entscheidenden Weisungen gegeben“49, resümiert Erzbischof Bengsch. „Und offenbar hat auch Moskau die Weisungen gegeben, wie sich Regierungen der sozialistischen Länder in der Konzilsfrage verhalten sollten“, ergänzt er. „Nachdem Moskau seit langer Zeit Erfahrungen damit hat, wie man die Russisch-Orthodoxe Kirche vor den Wagen spannen kann, und nachdem man damit in Neu Delhi auch einen beträchtlichen Erfolg erzielt hat, der im Blick auf die neutralen Staaten auf die afro-asiatischen und die Entwicklungsländer als außenpolitischer Erfolg angesprochen werden kann, lag die Frage nahe, wie man beim Konzil zu einem ähnlichen Erfolg kommen könnte.“ „Der Kommunismus hofft, und zwar nicht ganz zu Unrecht“, analysiert der Erzbischof, „daß die Teilnahme der Bischöfe aus sozialistischen Ländern neben der Dämpfung der antikommunistischen Tendenzen auch den Eindruck erzielt: So schlimm können die Kommunisten ja schließlich nicht sein, man wird schon einen modus vivendi finden“.

      Auch wenn im Folgenden auf staatliche Versuche, das Konzil zu beeinflussen, kaum noch eingegangen werden wird, sollten die latenten Bemühungen einer staatlichen Vereinnahmung als kirchenpolitischer Hintergrund präsent bleiben.50

      Zu den folgenden Sitzungsperioden des Konzils konnten alle ernannten und ausgewählten Teilnehmer reisen. Lediglich vor der 4. Sitzungsperiode einigte man sich, „um die Gefahr politischer Auflagen zu vermeiden, grundsätzlich nur für die gleiche Zahl wie im vergangenen Jahr die Genehmigung zur Reise zu beantragen“51. Dennoch überschritt man die Teilnehmerzahl der 3. Sessio.

       2. Reisemodalitäten

      Die Anträge auf Erteilung von Reisegenehmigungen wurden gemeinsam eingereicht und durch Prälat Zinke, dem Geschäftsführer des Commissariates der Fuldaer Bischofskonferenz in Berlin, den verschiedenen staatlichen Stellen in Ost- und Westberlin zur Bearbeitung vorgelegt. Bei der Westberliner Behörde handelte es sich um das westalliierte „Allied Travel Office“. Zu den zwei ersten Sitzungen des Konzils wurden die von ihr ausgestellten sogenannten Travel-Dokumente auch mit Duldung der DDR benutzt.52 Die Antragstellung erfolgte einerseits bei der Regierung

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