Das Arbeitsrecht ökumenischer Einrichtungen, Unternehmen und Konzerne. Regina Mathy

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Das Arbeitsrecht ökumenischer Einrichtungen, Unternehmen und Konzerne - Regina Mathy Schriftenreihe zum kirchlichen Arbeitsrecht

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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_b85f8076-7880-5018-aec9-f586dc2c82b6">2. Rechtsprechung der Arbeitsgerichte

       a) Zuordnung verselbstständigter Einrichtungen

       b) Parallele: Zuordnung weltlich-kirchlicher Einrichtungen

       3. Rechtsprechung anderer Fachgerichte

       a) BGH zum kirchlichen Mitgliedschaftsrecht

       b) BSG zur kirchlichen Fachambulanz

       c) BVerwG zur Reichweite des Selbstbestimmungsrechts

       d) FG Hamburg zur steuerrechtlichen Privilegierung von Kirchen

       4. Zwischenergebni s

       IV. Vereinbarkeit mit geltendem Unionsrecht

       V. Fazit

       C. Zuordnung verselbstständigter ökumenischer Einrichtungen

       I. Besonderheit: Ökumenische Einrichtungen

       1. Notwendigkeit der Zuordnung ausschließlich zu einer Kirche

       2. Zuordnung zu beiden Kirchen

       3. Zuordnung zu mindestens einer Kirche

       II. Erste Voraussetzung: Erfüllung eines kirchlich-diakonischen Auftrags

       III. Zweite Voraussetzung: Verbundenheit mit der Kirche

       1. Indiz: Allein- oder Mehrheitsgesellschafterstellung

       2. Indiz: Personelle Besetzung willensbildender Organe

       a) Vorstand und Aufsichtsrat

       b) Sonstige Gremien

       c) Leitende Mitarbeiter

       d) Kirchlicher Einfluss durch Laien?

       3. Indiz: Statut

       a) Verankerung des kirchlichen Propriums

       b) Ausgestaltung der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrags

       4. Indiz: Aufsichtsrecht bzw. Genehmigungsvorbehalt kirchlicher Oberbehörden

       5. Indiz: Verbandsmitgliedschaft

       a) Problem der Doppelmitgliedschaft

       b) Assoziierte korporative Mitgliedschaft bzw. Gastmitgliedschaft

       c) Verzicht auf Mitgliedschaft in einem kirchlichen Wohlfahrtsverband

       d) Sonderfall: Ökumenische Arbeitsgemeinschaft als Spitzenverband

       6. Indiz: Anwendungspflicht für das Kirchliche (Arbeits-)Recht

       7. Weitere Indizien

       IV. Dritte Voraussetzung: Keine vorwiegende Gewinnorientierung

       V. Gerichtliche Überprüfbarkeit

       VI. Zwischenergebnis

       § 4 Kirchenrechtliche Anerkennung ökumenischer Einrichtungen

       A. Ökumenisches Kirchenrecht?

       I. Das Wesen des Kirchenrechts

       II. Rechtsquellen des Kirchenrechts

       1. Kanonisches Recht der katholischen Kirche

       a) Struktur der katholischen Kirche

       b) Gesetzgebungskompetenz

       2. Evangelisches Kirchenrecht

       a) Struktur der evangelischen Kirchen

      

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