Handbuch Betreuungsrecht. Sybille M. Meier
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Der Vollzug der strafrechtlichen Unterbringung wird in Maßregelvollzugsbestimmungen der Bundesländer geregelt. Zum Teil gibt es dazu eigene Maßregelvollzugsgesetze, z.T. Kapitel in den vorgenannten Psychisch-Kranken- oder Unterbringungsgesetzen. Zu finden sind diese unter http://forensik.de/gesetze.html sowie http://de.wikipedia.org/wiki/Maßregelvollzug.[2]
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Von strafrechtlichen Unterbringungen sind zum Teil auch Betreute betroffen. Ein etwaiges Aufenthaltsbestimmungsrecht des Betreuers wird dann durch die strafrechtlich angeordnete Freiheitsentziehung überlagert.[3] Der Betreuer ist dann insbesondere im Bereich der Gesundheitssorge weiter beteiligt, auch bei Zwangsbehandlungen (siehe dazu weiter unten).
Anmerkungen
Fischer StGB, 63. Aufl., § 63 Rn. 8; vgl. zuletzt BGH Urt. v. 15.3.2016 1 StR 526/15, JurionRS 2016, 13338.
Vgl. auch Kammeier Maßregelvollzugsrecht. Kommentar. 3. Aufl. 2010; Volckart/Grünebaum Maßregelvollzug. Das Recht des Vollzuges der Unterbringung, 7. Aufl. 2009.
Zum Thema Böhm Zwangsbehandlungen bei strafrechtlichen Unterbringungen, BtPrax 2009, 218; Henking/Mittag Die Zwangsbehandlung in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung – Vorschlag einer Neuregelung, JR 2013, 341; Stolz/Steinert Psychiatrische Patientenverfügungen und öffentlich-rechtliche Unterbringung, BtPrax 2014, 12.
B. Das gerichtliche Verfahren bis zur Bestellung eines Betreuers
Inhaltsverzeichnis
I. Beginn des Betreuungsverfahrens
III. Die Verfahrensbeteiligung
IV. Der Amtsermittlungsgrundsatz
V. Die Unterrichtung des Betroffenen
VI. Der Sozialbericht der Betreuungsbehörde
VII. Das Sachverständigengutachten
VIII. Der Verfahrenspfleger
IX. Die Anhörung des Betroffenen
X. Die Anhörung der Betreuungsbehörde, Angehöriger und Vertrauenspersonen
XI. Die Gewährung von Akteneinsicht
XII. Die Verfahrensfähigkeit des Betroffenen
XIII. Die Voraussetzungen für eine Betreuerbestellung
XIV. Die Kontrollbetreuung
XV. Die Auswahl des Betreuers
XVI. Der Aufgabenkreis
XVII. Der Einwilligungsvorbehalt
XVIII. Die Post- und Telekommunikationskontrolle
XIX. Die einstweilige Anordnung
XX. Die Aufsicht des Betreuungsgerichts
XXI. Die Entlassung des Betreuers
XXII. Die gerichtlichen Überprüfungsfristen
XXIII. Die Rechtsmittel gegen die Betreuungsgerichtsentscheidungen
B. Das gerichtliche Verfahren bis zur Bestellung eines Betreuers › I. Beginn des Betreuungsverfahrens
I. Beginn des Betreuungsverfahrens
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Quelle: Bundesamt für Justiz Justizstatistik GÜ 2 der Amtsgerichte 2003–2014, erg. Mitteilung der JM Baden-Württemberg; Auswertung: Deinert