Handbuch Betreuungsrecht. Sybille M. Meier

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Handbuch Betreuungsrecht - Sybille M. Meier страница 31

Автор:
Жанр:
Серия:
Издательство:
Handbuch Betreuungsrecht - Sybille M. Meier Betreuungsrecht

Скачать книгу

der Bundesnotarkammer; Auswertung und Gestaltung: Deinert

       [Bild vergrößern]

      Anmerkungen

       [1]

      BGH FamRZ 2011, 285 = FGPrax 2011, 77 = Rpfleger 2011, 321.

       [2]

      OLG Köln FamRZ 2009, 2116; BGH BtPrax 2015, 25; BGH FamRZ 2013, 285, 287.

       [3]

      BayObLG FamRZ 1995, 1441, 1442.

       [4]

      BVerfG FamRZ 2016, 26, 28.

       [5]

      BT-Drs. 11/4528, 120 f.

       [6]

      BGH FamRZ 1982, 471, 473.

       [7]

      BVerfG FamRZ 2002, 312 f.

       [8]

      BVerfG BtPrax 1998, 144 f.

       [9]

      BT-Drs. 15/2494, 28.

       [10]

      BT-Drs. 11/4528, 174.

       [11]

      BayObLG FamRZ 2004, 402.

       [12]

      HK-BUR/Bauer/Deinert § 1896 BGB Rn. 180; Rink Kritische Anmerkungen zum Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen, R&P 1991, 148 f.

       [13]

      Jurgeleit/Bucic Freiwillige Gerichtsbarkeit, S. 669.

      B. Das gerichtliche Verfahren bis zur Bestellung eines BetreuersIV. Der Amtsermittlungsgrundsatz › 2. Grundsatz des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG

      118

      119

      Hieraus folgt:

Kenntnisgabe des Verfahrensstoffs an den Betroffenen/die Beteiligten,
Möglichkeit der Stellungnahme des Betroffenen/der Beteiligten zu den Tatsachen und Beweisergebnissen,
Kenntnisnahme und Berücksichtigung des Vorbringens der Beteiligten durch das Gericht
Verbot von Überraschungsentscheidungen,

      120

      Jeder Beteiligte hat das Recht zu einer Stellungnahme, wobei in der Regel eine schriftliche Äußerung als ausreichend angesehen wird. Insoweit steht es in dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichtes, ob es den Sachverhalt persönlich/mündlich mit den Beteiligten erörtert. Das Gericht muss den Beteiligten auch eine angemessene Frist zur Stellungnahme einräumen und diese dann auch abwarten. Ergeht vorher ohne Verschulden des Gerichts, etwa infolge eines Vorlagefehlers der Geschäftsstelle, eine verfahrensabschließende Entscheidung ist diese bereits wegen des Nichtablaufens der Frist verfahrensfehlerhaft.

      121

      

      122

      Das

Скачать книгу