Handbuch Betreuungsrecht. Sybille M. Meier

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Handbuch Betreuungsrecht - Sybille M. Meier Betreuungsrecht

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ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben.[4] Es verpflichtet die Gerichte, erhebliche Beweisanträge zu berücksichtigen.[5]

      Anmerkungen

       [1]

      BVerfG Beschl. v. 2.8.2001, Az. 1 BvR 618/93, FamRZ 2002, 312, 313.

       [2]

      BVerfG Beschl. v. 24.4.1992, Az. 1 BvR 1721/91, FamRZ 1992, 1043.

       [3]

      Vgl. BVerfGE 19, 49, 51; 75, 201, 215.

       [4]

      Vgl. BVerfGE 60, 250, 252; 70, 215, 218.

       [5]

      Vgl. BVerfGE 60, 247, 249; 60, 250, 252.

      B. Das gerichtliche Verfahren bis zur Bestellung eines Betreuers › V. Die Unterrichtung des Betroffenen

      127

      128

      129

      Der Hinweis auf die Möglichkeit der Etablierung einer Vorsorgevollmacht richtet sich an den geschäftsfähigen Betroffenen, der seine Angelegenheiten nach Maßgabe des § 1896 Abs. 2 BGB durch einen Bevollmächtigten besorgen lassen kann. Von einer eingehenden Beratung oder Erstellung der Vollmacht sollte das Gericht jedoch aus haftungsrechtlichen Gründen Abstand nehmen und den Betroffenen auf anderweitige fachkundige Hilfe (Notar, Rechtsanwalt, Betreuungsverein, Betreuungsbehörde) verweisen.

      130

      131

      Eine Unterrichtung des Betroffenen durch das Gericht sieht etwa wie folgt aus:

      Muster Unterrichtung des Betroffenen über Betreuungsanregung durch das Betreuungsgericht

      Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr,

      Auf Grund Ihres Antrags vom (. . .)/einer Anregung prüft das Betreuungsgericht, ob Ihnen ein Betreuer zur Seite gestellt werden soll, der Sie bei der Regelung der nachstehenden Angelegenheiten unterstützt:

      (. . .)

      Das Gericht wird im Weiteren die Betreuungsbehörde (. . .) einschalten und um Abgabe eines Sozialberichts bitten. Man wird sich von dort aus mit Ihnen zwecks Terminsvereinbarung in Verbindung setzen.

      Ferner hat das Gericht Herrn Dr. Frieder R., Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, beauftragt, ein Sachverständigengutachten zur Erforderlichkeit einer Betreuungsanordnung zu erstellen. Der Sachverständige wird mit Ihnen von sich aus Kontakt aufnehmen.

      Teilen Sie bitte dem Gericht ggf. unverzüglich Einwände gegen die Person des Sachverständigen mit.

      Nach Vorliegen des Sozialberichtes und des Sachverständigengutachtens, die Ihnen ebenso zugestellt werden, wird das Gericht Sie in Ihrer Wohnung persönlich anhören, es sei denn, dass Sie hiergegen Widerspruch erheben. Bei der Anhörung kann auch eine Person Ihres Vertrauens zugegen sein.

      Teilen Sie bitte mit, ob Sie bereits eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung verfassten und wer dieses Dokument in Händen hält.

      Mit freundlichen Grüßen

      (Richterin am Amtsgericht)

      Anmerkungen

       [1]

      BT-Drs. 11/4528, 172.

       [2]

      Jurgeleit/Bucic Freiwillige Gerichtsbarkeit, S. 669.

       [3]

      BT-Drs. 11/4528, 172.

      B. Das gerichtliche Verfahren bis zur Bestellung eines Betreuers › VI. Der Sozialbericht der Betreuungsbehörde

      132

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