Examens-Repetitorium Handels- und Gesellschaftsrecht. Walter Bayer

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Examens-Repetitorium Handels- und Gesellschaftsrecht - Walter Bayer Unirep Jura

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      Fall 10:

      G ist als Geschäftsführer der D-GmbH in das Handelsregister eingetragen; die Eintragung wurde ordnungsgemäß bekanntgemacht. K ist Inhaber eines von G für die GmbH akzeptierten Wechsels, der nicht bezahlt wurde. Der bei seiner Bestellung gesunde G war später im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wechsels unerkannt geisteskrank.

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      100

      Merke:

      101

2. Schutz bei richtiger Eintragung und Bekanntmachung gem. § 15 II HGB

      102

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      Beispiel:

      War etwa der Widerruf der erteilten Prokura unwirksam, dann kann sich der Inhaber des Handelsgeschäfts gegenüber einem Dritten auch dann nicht darauf berufen, wenn fälschlich der Widerruf eingetragen und bekanntgemacht wurde.

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      Fall 11:

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      Fall 12:

      A und B haben ordnungsgemäß eine GmbH gegründet, firmieren im Rechtsverkehr aber schlicht als „A & B“. Insbesondere findet sich auf den Geschäftsbriefen des Unternehmens kein Hinweis auf die wahre Rechtsform (GmbH). Gläubiger G sieht sich durch A und B getäuscht und möchte auf die Gesellschafter persönlich zugreifen. Die aber winken ab und verweisen auf die (zutreffende) Eintragung und Bekanntmachung der GmbH im Handelsregister.

      108

      

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