Examens-Repetitorium Handels- und Gesellschaftsrecht. Walter Bayer

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Examens-Repetitorium Handels- und Gesellschaftsrecht - Walter Bayer страница 26

Автор:
Жанр:
Серия:
Издательство:
Examens-Repetitorium Handels- und Gesellschaftsrecht - Walter Bayer Unirep Jura

Скачать книгу

auf den durch unzulässige Firmenführung veranlassten Rechtsschein verlassen.

      109

3. Positive Publizität gem. § 15 III HGB

      110

      111

      112

      113

      (1.) Wer eine unrichtige Eintragung in das Handelsregister veranlasst, muss sich gegenüber einem gutgläubigen Dritten daran festhalten lassen.

      114

      (2.) Auch wer eine nicht veranlasste unrichtige Eintragung im Handelsregister schuldhaft nicht beseitigt, muss sich gegenüber einem gutgläubigen Dritten daran festhalten lassen.

      115

      116

      Dieser gewohnheitsrechtlichen Rechtsscheinhaftung kommt als Auffangregelung auch heute noch in den Fällen eine ergänzende Bedeutung zu, die von § 15 III HGB nicht erfasst werden. Zudem sind die hergebrachten Rechtsscheingrundsätze für die Auslegung des § 15 III HGB von Bedeutung.

      117

      aa) Der Anwendungsbereich des § 15 III HGB erfasst – wie § 15 I HGB – nur eintragungspflichtige Tatsachen (oben Rn. 53 f.).

      118

      

      Beispiel:

      Wurde etwa von Kaufmann K die Prokura des P widerrufen und der Widerruf auch im Handelsregister eingetragen, jedoch fälschlich nur der Widerruf einer Ermächtigung gem. § 49 II HGB (Erstreckung auf Grundstücksgeschäfte, dazu unten Rn. 213 ff.) bekanntgemacht, dann kann K gegenüber einem gutgläubigen Dritten nicht geltend machen, dass P nicht mehr sein Prokurist ist.

      119

      120

Скачать книгу