Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea. Hans-Peter Schwintowski

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Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea - Hans-Peter Schwintowski C.F. Müller Wirtschaftsrecht

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1.3 Gründungsphase

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      Der Kapitalerhöhungsbeschluss bedarf nach § 182 Abs. 1 AktG einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Sind mehrere Gattungen von stimmberechtigten Aktien vorhanden, bedarf der Kapitalerhöhungsbeschluss nach §§ 138, 182 Abs. 2 AktG zustimmender Sonderbeschlüsse der Aktionäre jeder Gattung.

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      Von der Kapitalerhöhung zur Durchführung der Verschmelzung ist die Kapitalerhöhung beim übernehmenden Rechtsträger zu unterscheiden, die darüber hinaus erforderlich ist, um das Mindestgrundkapital von 120 000 EUR gem. Art. 4 Abs. 2 SE-VO zu erreichen. Diese ist vor der Verschmelzung durchzuführen und richtet sich nach den allgemeinen Kapitalerhöhungsvorschriften des nationalen Aktienrechts.

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