Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea. Hans-Peter Schwintowski

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Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea - Hans-Peter Schwintowski C.F. Müller Wirtschaftsrecht

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Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Gesellschaft verzichtet werden, weil diese sich im Zuge der Verschmelzung formwechselnd in eine SE umwandelt. Danach sprechen die besseren Gründe dafür, § 62 UmwG nicht anzuwenden.[119] Auch in den dort genannten besonderen Fällen ist also ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Gesellschaft erforderlich.

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      Die Hauptversammlungen der beteiligten deutschen Rechtsträger müssen keinen Beschluss nach Art. 25 Abs. 3 S. 1 SE-VO über die Anerkennung etwaiger Spruchstellenverfahren in anderen Mitgliedstaaten fassen, da ein derartiges Spruchverfahren in Deutschland besteht.

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      Anschließend hat im dualistischen System der Aufsichtsrat die ersten Mitglieder des Vorstands nach Art. 39 Abs. 2 SE-VO zu bestellen, im monistischen System der Verwaltungsrat die ersten geschäftsführenden Direktoren nach § 40 Abs. 1 SEAG.

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