Wer macht was im Gottesdienst?. Liborius Olaf Lumma

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Wer macht was im Gottesdienst? - Liborius Olaf Lumma

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werde es daher in diesem Buch immer bei Hinweisen allgemeiner Art belassen müssen. Die Konkretisierung kann nur in jedem Gottesdienstraum einzeln vorgenommen werden. Ich habe aber mittlerweile einen Favoriten unter den Raumkonzepten, nämlich das Modell des Chorgestühls, bei dem sich die Versammlung in Gruppen aufteilt, die einander gegenüberstehen und anschauen. Das muss kein starres Gegenüber von zwei Seiten sein, es kann sich auch in Richtung eines Halboder Dreiviertelkreises oder -ovals erweitern. Die Erfahrung einer aus konkreten Menschen bestehenden Gemeinschaft ist im Chorgestühl unmittelbar gegeben, wenn man sein Gegenüber ansieht und selber angesehen wird. Sowohl in der Mitte als auch an der Stirnwand des Raumes befinden sich Stellen, die von überall gut zu sehen sind. So kann man sowohl ein symbolisches Zentrum erfahren als auch sich gemeinsam symbolisch nach außen öffnen – auf das dazu passende lateinische Schlagwort extra nos werde ich in Kapitel 3 noch in anderem Zusammenhang eingehen.

       Das Wir und das Amen

      Der Versammlungscharakter der Kirche wird in einem sprachlichen Detail deutlich, das von allerhöchster Bedeutung ist. An Gott gerichtete Gebete – in der Eucharistiefeier sind dies das Tagesgebet, das Gabengebet, das Eucharistische Hochgebet und das Schlussgebet – sind in der katholischen Liturgie immer in der Wir-Form formuliert, niemals in der Ich-Form. Das ist umso bemerkenswerter, als diese Gebete nur von einer einzelnen Person laut hörbar vorgetragen werden, nämlich dem Liturgievorsteher (Kapitel 9).

      Warum darf jemand wir sagen, obwohl die anderen dabei schweigen?

      Die Antwort gehört zum Wichtigsten, das es zu christlicher Liturgie zu sagen gibt. Zunächst einmal ist offensichtlich: Niemand darf ohne das Einverständnis der anderen wir sagen. Das gilt im Prinzip immer und überall. Wer ohne die Erlaubnis der anderen wir sagt, handelt übergriffig und unrechtmäßig. So ist es auch in der Liturgie. Wer sich öffentlich an Gott wendet und wir sagt, macht sich davon abhängig, dass die anderen das Gesagte bestätigen, und das können sie natürlich nur im Nachhinein. Man spricht hier von der Ratifikation eines Gebetes, etwa so, wie wenn eine Regierung einen Vertrag mit einem anderen Land aushandelt und anschließend vom eigenen Parlament die Ratifikation (Gültigmachung) des Vertrags erbitten muss. Lehnt das Parlament ab, so ist der Vertrag nicht zustande gekommen, auch wenn er noch so feierlich vor Fernsehkameras unterzeichnet worden ist.

      Es ist so ähnlich wie bei der Vorsitzenden, die von der Entlastung durch die Vereinsmitglieder abhängig ist (siehe Kapitel 1): Wer ein Wir-Gebet vorträgt, drückt gegenüber Gott eine Gemeinschaft aus, in deren Hände er sein Schicksal legt. Die Gemeinschaft muss das wir erst noch bestätigen, ansonsten ist es nicht zustande gekommen. Die Ratifikation geschieht in der Liturgie tatsächlich: Die Versammlung sagt Amen – das kommt aus dem Hebräischen bzw. Aramäischen, ist in der christlichen Liturgie nie übersetzt worden und bedeutet nichts anderes als So sei es, Jawohl oder Zustimmung.

      Zugegeben: Durch seine häufige Verwendung wurde das Amen in der christlichen Liturgie erheblich stilisiert. Es wurde zu einer boshaften Redewendung, mit der man ausdrückt, dass man auf Mitsprache verzichtet: „zu allem ja und Amen sagen“. Es wird auch heute kaum jemandem auffallen, wenn jemand in der Liturgie das Amen verweigert und stattdessen den Kopf schüttelt oder sich aus der Versammlung schleicht. Das Amen hat dasselbe Schicksal erfahren wie die Entlastung des Vorstands in den meisten Jahreshauptversammlungen: Der Bericht des Vorstands wird einfach durchgewunken, die meisten Mitglieder lesen den Bericht überhaupt nicht, interessieren sich nicht für die finanziellen Details (oder verstehen sie gar nicht erst) und wollen eigentlich nur, dass die Sitzung schnell vorbeigeht und das Buffet eröffnet wird. Aber auch dort gilt: Die Vereinsmitglieder tragen trotzdem die Verantwortung für ihre Abstimmung, und das kann erhebliche rechtliche Folgen haben.

      Eine christliche Versammlung, die sich über die Bedeutung ihres Amen im Klaren ist, hat schon das Allerwichtigste ihrer liturgischen Rolle verstanden: Sie bildet, sie trägt und sie bestätigt das wir, das in der Liturgie zu Gott spricht. Im Amen zeigt sich die Mitgliedschaft zur Kirche und die Zustimmung zur gemeinsamen Ausrichtung auf Gott. Darin sind alle gleich. In dieser Rolle ist die Versammlung durch nichts und niemanden zu ersetzen, vor allem nicht durch den Vorsteher allein.

      Insofern ist es ein sehr sinnvolles Projekt der gegenwärtigen Kirchenmusik, attraktive Melodien für den Ruf Amen zu erarbeiten und ihnen zu breiter Bekanntheit zu verhelfen. Mancherorts gelingt das schon ganz gut. So soll die Würde und Bedeutung des Amen besser zum Ausdruck gebracht werden als durch das belanglose Gemurmel, das man in katholischen Kirchen meistens hört. Wo ein Amen in einer solchen Weise erklingt und von der Versammlung so mitgetragen wird, dass es gar keiner theoretischen Erklärung mehr bedarf, sondern Gemeinschaft stiftet und die ganze Versammlung auf Gott ausrichtet, ist die wichtigste Grundlage für jede Liturgie gegeben, auf der alles andere aufbaut.

       Gemeinsam vorgetragene Wir-Texte

      Nun drängt sich eine Frage auf: Warum werden Wir-Gebete nicht einfach von allen gemeinsam gesprochen? Dann käme das wir doch viel besser zum Ausdruck, und nebenbei könnte man sich auch das floskelhafte Amen sparen.

      (Kleine Anmerkung: Der Fachbegriff für liturgische Wir-Gebete lautet Oration oder Kollektengebet. Auch das Eucharistische Hochgebet, das größte und wichtigste liturgische Gebet, hat die Wir-Form.)

      Die Idee scheint attraktiv, sie ist aber in der Praxis nur sehr schwer umzusetzen. In der katholischen Liturgie wechseln die Wir-Gebete jeden Tag, nur wenige wiederholen sich mehrmals im Jahr. Egal wie gut Sie es üben, egal ob Sie diese Texte sprechen oder singen: Sie werden es nicht schaffen, solche Texte gemeinschaftlich so vorzutragen, dass das irgendjemand akustisch verstehen kann. Alle werden vorrangig damit beschäftigt sein, auf die Atempausen, das Sprechtempo und auf die Aussprache der anderen zu achten. Vom eigentlichen Text lenkt das erheblich ab, aber genau um diesen Text geht es ja: ihm sollen alle zustimmen und dadurch die Kirche bilden.

      Gemeinsames Vorlesen bewirkt übrigens auch soziale Ausgrenzung. Wer sich mit den Augen schwertut oder Analphabet ist, wird vor den anderen bloßgestellt, weil er nicht mitsprechen kann, und im Stimmengewirr der anderen kann er dann nicht einmal mehr verstehen, was da eigentlich inhaltlich gesagt wird.

      Weil der Text verstanden werden soll, ist es sachgerecht, dass er nur von einer einzelnen Person laut vorgetragen wird. Man kann es auch aus einer anderen Perspektive beschreiben: Damit Wir-Texte verständlich bleiben, hat die Kirche ein eigenes Amt für den Vortrag geschaffen, nämlich das Amt des Liturgievorstehers (Kapitel 9). Der Vorsteher stellt sich in den Dienst der Versammlung, indem er anstelle unverständlichen gemeinsamen Genuschels einen verständlichen Text vorträgt, und zwar im Namen der Versammlung und mit Zustimmung der Versammlung. Der Vorsteher ist deswegen aber keineswegs mächtiger als die anderen, denn ohne das Amen der Versammlung ist alles, was er tut, unwirksam.

      Nur in einem einzigen Fall lässt sich gemeinschaftlich vorgetragenes Gebet gut umsetzen, nämlich wenn der Text sehr häufig wiederkehrt und allen so gut bekannt ist, dass sich ein einheitlicher Sprechrhythmus etabliert hat, ohne dass es stressig oder unverständlich wird. In der Tat: Das Herrengebet (Vaterunser), das ja auch ein an Gott gerichtetes Wir-Gebet ist, wird in der katholischen Liturgie meist gemeinschaftlich gesprochen oder gesungen. Aber selbst das ist erst eine Entwicklung des 20. Jahrhunderts. Zuvor beschränkte sich die Versammlung – wenn

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