Besteuerung von Unternehmen I. Wolfram Scheffler

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dann von Bedeutung, wenn es darum geht, inwieweit verfahrensrechtlich Steuerschulden und Steuererstattungsansprüche von unterschiedlichen Steuerarten miteinander verrechnet werden können.

      Erster Teil Einführung › Erster Abschnitt Wichtige Begriffe › G. Steuerobjekt, Bemessungsgrundlage

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      Steuerobjekt (Steuergegenstand) ist der Tatbestand, an den die jeweilige Steuerpflicht anknüpft. Steuerobjekt kann ein Vorgang, ein Zustand oder ein Gegenstand sein. Über die Umschreibung des Steuerobjekts wird die Besteuerung dem Grunde nach festgelegt, dh es wird konkretisiert, was besteuert wird. Bei der Einkommensteuer bilden die Einkünfte den Steuergegenstand, bei der Gewerbesteuer der Gewerbebetrieb, bei der Umsatzsteuer entgeltliche Lieferungen und sonstige Leistungen, bei der Kraftfahrzeugsteuer das Halten eines Kraftfahrzeugs zum Verkehr auf öffentlichen Straßen.

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      Bemessungsgrundlage ist die Wert- oder Mengengröße, die den Umfang des Steuerobjekts quantifiziert. Durch die Bemessungsgrundlage wird die Besteuerung der Höhe nach konkretisiert. Bemessungsgrundlage bei der Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen, bei der Gewerbesteuer der Gewerbeertrag, bei der Umsatzsteuer das Entgelt und bei der Kraftfahrzeugsteuer der Hubraum, das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht oder die Schadstoff- und Geräuschemission.

      Erster Teil Einführung › Erster Abschnitt Wichtige Begriffe › H. Steuertarif, Steuersatz

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      Beim Steuertarif handelt es sich um eine tabellarische oder formelmäßige Zusammenstellung, die für jede Höhe der Bemessungsgrundlage den dazugehörenden Steuersatz angibt. Daraus folgt, dass ein Steuertarif aus zwei Komponenten besteht: Bemessungsgrundlage und Steuersatz. Durch Multiplikation der Bemessungsgrundlage mit dem Steuersatz ergibt sich die Steuerschuld.

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      Der Steuersatz wird entweder durch eine Tarifformel (zB Einkommensteuer), eine Tariftabelle (zB Erbschaft- und Schenkungsteuer), einen Prozentsatz (zB Körperschaft- oder Umsatzsteuer) oder einen Geldbetrag pro Einheit einer Mengen- oder Wertgröße vorgegeben (zB Kraftfahrzeug- oder Energiesteuer).

      Der Steuersatz kann entweder von der Höhe der Bemessungsgrundlage unabhängig sein (konstanter Steuersatz) oder mit ihrer Höhe variieren (variabler Steuersatz). Ein konstanter Steuersatz führt zu einem proportionalen Tarif. Bei variablen Steuersätzen ist zwischen progressiven, degressiven, regressiven und fixen Tarifen zu unterscheiden. Die meisten Steuerarten kennen proportionale Tarife. Bei wichtigen Steuerarten (insbesondere Einkommensteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer) werden jedoch progressive Tarife verwendet. Degressive, regressive und fixe Tarife kommen im deutschen Steuersystem nicht zur Anwendung.

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      Betriebswirtschaftlich ist insbesondere die Unterscheidung zwischen Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz von Bedeutung. Der Durchschnittssteuersatz errechnet sich dadurch, dass die Steuerschuld durch die Bemessungsgrundlage dividiert wird. Der Durchschnittssteuersatz gibt an, mit welchem Betrag die (steuerrechtliche) Bemessungsgrundlage im Durchschnitt belastet ist:

Steuerschuld
Durchschnittssteuersatz =
Bemessungsgrundlage

      Der Grenzsteuersatz oder Differenzsteuersatz zeigt, welche zusätzliche Steuerschuld aus einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage resultiert. Er entspricht dem Steuersatz, mit dem die Veränderung der Bemessungsgrundlage besteuert wird:

Veränderung der Steuerschuld δ Steuerschuld
Grenzsteuersatz = =
Veränderung der Bemessungsgrundlage δ Bemessungsgrundlage

      Von einem Grenzsteuersatz kann man nur bei einer infinitesimal kleinen Veränderung (δ) der Bemessungsgrundlage sprechen. Mathematisch gibt der Grenzsteuersatz die erste Ableitung des Steuertarifs wieder. Für die Unternehmenspraxis sind betragsmäßig eindeutig feststehende Veränderungen der Bemessungsgrundlage bedeutsamer, wie Erhöhung der Einkünfte um 10 000 €. Bezieht man die in Euro ausgedrückte Veränderung der (steuerrechtlichen) Bemessungsgrundlage auf die dadurch ausgelöste Veränderung der Steuerschuld, erhält man den Differenzsteuersatz.

Veränderung der Steuerschuld in Euro
Differenzsteuersatz =
Veränderung der Bemessungsgrundlage in Euro

      Bei einem proportionalen Tarif stimmen Durchschnittssteuersatz und Differenzsteuersatz überein. Diese Aussage gilt unabhängig davon, wie hoch die Bemessungsgrundlage ist. Bei proportionalen Tarifen decken sich sowohl der Durchschnittssteuersatz als auch der Differenzsteuersatz mit dem vorgegebenen (konstanten) Steuersatz.

      Progressive Tarife sind dadurch gekennzeichnet, dass der Durchschnittssteuersatz umso höher ist, je höher die Bemessungsgrundlage ist. Progressive Tarife weisen den Anstieg des Durchschnittssteuersatzes entweder direkt oder indirekt aus.

      Die direkte (offene) Progression (Abb. 1.4) kann unmittelbar aus dem Tarif ersehen werden. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass sich bei einem Anstieg der Bemessungsgrundlage nicht nur der Durchschnittssteuersatz erhöht, sondern auch der Differenzsteuersatz (Grenzsteuersatz). Der Anstieg des Differenzsteuersatzes verläuft steiler als die Erhöhung des Durchschnittssteuersatzes, sodass unabhängig von der Höhe der Bemessungsgrundlage der Durchschnittssteuersatz immer unter dem Differenzsteuersatz liegt. Beispiele für direkt progressive Steuertarife finden sich bei der Einkommen-, Erbschaft- und Schenkung- sowie Biersteuer und für Lastkraftwagen bei der Kraftfahrzeugsteuer.

      Abb. 1.4:

      Steuerschuld und Steuersatz bei einem direkt progressiven Tarif

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