AGB-Recht. Martin Schwab

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AGB-Recht - Martin Schwab Recht in der Praxis

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      OLG Frankfurt WM 1986, 680 f.

       [21]

      BGH NJW 1988, 2536 ff.

       [22]

      Zutreffend Stoffels AGB-Recht, Rn. 129.

       [23]

      Vgl. nur Braunfels DNotZ 1997, 356, 376; Imping WiB 1997, 337, 340; Stoffels AGB-Recht, Rn. 130.

       [24]

      So Ulmer/Brandner/Hensen/Ulmer/Schäfer AGB-Recht, § 310 Rn. 81.

       [25]

      So die h.M.: AnwK/Kollmann (Bd. 2, 2005), § 310 Rn. 29; Braunfels DNotZ 1997, 356, 376; Bunte DB 1996, 1389, 1391, 1392; Erman/Roloff § 310 Rn. 16; Heinrichs NJW 1996, 2190, 2193; Kanzleiter DNotZ 1996, 867, 869; Staudinger/Schlosser BGB, § 310 Rn. 63 i.V.m. Rn. 56; Stoffels AGB-Recht, Rn. 130; Wolf/Lindacher/Pfeiffer AGB-Recht, § 305 BGB Rn. 31.

       [26]

      So aber Ulmer/Brandner/Hensen/Ulmer/Schäfer AGB-Recht, § 310 Rn. 82.

       [27]

      Ulmer/Brandner/Hensen/Ulmer/Schäfer AGB-Recht, § 310 Rn. 85.

       [28]

      Vgl. Eckert ZIP 1996, 1238, 1240; Heinrichs NJW 1996, 2190, 2193.

       [29]

      Wie hier Ulmer/Brandner/Hensen/Ulmer/Schäfer AGB-Recht, § 310 Rn. 87; a.A. Eckert ZIP 1996, 1238, 1240.

      Teil 1 Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen › 3. Kapitel Das „Stellen“ von Vertragsbedingungen durch den Verwender

      Inhaltsverzeichnis

       I. Funktionen des Begriffs „stellen“

       II. Zurechnungsfragen

       III. „Gestellte“ und „ausgehandelte“ Bedingungen: Die Abgrenzung von AGB und Individualabrede

      97

      Vertragsbedingungen werden nur dann AGB, wenn der Verwender sie dem Gegner „stellt“. Der Begriff „stellen“ hat dabei zwei Funktionen zu verarbeiten:

Die Verwendung der Bedingungen muss einer Partei zugerechnet werden. Diejenige Partei, welche die Bedingungen stellt, ist Verwender.
Diese Partei muss jene Bedingungen einseitig in den Vertrag eingeführt haben. Das Gegenstück zu gestellten sind im Einzelnen ausgehandelte Bedingungen (vgl. § 305 I 3 BGB).

      98

      Tipp

      Vertragsbedingungen werden von einer Partei „gestellt“, wenn ihre Einbeziehung in den Vertrag von ihr veranlasst wird.

1. Einseitige Veranlassung der Einbeziehung

      99

      100

      Beispiel 13

      V verkauft Waren nach Spezifikation. Er übersendet dem K auf dessen Anfrage ein Auftragsformular, auf dem seine AGB abgedruckt sind. K füllt das Formular in Ansehung der Spezifikationen aus und sendet es dem V zurück. V bestätigt die Bestellung.

      101

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