Zur Fremdrechtsanwendung im Wirtschaftsstrafrecht. Christina Konzelmann

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Zur Fremdrechtsanwendung im Wirtschaftsstrafrecht - Christina Konzelmann Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht

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berufenen Richter.[2] Normative Tatbestandsmerkmale werden ihrerseits von den deskriptiven Tatbestandsmerkmalen abgegrenzt, deren Abgrenzung jedoch nur im Hinblick auf die Lehre vom Vorsatz von Bedeutung erlangt und hier nicht weiter vertieft werden soll.[3] Charakteristisch sollen normative Tatbestandsmerkmale „wertungsbedürftig“ sein, da es zu ihrer Feststellung eines ergänzungsbedürftigen Werturteils bedarf, wohingegen die deskriptiven Tatbestandsmerkmale nur „beschreibenden“ Inhalts sein sollen und in aller Regel nur aufgrund sinnlicher Wahrnehmung feststellbar sind.[4]

      Anmerkungen

       [1]

      Schlüchter S. 23.

       [2]

      Vgl. BVerfGE 78, 205, 213; Satzger Europäisierung, S. 218 f.; LK-Dannecker § 1 Rn. 149.

       [3]

      Zur Abgrenzung vgl. SK-Rudolphi § 16 Rn. 21; Fischer § 16 Rn. 4; S/S-Eisele Vorbem. §§ 13 ff. Rn. 64; eingehend Müller-Magdeburg S. 131 ff.; eine Abgrenzung aus terminologischen Gründen für sinnvoll erachtend Roxin AT I, § 10 Rn. 60; LK-Vogel § 16 Rn. 28 ff.; ablehnend dagegen LK-Walter Vor § 13 Rn. 42.

       [4]

      So die h.M. vgl. LK-Walter Vor § 13 Rn. 42; LK-Vogel § 16 Rn. 25; Jescheck/Weigend AT, § 15 I 4, § 22 III 2 b); Backes S. 36 ff.; Müller-Magdeburg S. 131 ff.

      Teil 3 Die Dogmatik der FremdrechtsanwendungI. Zur Fremdrechtsanwendung im Strafrecht › 5. Akzessorietätsformen

      43

      Anmerkungen

       [1]

      Cornils S. 10 ff. Eingehend zu den unterschiedlichen Akzessorietätsformen auch Hohmann ZIS 2007, 38, 40 ff.

       [2]

      Ganzer Abschnitt Cornils S. 10 ff. Für diesen Fall lassen sich auch keine allgemeinen Grundregeln für eine Behandlung der Fremdrechtsanwendung aufstellen, sondern sie erfordern eine gesonderte Überprüfung im Einzelfall. Die Erscheinungsform der indirekten Akzessorietät bleibt in dieser Arbeit außer Betracht.

      Teil 3 Die Dogmatik der FremdrechtsanwendungI. Zur Fremdrechtsanwendung im Strafrecht › 6. Verweisungstechniken

      44

      Anmerkungen

       [1]

      Krey EWR 1981, 127; Satzger Europäisierung, S. 216.

       [2]

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