Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy
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![Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht](/cover_pre1014685.jpg)
Anmerkungen
Sutherland in: Kriminalsoziologie, S. 187 (192 ff.).
Sutherland führte hier das Beispiel die Publikation von „Hearst“ an, die der Öffentlichkeit vorspiegelte, alle mit einem Siegel versehen Produkte seien in ihren Laboratorien geprüft worden, was den Tatsachen nicht entsprach.
Sutherland in: Kriminalsoziologie, S. 187 (195).
Jung Die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität als Prüfstein des Strafrechtssystems, S. 24.
Vgl. diesbezüglich Opp Abweichendes Verhalten und Gesellschaftsstruktur, S. 9 ff.; Jung Kriminalsoziologie, S. 13; Kaiser Kriminologie, S. 317 ff.
Die von Sutherland gegebenen Impulse, sich dem Phänomen der Delinquenz der „oberen Schichten“ zu nähern, wurden im deutschsprachigen Raum mit 30 Jahren Verspätung aufgenommen und unter anderem von Otto Terstegen weiterentwickelt. Eine Ursache für die erst späte Auseinandersetzung der deutschen Kriminologen mit dem Phänomen lag darin, dass einer der wichtigsten Fälle der white collar-Kriminalität, nämlich der Missbrauch des Aktienwesens, sich im Nachkriegsdeutschland kaum entwickeln konnte. Andere „white collar-Delikte“ wie beispielsweise die Steuerhinterziehung, Preisabsprachen bei öffentlichen Aufträgen und Beamtenbestechung wurden nicht mit gebührender Aufmerksamkeit untersucht, sodass die Untersuchungen Terstegens nach seiner eigenen Ansicht aufgrund der ungenauen Kenntnis der Lebenswirklichkeit „verurteilt waren im Normativen oder Doktrinären stecken zu bleiben“; vgl. Terstegen Strafrechtspflege und Strafrechtsreform (BKA Vortragsreihe, Arbeitstagung im BKA Wiesbaden) 1961, 81 (86).
Siehe zu den Fällen Terstegen Strafrechtspflege und Strafrechtsreform (BKA Vortragsreihe, Arbeitstagung im BKA Wiesbaden) 1961, 81 (88 ff.).
Terstegen Strafrechtspflege und Strafrechtsreform (BKA Vortragsreihe, Arbeitstagung im BKA Wiesbaden) 1961, 81 (87).
Terstegen Strafrechtspflege und Strafrechtsreform (BKA Vortragsreihe, Arbeitstagung im BKA Wiesbaden) 1961, 81 (88).
Siehe hierzu ausführlich Terstegen Strafrechtspflege und Strafrechtsreform (BKA Vortragsreihe, Arbeitstagung im BKA Wiesbaden) 1961, 81 (88 ff.) oder Terstegen/Zirpins Wirtschaftskriminalität, S. 27 ff.
Terstegen Strafrechtspflege und Strafrechtsreform (BKA Vortragsreihe, Arbeitstagung im BKA Wiesbaden) 1961, 81 (89).
Die Untersuchung der white collar-Kriminalität muss nach Ansicht Terstegens also alle Handlungen umfassen, die für eine Gesellschaft unerträglich sind. Diese Notwendigkeit, sich auch mit dem noch nicht strafbar gestellten Verhalten zu befassen, ergibt sich für die white collar-Kriminalität auch deshalb, weil es hier Hauptbestreben des Täters ist, bei der sozialwidrigen Bereicherung einen Konflikt mit dem Wortlaut des Gesetzes zu vermeiden, oder doch in dem grauen Bereich zu bleiben, in dem Grenzüberschreitungen nicht nachweisbar sind. Vgl. Terstegen Strafrechtspflege und Strafrechtsreform (BKA Vortragsreihe, Arbeitstagung im BKA Wiesbaden) 1961, 81 (89 f.).
b) … die von ehrbaren Personen mit hohem Ansehen und sozialem Status …
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An dem in der Überschrift genannten Kriterium demonstrierte Sutherland die Unrichtigkeit der Kriminalitätstheorien seiner Zeit, die Kriminalität auf psychopathische Umstände zurückführten, die in der Armut wurzeln und somit Kriminalität den unteren sozio-kulturellen Schichten zuweisen. Die für die damalige Kriminologie neuartige Tatsache, dass auch Geschäftsmänner mit solidem, familiärem und intellektuellem Hintergrund in signifikantem Maße kriminell wurden, unterstützte Sutherlands „These der differentiellen Kontakte“ als Erklärung von Kriminalität im Allgemeinen. „Sie sind Männer von Bedeutung, Erfahrung, Bildung und Kultur, von gutem Ruf und Stand in der Wirtschaft und im öffentlichen Leben.“[1] Mit geringen Ausnahmen seien also die white collar-Täter „nicht arm, wurden nicht in Slums oder entwurzelten Familien geboren und seien nicht schwachsinnig oder psychopathisch“. Somit sei die bloße Behauptung der Kriminologen seiner Zeit, der „Kriminelle von heute sei das Problemkind von gestern“, selten zutreffend.[2] In diesem Zusammenhang ging er auch auf Unternehmen ein, die er damals selbstverständlich in seine Überlegungen bezüglich der Wirtschaftskriminalität miteinbezog und kritisierte an ihrem Beispiel freudistische Deutungsversuche: „Wir haben keinen Grund anzunehmen, dass General Motors einen Minderwertigkeitskomplex hat oder dass die Aluminium Company of America einen Frustrations-Aggressions-Komplex hat, dass US-Steel einen Ödipuskomplex hat oder dass die Armour Company einen Todestrieb besitzt oder dass DuPont in den Mutterschoß zurückzukehren wünscht.“[3] Nach Sutherlands Ansicht wurde eine Person vielmehr infolge eines Überwiegens von Normverletzungen befürwortenden Einstellungen über jene, die Gesetzesverletzungen negativ beurteilen, delinquent. Ein Übergewicht an Kontakten mit abweichenden Verhaltensmustern führt danach also Gesetzesverletzungen herbei. Entscheidend sind bestimmte Einstellungen/Motive, die aufgrund bestimmter Kontakte (konform/non-konform) entstehen. Überwiegend non-konforme Kontakte führen zu entsprechenden Einstellungen der Person, was wiederum ein konkretes Handeln (Gesetzesverletzungen) nach sich zieht. Dies allerdings sei kein Phänomen, das ausschließlich in den „unteren Gesellschaftsschichten“ zu finden ist. Wirtschaftsverbrechen würden erlernt, so wie andere Verbrechen auch. Und dies in Interaktion mit denen, die in der Wirtschaft bereits kriminelles Handeln praktizieren.[4]
Anmerkungen
So ein provokanter Ausspruch Sutherlands; Sack/König Kriminalsoziologie, S. 195 ff.