DS-GVO/BDSG. David Klein

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DS-GVO/BDSG - David  Klein Heidelberger Kommentar

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eine Aufsichtsbehörde, die von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen ist, weil:

der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaates dieser Aufsichtsbehörde niedergelassen ist (Art. 4 Nr. 22 lit. a),
diese Verarbeitung erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen mit Wohnsitz im Mitgliedstaat dieser Aufsichtsbehörde hat oder haben kann oder (Art. 4 Nr. 22 lit. b),
eine Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde eingereicht wurde (Art. 4 Nr. 22 lit. c).

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      Nach Art. 4 Nr. 22 lit. a ist Anknüpfungspunkt die Niederlassung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaates.

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      Als dritten Anknüpfungspunkt nennt Art. 4 Nr. 22 lit. c, dass eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde eingereicht wurde.

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      Eine grenzüberschreitende Verarbeitung ist nach Art. 4 Nr. 23 lit. a eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Tätigkeiten von Niederlassungen eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union in mehr als einem Mitgliedstaat erfolgt, wenn der Verantwortliche oder

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