Allgemeine Staatslehre. Alexander Thiele

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führt aus, dass der globale Drang nach Demokratie mittlerweile in eine veritable Rezession übergegangen sei[102] und Jan-Werner Müller hält lapidar fest: „Es ist ein Gemeinplatz geworden: Die Demokratie steckt in der Krise.“[103] Cristina Lafont spricht von „schwierigen Zeiten für die Demokratie.“[104] Die Wahl Donald Trumps zum 45. Präsidenten der Vereinigten Staaten markierte demnach lediglich den vorläufigen Höhepunkt dieser (trotz dessen Abwahl nach seiner ersten Amtszeit andauernden) weltweiten Krise,[105] die mittlerweile von zahlreichen AutorInnen aus ganz unterschiedlichen Perspektiven beschrieben worden |17|ist.[106] Sie hat, in den Worten Manfred G. Schmidts, dazu geführt, dass die europäischen Demokratien – man denke an Ungarn, Polen, aber auch Tschechien und Rumänien – zwar „nicht todkrank, aber auch nicht kerngesund, sondern angeschlagen“ sind.[107] Als besonders erschreckend erweist sich die Tatsache, dass von dieser Entwicklung zunehmend auch etablierte Demokratien wie die USA, Großbritannien oder Indien betroffen sind. Entgegen optimistischen Modernisierungstheorien der Nachkriegszeit war und ist die Demokratisierung insofern kein unaufhaltsamer und unumkehrbarer Prozess,[108] der demokratische Status quo nicht gesichert. Die vergleichende Analyse demokratischer Verfassungsstaaten verspricht Antworten auf die Frage, inwieweit diese Krisensymptome auf ähnliche oder sogar identische Ursachen zurückzuführen sind (Axel Schäfer und Michael Zürn sprechen von einer prinzipiell vergleichbaren doppelten Entfremdung),[109] wo Unterschiede bestehen – Philip Manow hat unlängst auf die Bedeutung der jeweiligen politischen Ökonomie hingewiesen[110] – und wie mögliche Lösungsansätze allgemeiner und besonderer Art aussehen könnten. Die Fokussierung auf demokratische Verfassungsstaaten bedeutet ohnehin nicht, dass nicht auch andere Staaten in die Betrachtung einbezogen werden müssten. Eine solche Einbeziehung erfolgt dann allerdings zur Veranschaulichung der Unterschiede und damit punktuell und unsystematisch, mithin zur deutlicheren Herausarbeitung des spezifischen Charakters des demokratischen Verfassungsstaates.[111] Sie kann aber gerade dort, wo eine materielle Demokratisierung aktuell mehr oder weniger gescheitert ist (Russland, Türkei, Ukraine, Afghanistan, Libyen, Venezuela, Syrien) auch helfen, die gegenwärtig zu beobachtenden Krisensymptome zu verstehen und besser einzuordnen.

      Fußnoten

       72

      Ähnlich auch G. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, S. 10. Siehe auch M. Payandeh, Allgemeine Staatslehre, in: J. Krüper (Hrsg.), Grundlagen des Rechts, § 4, Rn. 2. Eine solche „Besondere Staatslehre“ findet sich etwa bei H. H. von Arnim, Staatslehre der Bundesrepublik Deutschland, 1984. Ähnlich auch W. Heun, Die Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland, 2012 sowie U. Volkmann, Grundzüge einer Verfassungslehre der Bundesrepublik Deutschland, 2013. Siehe zu dieser Unterscheidung auch R. Herzog, Allgemeine Staatslehre, S. 35 ff.

       73

      Siehe K. Popper, Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, Band II, S. 259: „Der einzige Weg, der den Sozialwissenschaften offensteht, besteht darin, […] die praktischen Probleme unserer Zeit mit Hilfe der theoretischen Methoden zu behandeln, die im Grunde allen Wissenschaften gemeinsam sind: mit Hilfe der Methode von Versuch und Irrtum, der Methode des Auffindens von Hypothesen, die sich praktisch überprüfen lassen, und mit Hilfe ihrer praktischen Überprüfung.“ Vgl. dazu auch J. Nasher, Die Staatstheorie Karl Poppers, S. 48 ff.

       74

      Vgl. auch R. Herzog, Allgemeine Staatslehre, S. 35 f.

       75

      G. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, S. 9 f.

      

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