Allgemeine Staatslehre. Alexander Thiele

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Allgemeine Staatslehre - Alexander Thiele

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und Demokratie, S. 22 f.

       100

      H. A. Winkler, Zerbricht der Westen?, S. 403.

       101

      A. Schäfer/M. Zürn, Die demokratische Regression, S. 12.

       102

      A. Bogner, Die Epistemisierung des Politischen, S. 37.

       103

      J.-W. Müller, Freiheit, Gleichheit, Ungewissheit, S. 7. Müller zieht diese pauschale Aussage anschließend allerdings wenigstens partiell in Zweifel.

       104

      C. Lafont, Unverkürzte Demokratie, S. 415.

       105

      Vgl. auch A. Reckwitz, Das Ende der Illusionen, S. 239.

       106

      Siehe dazu etwa den von H. Geiselberger herausgegebenen Band „Die große Regression“ (2. Auflage 2017); E. Hillebrand (Hrsg.), Rechtpopulismus in Europa, 2017; Y. Mounk, Der Zerfall der Demokratie, 2018; S. Levitsky/D. Ziblatt, How Democracies Die, 2018; Z. Bauman, Retrotopia, 2017; C. Koppetsch, Die Gesellschaft des Zorns, 2019; A. Thiele (Hrsg.), Legitimität in unsicheren Zeiten, 2019; U. Volkmann, Krise der konstitutionellen Demokratie?, Der Staat 58 (2019), 643 ff.; A Przeworski, Krisen der Demokratie, 2020; P. Manow, (Ent-)Demokratisierung der Demokratie, 2020; A. Schäfer/M. Zürn, Die demokratische Regression, 2021.

       107

      M. G. Schmidt, Über die Demokratie in Europa, ZSE 2017, 529 (548).

       108

      Vgl. A. Bogner, Die Epistemisierung des Politischen, S. 37.

       109

      A. Schäfer/M. Zürn, Die demokratische Regression, S. 10 ff. Sie zeigen im Übrigen auch auf, dass populistische Entwicklungen sich tatsächlich negativ auf die Demokratiequalität auswirken, siehe aaO, S. 167 ff.

       110

      P. Manow, Die politische Ökonomie des Populismus, 2018.

       111

      Eine umfassende Analyse der Verfassungstheorie autoritärer Staaten findet sich bei G. Frankenberg, Autoritarismus. Verfassungstheoretische Perspektiven, 2020.

       112

      R. Herzog, Allgemeine Staatslehre, S. 36 f. Zu weit daher C. Starck, Allgemeine Staatslehre in Zeiten der Europäischen Union, in: ders. (Hrsg.), Woher kommt das Recht, S. 353 (354) und auch P. Mastronardi, Verfassungslehre, Rn. 128.

       113

      Dazu G. Balandier, Politische Anthropologie, 1976.

       114

      Siehe zuletzt etwa auch A. Mittnik et. al., Kinship-based social inequality in Bronze Age Europe, Science 2019, 1 ff.

       115

      M. Kriele, Einführung in die Allgemeine Staatslehre, S. 5.

       116

      H. Heller, Staatslehre, 2. Auflage, S. 3.

       117

      G. Jellinek, Allgemeine Staatslehre, S. 22.

       118

      So H. H. von Arnim, Staatslehre der Bundesrepublik Deutschland, S. 1.

       119

      C. Möllers, Der vermisste Leviathan, S. 116.

       120

      Beispielhaft sei auf Großbritannien und Deutschland verwiesen, die zwar beide als parlamentarische Regierungssysteme organisiert sind, sich in ihrer politischen Ordnung und Kultur aber erheblich unterscheiden. Das wurde sowohl bei den Brexit-Verhandlungen als auch bei der Bekämpfung der Coronapandemie sehr deutlich.

       121

      R. M. MacIver, The Modern State, S. 351. Siehe auch C. Möllers, Der vermisste Leviathan, S. 116: „Nur die Suche nach Unterschieden gestattet aber den Vergleich, der dann wiederum zur Entdeckung von Ähnlichkeiten führen kann – und erst ein Vergleich kann wirklich theoriefähiges Material bereitstellen.“

      |20|IV. Ein Definitionsvorschlag

      Versuchte man dieser beschreibenden Erläuterung eine knappe Arbeitsdefinition des Forschungsgebietes Allgemeine Staatslehre anzufügen, so könnte diese unter Berücksichtigung der vorstehenden Erwägungen folgendermaßen lauten:

      Bei der Allgemeinen Staatslehre handelt es sich um eine anspruchsvolle, interdisziplinäre Seins- und Sollenswissenschaft, die deskriptiv-analytische, normative und kritische Elemente zur möglichst erschöpfenden Erfassung des Staates – insbesondere seines Handelns, seiner Steuerungsfähigkeit, seiner Steuerungstechniken, seiner Leistungsfähigkeit aber auch seiner Leistungsgrenzen und denkbarer Alternativmodelle – miteinander verknüpft. Ihr Erkenntnisinteresse reicht über einen bestimmten Staat hinaus, sie zielt ihrer Idee nach darauf ab, Gemeinsamkeiten aber auch Unterschiede sämtlicher bestehenden Staaten in diesem Sinne zu ergründen. Dieser universelle Anspruch führt angesichts der Vielfalt an modernen Staaten sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf die tatsächlich untersuchten

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