Deutschland 1800 - 1953. Jürgen Ruszkowski
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Großbritannien und Frankreich hatten bereits 1882 ein auf eine Handelsmonopolstellung abzielendes Abkommen über die „Abgrenzung ihrer politischen und handelspolitischen Interessensphären an der Küste von Sierra Leone und nördlich davon“ im so genannten Sierra-Leona-Abkommen geschlossen. In diesem wurden den beiderseitigen Staatsbürgern „gleiche Vorzugsbehandlung“ dort zugesichert, während die dort Handel treibenden Bürger anderer Nationen, z. B. deutsche Kaufleute, mit hohen Zollsteuern belastet werden sollten. Weiterhin waren Frankreich und Großbritannien keineswegs daran interessiert, dass dem deutschen Kaiser auch ein Stückchen Land vom afrikanischen Kuchen zukommen würde. Im gleichen Jahr, bevor die Segelbrigg „TILLY“ Deutschland in Richtung Westafrika verließ, hatte sich am 16. November 1882 Herr Lüderitz an das Auswärtige Amt in Berlin mit der Anfrage gewandt, ob er für eine geplante Bremer Faktorei an der südwestafrikanischen Küste mit Reichsschutz rechnen könne. Doch das damals nicht gerade sehr kolonialfreundlich eingestellte Auswärtige Amt beantwortete Lüderitz’ Schreiben sehr schleppend. Die Herren Beamten waren, so wie heute immer öfter, total überfordert. Um den möglichen Risiken einer Benachteiligung deutscher Handelsinteressen in dieser Region entgegenzutreten, ersuchte Reichskanzler Fürst von Bismarck daraufhin die Handelskammern der Hansestädte Hamburg und Bremen um eine Stellungnahme zu diesem heiklen Thema. In dieser auf Initiative des uns bekannten Reeders und Großkaufmanns Adolf Woermann und mit Billigung der Bremer Handelskammer verfassten Schriftstückes wurde folgendes als unerlässlich festgehalten:
Abschluss von Freundschafts-, Schutz- und Handelsverträgen mit westafrikanischen Herrschern zur Sicherung des dortigen deutschen Handels. Stationierung von Kriegsschiffen an der Küste von Westafrika, Einrichtung eines Konsulats in Westafrika, Einrichtung einer Kohlenbunkerstation der Kaiserlichen Marine auf Fernando Po, sowie sofortige Inbesitznahme des Küstengebiets der Biafra-Bucht (Kamerun), zur Anlage von deutschen Plantagen- und Handelskolonien für den Fall, dass England dort als Wettbewerber auftritt.
Nach Erhalt dieses Schriftstücks stand der Reichskanzler jetzt in der Verpflichtung gegenüber den Wirtschaftsunternehmern des Reiches. In der Angelegenheit „Lüderitz“ lässt Bismarck, um angesichts der unklaren Besitzverhältnisse Verwicklungen mit England zu vermeiden, am 4. Februar 1883 in London anfragen, ob die Regierung Ihrer Majestät an der Küste Südwestafrikas nördlich des Oranjeflusses bis südlich von der – schon damals britischen – Walvish Bay Hoheitsrechte ausübe, und, wenn ja, ob sie nicht die geplanten Besitzungen des Herrn Lüderitz dort unter ihren Schutz nehmen könne. Anderenfalls, so ließ der Kanzler durchblicken, würde sich das Deutsche Reich die Ausübung dieses Schutzes vorbehalten. Bismarck war ein Fuchs. Diese Note an London war so abgefasst, dass dort der Eindruck geweckt werden sollte, als ob die Reichsregierung den Schutz der deutschen Untertanen in Südwestafrika durch die Britische Krone begrüßen würde. Doch die Antwort der britischen Regierung war ziemlich vage und ausweichend. Britische Diplomaten waren auch ausgebuffte Füchse. Die Kapkolonie – die auch der britischen Krone unterstand – hatte zwar einige Niederlassungen an der südwestafrikanischen Küste, darunter Walvish Bay und auf einigen vorgelagerten Inseln, von denen aus Robbenfang getrieben wurde, doch außerhalb dieser Territorien könne sie keine Verantwortung für den Schutz deutscher Angehörige gewähren. Da London schon einmal – Ende 1880 – auf eine entsprechende Anfrage Berlins den Schutz der durch die blutigen Konflikte zwischen den Herero und den Nama bedrohten Stationen der Rheinischen Missionsstätten mit der gleichen Begründung abgelehnt hatten, setzte sich beim Reichskanzler Fürst von Bismarck der Gedanke durch, dass wie jeder deutsche Untertan in Übersee auch Lüderitz und seine geplanten Erwerbungen Anspruch auf Reichsschutz hätten. Daraufhin ließ er Lüderitz wissen, dass das Kaiserreich ihm und seinen Erwerbungen Schutz gewähren würde (siehe: Stunde null des deutschen Kolonialreiches: Kolonialgründung in Südwestafrika, in: Kolonialpolitik und Marine, Seite 40 -43).
Fort Vogelsang nach der Fertigstellung unweit des Ufers der Bucht Angra Pequena Aller Anfang war damals sehr schwer.
Quelle : Längin B.: Die deutschen Kolonien, In Treue fest, Deutsch Südwest
Zurück zur Landung des Handelsbevollmächtigten Vogelsang aus dem Hause Lüderitz in der Bucht von Angra Pequena. Herr Vogelsang hatte nach der Landung seine Mannschaft sofort angewiesen, eine vorgefertigte Faktorei – in der Art eines Tante-Emma-Ladens – zu bauen, damit er mit den dort lebenden Eingeborenen in den Tauschhandel treten konnte und nannte die Gebäude „Fort Vogelsang“.
Bald danach unternahm Herr Vogelsang einen fünftägigen Ritt ins Bethanierland, um dem Häuptling der Bethanier-Hottentotten einen Besuch abzustatten. Vermutlich hatten es die Geschenke des Herrn Vogelsang dem Kapitän der Bethanier-Hottentotten angetan, so dass beide in eine euphorische Stimmung kamen und sich während der Verhandlungen über Landerwerb einigten, dass Herr Vogelsang neben der gesamten Angra-Pequena-Bucht den dazugehörigen Küstenstreifen in Besitz der Firma Adolf Lüderitz nehmen durfte. Das geschah am 1. Mai 1883. Aber schon im August 1883 kam es zu einer zweiten Begegnung mit Kapitän Josef Fredericks. Bei diesem Landerwerbsvertrag vergrößerte sich der Lüderitz’sche Besitz beachtlich, immerhin vom Oranjefluss bis in den Norden zum 26. Breitengrad Süd und einer Breite ins Landesinnere von 20 geographischen Landmeilen, das hieß ca. 150 km. Der Preis für den Tausch waren Waren im Wert von 100 britischen Pfund Sterling und 200 Gewehre.
Doch, noch war es ja nicht deutsches Staatsgebiet. Adolf Lüderitz ersuchte Reichskanzler von Bismarck um den Schutz durch das Deutsche Reich.
Handschriftliches Telegramm von Reichskanzler von Bismarck an den Konsul Herrn Lippert in Kapstadt vom 24.April 1884
Quelle: Bernd G. Längin: Die deutschen Kolonien...,Verlag E. S. Mittler & Sohn, Hamburg, 2005, Seite 12
Die preußischen Herren Beamten in Berlin ließen sich wieder einmal unendlich viel Zeit. Diese brennende Angelegenheit sollte sich leider wieder ein ganzes Jahr hinziehen.
Kapitän Joseph Frederiks, der Häuptling der Bethanierhottentotten und Geschäftspartner von Herrn Vogelsang
Quelle: Längli, B., Die deutschen Kolonien, In Treue fest, Deutsch-Südwest, Seite 110
Da der britische Kolonialminister Lord Derby unterdessen die Kapkolonie zu Maßnahmen ermutigte, Adolf Lüderitz’ Landerwerb gewaltsam rückgängig zu machen und dieses dem Reichskanzler zu Ohren kam, war Schluss mit lustig. Der Reichskanzler wurde am 3. Juni 1884 durch den Konsul Lippert in Kapstadt von dem „Ränkespiel“