Der Lizenzvertrag. Michael Groß

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Der Lizenzvertrag - Michael Groß Recht Wirtschaft Steuern - Handbuch

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Patentlizenz beinhaltet nicht lediglich einen Verzicht des Lizenzgebers auf die Geltendmachung seines Monopolrechts gegenüber dem Lizenznehmer, sie enthält vielmehr auch die Verpflichtung zur Verschaffung eines Nutzungsrechts.8 Daraus ergibt sich schon, dass es nicht damit getan ist, dass lediglich ein Patentrecht existiert, vielmehr muss in der Regel die dem Patent zugrunde liegende Erfindung bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit eine Benutzungsmöglichkeit zu dem nach dem Vertrag bestimmten Gebrauch gegeben ist.9 Fehlen diese, so spricht man kurzerhand von Sachmängeln, obwohl keine Sache Gegenstand des Vertrages ist. Schwierig ist die Feststellung der Voraussetzungen, die die Erfindung erfüllen muss.

      bb) Meinungen, die in der Literatur vertreten werden

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      Rasch hält technische Ausführbarkeit für gegeben, wenn sich die vom Erfinder gestellte Aufgabe mit den von ihm angegebenen Mitteln lösen lässt. Diese Definition scheint die Brauchbarkeit im Sinne von Pietzcker schon zu umfassen. Rasch verlangt darüber hinaus, dass die Erfindung fabrikmäßig ausführbar ist. Dies ist nach seiner Ansicht dann der Fall, wenn die Erfindung nicht nur bei Versuchen, sondern beim technischen Handeln im großen Stil ausgeführt werden kann. Er hält eine scharfe Grenzziehung zwischen technischer Brauchbarkeit und kommerzieller Verwertbarkeit nicht für möglich, weil die Grenzen flüssig seien. z.B. könne eine Erfindung zwar technisch ausführbar sein, jedoch nur auf Kosten der Rentabilität. Eine richtige Rechtsfindung sei daher nur aufgrund der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls möglich. Die von Rasch erwähnten Gesichtspunkte können zwar zu Schwierigkeiten führen, jedoch zwingt dies nicht dazu, die vorgenommenen Unterscheidungen zu verwerfen. Auch bei anderen Rechtsfragen ist die Unterscheidung manchmal schwierig, aber trotzdem nicht zu entbehren. Man wird auch die technische Ausführbarkeit dann als nicht gegeben erachten müssen, wenn unzumutbare Aufwendungen erforderlich wären.

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      cc) Rechtsprechung

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      Dieser in der Literatur bereits ausgeführte, allgemein anerkannte Grundsatz wurde auch in zahlreichen anderen höchstrichterlichen Entscheidungen anerkannt.19

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      dd) Ergebnis

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