Neue Theorien des Rechts. Группа авторов
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E. Literaturhinweise
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Benjamin, Walter, Zur Kritik der Gewalt, in: Zur Kritik der Gewalt und andere Aufsätze, Frankfurt am Main 1921, 29–66.
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ders., Zur Kritik der Gewalt und andere Aufsätze, Frankfurt am Main 1978.
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|84|Haverkamp, Anselm (Hrsg.), Gewalt und Gerechtigkeit, Frankfurt am Main 1994.
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ders., Juridismus: Konturen einer kritischen Theorie des Rechts, Berlin 2017.
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Menke, Christoph, Recht und Gewalt, Berlin 2012.
ders., Kritik der Rechte, Berlin 2015.
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Žižek, Slavoj, Gewalt, Hamburg 2011.
|85|Zweiter Teil: Rechtsverständnisse
|87|SprachphilosophieSprachphilosophie: Davidson und Brandom
Jochen Bung und Markus Abraham
Theorien des Rechts sind kaum möglich ohne SprachphilosophieSprachphilosophie. Denn was Recht ist, lässt sich schwerlich bestimmen, ohne auf Sprache Bezug zu nehmen, und was Sprache ist schwerlich unabhängig von einer Bezugnahme auf die Bedeutung jener Ausdrücke, deren Gesamtheit wir unter den Begriff einer Sprache fassen[340]. Sprachphilosophie ist allerdings ein weites Feld, das hier nur fragmentarisch dargestellt werden kann. Wir haben uns für eine Darstellung der Theorien Donald DavidsonsDavidson, Donald und Robert Brandoms entschieden, nicht nur, weil sie zu den einflussreichsten Theorien der Sprachphilosophie gehören, sondern auch, weil sie über die Grenzen des fachphilosophischen Diskurses hinaus Beachtung gefunden haben.
A. InterpretationInterpretation – Donald Davidson
Die Relevanz einer Theorie für die Rechtstheorie kann sich daraus ergeben, dass diese Theorie selbst schon Rechtstheorie ist oder daraus, dass sie für die Rechtstheorie fruchtbar gemacht werden kann. Donald DavidsonDavidson, Donalds Theorie der InterpretationInterpretation ist von der zweiten Art. Niemand hat die Frage nach dem Wesen sprachlicher Bedeutung so radikal gestellt wie Davidson, und niemand hat sie so voraussetzungslos entfaltet. Dabei hat er kein bündiges Werk vorgelegt, sondern eine Reihe von Aufsätzen geschrieben, die unter dem Titel »Inquiries into Truth and Interpretation« 1984 in Buchform erschienen sind; die deutsche Übersetzung folgte 1986 unter dem Titel »Wahrheit und Interpretation«[341]. Die Lektüre der Texte lohnt sich schon deswegen, weil es sich um sehr gut geschriebene Philosophie handelt. Das ist nicht nebensächlich, weil es in der Philosophie nicht darum geht, Probleme zu lösen, sondern sie im Lichte neuer Darstellungen verändert aufscheinen zu lassen. Die Rezeption von Philosophie in der Rechtswissenschaft wird nicht selten von dem Missverständnis begleitet, hier sei ein Zugriff auf besonders sicheres Wissen möglich, das einem bei der juristischen Arbeit hilft. Das ist nicht der Fall. In der Philosophie gibt es nur unsicheres Wissen und der Sinn einer Beschäftigung mit Philosophie liegt gerade in der Verunsicherung.
Ein wichtiges stilistisches Mittel in diesem Zusammenhang ist das, was man mit Bertolt Brecht als Verfremdungseffekt bezeichnen kann. Dieser Effekt besteht, |88|Brecht zufolge, darin, dass das Ding, das zum Verständnis gebracht, auf welches das Augenmerk gelenkt werden soll, aus einem gewöhnlichen, bekannten, unmittelbar vorliegenden Ding zu einem besonderen, auffälligen, unerwarteten Ding gemacht wird. »Das Selbstverständliche wird in gewisser Weise unverständlich gemacht, das geschieht aber nur, um es dann umso verständlicher zu machen«[342]. Das beschreibt sehr gut die philosophische Methode DavidsonDavidson, Donalds. Auch Davidson möchte das Vertraute verfremden, das Selbstverständliche unverständlich machen, um es gerade dadurch besser oder gar überhaupt erst zu verstehen. Dabei ist sein Gegenstand nichts Geringeres als das Verstehen selbst: die Frage nach der sprachlichen Bedeutung – in DavidsonDavidson, Donalds Worten: »Was heißt es, dass Wörter bedeuten, was sie nun einmal bedeuten?«[343]
I. Verfremdung des Verstehens
Es ist ganz natürlich, wenn man Schwierigkeiten