Konkurrenzen im öffentlichen Dienst. Helmut Schnellenbach
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ders. Der Schadensersatzanspruch des Beamten wegen unterbliebener oder verspäteter Beförderung, NVwZ 1989, 435
ders. Personalpolitik in der Justiz, NJW 1989, 2227
ders. Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Einstellungs- und Beförderungsamts-Konkurrenzen, NVwZ 1990, 637
ders. Konkurrentenrechtsschutz bei Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst, DÖD 1990, 153
ders. Das Feststellungsinteresse bei der Fortsetzungsfeststellungsklage eines Beamten, DVBl. 1990, 140
ders. Die Sachurteilsvoraussetzungen bei beamtenrechtlichen Streitigkeiten, ZBR 1992, 257
ders. Eine Anmerkung zur Frauenförderung bei Beförderungen, NWVBl 1994, 371
ders. Konkurrenzen um Beförderungsämter – geklärte und ungeklärte Fragen, ZBR 1997, 169
ders. Einige Bemerkungen zur Frauenförderung, NWVBl 1998, 417
ders. Anm. zu BVerwGE 115, 89, ZBR 2002, 178
ders. Anm. zu BVerwGE 118, 370, ZBR 2004, 101
Schnellenbach/Bodanowitz Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 3. Aufl. Losebl (abgekürzt: Dienstliche Beurteilung)
dies. Beamtenrecht in der Praxis, 9. Aufl. 2017 (abgekürzt: BeamtR)
Schoch Anmerkung zu BVerwGE 68, 109, DVBl. 1984, 434
Schoch/Schneider/Bier (Hrsg.) Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, Losebl
Schönrock Rechtsqualität von Auswahlentscheidungen im Stellenbesetzungsverfahren, ZBR 2013, 26
Schütz/Maiwald (Hrsg.) Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Losebl
Schrapper/Günther Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW), Kommentar, 2. Aufl. 2017
Schwegmann/Summer Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Kommentar, Losebl
Siegmund-Schultze Zur Konkurrentenklage im Beamtenrecht aus der Sicht der Verwaltungspraxis, VerwArch 73 (1982), 137
Steiner Der dienstrechtliche Konkurrentenstreit im Fokus des Bundesverfassungsgerichts, BayVBl 2017, 505
Stelkens/Bock/Sachs Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Aufl. 2014
Stern Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, hier: Bd. II, 1980
Streitwertkatalog 2013 Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit i.d.F. v. 18.7.2013
Taddey/Rescher Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen, Kommentar, Losebl
Tappert Einige Anmerkungen zu den Aufgaben des Präsidiums, DRiZ 2017, 394
Thomas Richterrecht, in: Handbuch des Öffentlichen Dienstes Bd.1 Teil 3, 1986
Wahlers Die Änderung des LPVG NRW 2011, ZTR 2012, 15
Walz/Eichen/Sohm Soldatengesetz, Kommentar, 3. Aufl. 2016
von der Weiden Das neue Thüringer Beamtengesetz, ThürVBl 2015, 129
Weimar Kann der Beamte aus der Verletzung der Fürsorgepflicht an den Dienstherrn Schadensersatzansprüche herleiten?, RiA 1960, 311
Weiß Beamtenrechtliche „Konkurrentenklage“, ZBR 1989, 273
Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl Beamtenrecht in Bayern, Loseblatt
Wieland/Tietge „Freihalteerklärung“ im Konkurrentenstreitverfahren, DÖD 2011, 221
Wilke Effektiver Rechtsschutz beim Zugang zu öffentlichen Ämtern, JZ 1980, 440
Willems Die dienstliche Beurteilung der Polizeibeamten im Land Nordrhein-Westfalen, NWVBl 2001, 121
ders. Rechtsstellung und Aufgaben des Präsidialrats, DVBl. 2003, 370
Wittkowski Ansätze zur Lösung praktischer Probleme bei beamtenrechtlichen Konkurrenzanträgen, NVwZ 1995, 345
Wolff „Sonderprogramm München“ – lebenslang München für Teile des mittleren Polizeivollzugsdienstes?, ZBR 2009, 296
Zimmerling Konkurrenz zwischen Angestellten und Beamten im Beförderungsgeschehen, RiA 2002, 165
1. Kapitel Einführung
Inhaltsverzeichnis
A. Der Begriff des öffentlichen Dienstes
B. Gesetzgebungskompetenzen im öffentlichen Dienstrecht
C. Elemente eines Wettbewerbs im öffentlichen Dienst
1. Kapitel Einführung › A. Der Begriff des öffentlichen Dienstes
A. Der Begriff des öffentlichen Dienstes
1
Es ist zwischen einem Rechtsbegriff und einem Systembegriff des öffentlichen Dienstes zu unterscheiden.
2
Unter den Rechtsbegriff fallen nur diejenigen Dienstnehmer, auf die sich der sog. Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG bezieht. In einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn stehen im Wesentlichen Beamte, Berufs- und Zeitsoldaten sowie Richter. Soweit sich nicht aus dem jeweiligen Kontext etwas anderes ergibt, liegt diesem Buch der Rechtsbegriff zugrunde. Für die öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnisse der Notare, der Bundes- und der Landesminister, der Parlamentarischen Staatssekretäre und der Mitglieder des Vorstandes der Deutschen Bundesbank gelten jeweils besondere, vom Beamtenrecht abweichende gesetzliche Regelungen.[1]
3
Der Systembegriff ist weiter als der Rechtsbegriff. Er umfasst alle, sei es auch in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis, bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts Beschäftigten, die in deren Organisation eingegliedert sind. Juristische Personen im Sinne dieser Begriffsbestimmung sind der Bund, die Länder, die Gemeinden und ihre Verbände sowie andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen