BGB-Erbrecht. Lutz Michalski

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу BGB-Erbrecht - Lutz Michalski страница 95

Автор:
Жанр:
Издательство:
BGB-Erbrecht - Lutz Michalski Schwerpunkte Pflichtfach

Скачать книгу

die Auslegung von vertragsmäßigen Verfügungen in Erbverträgen (→ Rn. 375) entsprechend.[121]

      379

      380

      381-

      383

      Lösung der Ausgangsfälle

      Fall 22 (→ Rn. 323):

      Die Erbeinsetzung des M zum Alleinerben müsste im Testament wenigstens angedeutet sein (sog. Andeutungstheorie, → Rn. 327). Hierfür genügt die einleitende Bezeichnung „Unser Testament“ nicht, da eine solche Bezeichnung nicht nur für das Berliner Testament, sondern für alle gemeinschaftlichen Testamente naheliegend ist. Die Tatsache, dass es sich um ein gemeinschaftliches Testament handelt und sich in einem solchen üblicherweise auch die Eheleute gegenseitig selbst bedenken, genügt ebenfalls nicht als Anhaltspunkt. Mithin ist M nicht Alleinerbe.

      T ist im Testament der E nicht ausdrücklich als Ersatzerbin eingesetzt. Die Auslegungsregel des § 2069 (wonach im Falle des Wegfalls eines Abkömmlings im Zweifel dessen Abkömmlinge bedacht sind, → Rn. 351 ff.) kann hier nicht angewendet werden, weil kein Abkömmling, sondern eine Cousine als Alleinerbin eingesetzt war. Eine analoge Anwendung des § 2069 auf andere nahestehende Personen als Abkömmlinge wird allgemein abgelehnt (→ Rn. 352).

      T ist somit ein Erbschein als Alleinerbin zu erteilen.

      Anmerkungen

       [1]

      Vgl. BGH v. 24.6.2009 – IV ZR 202/07, NJW-RR 2009, 1455 Rn. 23; BeckOGK/Gierl § 2084 Rn. 10; Lange, ErbR, 2. Aufl. 2017, § 35 Rn. 12.

       [2]

      Vgl. BeckOGK/Gierl § 2084 Rn. 10; Staudinger/Otte, 2013, Vorbem. zu §§ 2064-2086 Rn. 24; Schlüter/Röthel, ErbR, 17. Aufl. 2015, § 19 Rn. 5.

       [3]

      Vgl. Staudinger/Otte, 2013, Vorbem. zu §§ 2064-2086 Rn. 24.

       [4]

      Vgl. BGH v. 23.4.1951 – IV ZR 17/51, LM Nr. 1 zu § 2100; BayObLG v. 27.6.1997 – 1Z BR 240/96, BayObLGZ 1997, 197, 201 m.w.N.

       [5]

      Vgl. Siber, Auslegung und Anfechtung der Verfügung von Todes wegen, in: Schreiber (Hrsg.), Die Reichsgerichtspraxis im deutschen Rechtsleben, 1929, III, S. 349, 378.

       [6]

      Vgl. MüKoBGB/Leipold, 7. Aufl. 2017, § 2078 Rn. 11; Staudinger/Otte, 2013, § 2078 Rn. 6.

       [7]

      Vgl.

Скачать книгу