Strafrecht Besonderer Teil. Olaf Hohmann

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Strafrecht Besonderer Teil - Olaf Hohmann Start ins Rechtsgebiet

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tötet A, um die Versicherungssumme zu erhalten.

      84

      Merke:

      85

      Beispiel:

      A bricht in den Keller der mit ihm gut bekannten B ein, weil er deren Koffer stehlen will. Als B ihn zufällig bemerkt, erwürgt er diese, um eine Strafanzeige zu verhindern.

      86

      

      Beachte:

      Beispiel:

      A hat den Drogendealer B betrogen. Um den Betrug zu verschleiern und damit massive Forderungen seitens des B zu verhindern, tötet A diesen.

      Vertiefungshinweise:

      87

      88

      In Prüfungsaufgaben ist vor allem das zwischen Bundesgerichtshof und Lehre umstrittene Verhältnis zwischen § 211 und § 212 relevant (vgl. § 1 Rn. 1 f.). Handelt es sich nämlich bei Mord um einen eigenständigen Tatbestand, so sind die Merkmale des § 211 Abs. 2 strafbegründend. Qualifizieren sie dagegen § 212, so haben sie (lediglich) strafschärfende Wirkung.

      Beachte:

      89

      Vertiefungshinweis:

      90

      91

      92

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