Besonderes Verwaltungsrecht. Группа авторов

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Besonderes Verwaltungsrecht - Группа авторов страница 62

Besonderes Verwaltungsrecht - Группа авторов C.F. Müller Lehr- und Handbuch

Скачать книгу

Hier wird zumeist die isolierte Anfechtbarkeit angenommen[283]. Dies ist nicht unproblematisch, da die Schutzauflagen Bestandteil des Abwägungsgefüges sind. Es ist vonseiten des Gerichts nur schwer zu rekonstruieren, ob der Planfeststellungsbeschluss auch ohne die Schutzauflage ergangen wäre. Eine isolierte Anfechtung dürfte jedenfalls dann ausscheiden, wenn die Aufhebung der Auflage das Gesamtkonzept der Planung berührt[284]. In diesen Fällen ist eine Verpflichtungsklage auf Erteilung der Planfeststellung ohne die Auflage oder auf Neubescheidung zu erheben[285].

      110

      111

      112

      Eine deutliche Erweiterung der Rechtsschutzmöglichkeiten ergibt sich aus dem UmwRG. § 1 Abs. 1 UmwRG eröffnet den Anwendungsbereich des Gesetzes für UVP-pflichtige Planfeststellungsbeschlüsse. Dies gilt auch, wenn trotz Fehlens der entsprechenden Voraussetzungen eine Plangenehmigung nach § 74 Abs. 6 VwVfG erteilt oder gemäß § 74 Abs. 7 VwVfG auf eine Zulassungsentscheidung verzichtet wurde (§ 1 Abs. 1 S. 2 UmwRG). Die Besonderheit des Rechtsschutzes nach dem UmwRG ergibt sich aus § 4 UmwRG. Dieser weitet den Rechtsschutz bei Verfahrensfehlern aus. Insbesondere das Fehlen einer UVP oder einer Vorprüfung des Einzelfalls (§ 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UmwRG) und das Fehlen einer gemäß § 18 UVPG erforderlichen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UmwRG) können zur Aufhebung einer Entscheidung führen. Das gilt nicht nur für Umweltvereinigungen (siehe dazu Rn. 115), sondern gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1 UmwRG auch für natürliche Personen.

      113

      114

      115

      116

      117

      118

Скачать книгу