Strafrecht Besonderer Teil. Teilband 1. Reinhart Maurach

Чтение книги онлайн.

Читать онлайн книгу Strafrecht Besonderer Teil. Teilband 1 - Reinhart Maurach страница 25

Strafrecht Besonderer Teil. Teilband 1 - Reinhart Maurach C.F. Müller Lehr- und Handbuch

Скачать книгу

und die Unbeachtlichkeit der Einwilligung des Sterbenden hinwegtäuschen. Dieses umfasst schon die Verkürzung eines – ohnehin zu Ende gehenden – Lebens[74] und damit auch die Abkürzung des Sterbens. Die Sterbehilfe kann sich daher in sehr verschiedenen Erscheinungsformen mit entsprechend verschiedener strafrechtlicher Bewertung äußern.

      32

      1. Außerhalb der Grenzen des Tatbestandsmäßigen liegt die „eigentliche“ Sterbehilfe (früher „echte“ Euthanasie), die darin besteht, dass der Arzt, ohne das Leben des Sterbenden abzukürzen, schmerzlindernde und bewusstseinslähmende Mittel verwendet und dem Sterbenden dadurch das qualvolle bewusste Durchkämpfen-Müssen der Agonie erspart (näher dazu Ehrhardt aaO 18 ff.; Hanack aaO 104 f.). Hierzu ist der Arzt sogar verpflichtet; das Unterlassen wäre eine Körperverletzung (s.u. §§ 8 Rn. 23, 9 Rn. 4).

      33

      34

      35

      36

      37

      38

      39

      40

      

Скачать книгу