Verteidigervergütung. Andreas Mertens

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Verteidigervergütung - Andreas Mertens Praxis der Strafverteidigung

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Rechtsanwalt führt Aufzeichnungen über die geleistete Arbeitszeit. Die Abrechnung erfolgt – je nach Arbeitsanfall – monatlich oder in größeren Zeitabständen. 6. Ist die vereinbarte Vergütung im Ergebnis niedriger als die gesetzlichen Gebühren, sind mindestens die gesetzlichen Gebühren geschuldet. 7. (Auslagen, insbes.: Umsatzsteuer/Vorschüsse/Fälligkeit/Hinweise)

      Teil 2 VergütungsvereinbarungB. Instrumente der Vergütung › III. Pauschalhonorar

III. Pauschalhonorar

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      Den höchsten Grad an Klarheit für alle Beteiligten dürfte durch den Abschluss einer Pauschalvereinbarung erreicht werden. Für eine bestimmte Tätigkeit erhält der Verteidiger ein vorher festgesetztes Honorar. Auf diese Art und Weise kann sowohl die gesamte Verteidigungstätigkeit in einer Sache vergütet werden als auch ein Teil oder Verfahrensabschnitt, wie bspw. das Ermittlungsverfahren oder jeder einzelne Hauptverhandlungstag.

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      Muster 9 Pauschalvereinbarung

Vergütungsvereinbarung
zwischen
Herrn Ralf Müller, Bahnhofsstraße 1, Köln,
im Folgenden: Auftraggeber,
und
Rechtsanwalt …,
im Folgenden: Rechtsanwalt,
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die nachfolgend aufgeführten Kosten der Verteidigung in dem Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Köln zum Aktenzeichen: (…) sowie der sonstigen im Zusammenhang mit diesem Strafverfahren stehenden strafrechtlichen Beratung zu übernehmen. Die vereinbarte Vergütung tritt an die Stelle der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). 2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Rechtsanwalt für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren sowie die sonstige im Zusammenhang mit dieser Strafsache stehende strafrechtliche Beratung im Ermittlungsverfahren ein Pauschalhonorar in Höhe von netto 2.500 € (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu bezahlen. 3. Für das etwaig weitere gerichtliche Verfahren (Zwischen- und Hauptverfahren erster Instanz) bleibt der Abschluss einer neuen Vergütungsvereinbarung vorbehalten. 4. Auslagenregelung (…) 5. Hinweise (…) 6. Vertragsdauer: Dieser Vertrag kann von jeder Partei zu jedem Zeitpunkt gekündigt werden. Betreffend die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gelten die Bestimmungen der §§ 626 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Fall vorzeitiger Beendigung des Vertrages sind mindestens diejenigen Gebührentatbestände gem. dem RVG zu vergüten, die bis zu diesem Zeitpunkt entstanden sind. 7. Vorschuss: Der Rechtsanwalt kann von dem Auftraggeber jederzeit einen angemessenen Vorschuss verlangen. 8. Fälligkeit: Die Pauschale und die Auslagen werden fällig, wenn… 9. Für den Fall, dass die Tätigkeit des Anwalts im Ermittlungsverfahren deutlich mehr Aufwand erfordert als im Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung abzusehen war, soll eine neue Vergütungsvereinbarung, angepasst an die aktuelle Mandatsentwicklung, abgeschlossen werden.

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      Hinweis

      Eine Pauschalvereinbarung sollte daher regelmäßig nur respektive erst dann abgeschlossen werden, wenn der erforderliche Arbeitsaufwand hinreichend überblickt werden kann. Dabei hilft es, die Vergütung der einzelnen Verfahrensabschnitte nacheinander zu vereinbaren. Selten wird es nämlich möglich sein, bei Annahme eines Mandats im Ermittlungsverfahren die Anzahl der erforderlichen Hauptverhandlungstage vorherzusehen. Alternativ kann sich die Aufnahme nachfolgender Klausel anbieten: Für den Fall, dass die Tätigkeit des Anwalts deutlich mehr Aufwand erfordert als im Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung abzusehen war, soll eine neue Vergütungsvereinbarung, angepasst an die Mandatsentwicklung, abgeschlossen werden.

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      Weitere Differenzierungen können eine wirtschaftlich angemessene Vergütung sicherstellen, etwa wenn der erste Hauptverhandlungstag, bei dem es durch eine Absprache zu einem schnellen Verfahrensabschluss kommen könnte, höher bemessen wird als die weiteren Termine.

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      In praktischer Hinsicht kann der Verteidiger einerseits zwar auf eine detaillierte Aufzeichnung der billables verzichten und dadurch Zeit sparen, andererseits muss er damit rechnen, vom Mandanten und seiner Verwandtschaft etwas häufiger in Anspruch genommen zu werden, als müsste jede Kontaktaufnahme eigens vergüten werden.

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      Die Pauschalvereinbarung kann sinnvoll mit anderen Abrechnungsmodi kombiniert werden. Etwa durch Vereinbarung eines Zusatzhonorars zu den gesetzlichen Gebühren oder als Mindestvergütung im Falle eines Zeithonorars. Der Übergang zu Letzterem wird fließend bei der Vereinbarung von Pauschalzahlungen für bestimmte Zeitabschnitte, etwa monatliche feste Zahlungen bei länger andauernden Verfahren.

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